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    Kinderwunschbehandlung  468  0 Kommentare Mehr Zuschüsse vom Staat, und welche Kosten sich absetzen lassen (FOTO) - Seite 2


    Sachsen-Anhalt, Thüringen, Hessen und Brandenburg. Weitere
    Informationen finden Sie unter
    www.informationsportal-kinderwunsch.de.

    Diese Kosten bei Kinderwunschbehandlung lassen sich absetzen

    Egal ob IUI, IVF oder ICSI: Wer einen Teil der Kosten zur
    künstlichen Befruchtung selbst tragen muss, kann die Ausgaben in
    seiner Steuererklärung angeben. Sie gelten als außergewöhnliche
    Belastung, da die Kosten einer künstlichen Befruchtung im Steuerrecht
    zu den Krankheitskosten zählen. Alle Kosten rund um die
    Kinderwunschbehandlung - dazu zählen die Behandlung selbst, Kosten
    für Medikamente sowie die Fahrten zum Frauenarzt oder dem
    Kinderwunschzentrum - können von der Steuer abgesetzt werden.

    Auch unverheiratete Paare können Kosten ihrer
    Kinderwunschbehandlung als außergewöhnliche Belastung absetzen,
    nämlich die Kosten für eine In-Vitro-Fertilisation. Das hat der
    Bundesfinanzhof 2007 entschieden. Wichtig ist, dass die
    Behandlungsmethode mit den Richtlinien der Berufsordnung für Ärzte in
    Einklang steht. Der behandelnde Arzt muss demnach davon überzeugt
    sein, dass das Paar in einer "festgefügten Partnerschaft" lebt und
    der Mann die Vaterschaft anerkennen wird. Es darf nur der Samen des
    Partners verwendet werden.

    Seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs 2017 sind Aufwendungen
    einer unfruchtbaren Frau für eine IVF auch dann als außergewöhnliche
    Belastung absetzbar, wenn die Frau in einer gleichgeschlechtlichen
    Partnerschaft lebt. Begründung: Die "Empfängnisunfähigkeit einer Frau
    ist - unabhängig von Ihrem Familienstand - eine Krankheit" und
    Krankheitskosten sind steuerlich absetzbar. Zu diesen gehören, neben
    Kosten für Medikamente, Durchführung der IVF in einer Klinik und
    eventuelle Fahrten, auch Aufwendungen für die Bereitstellung und
    Aufbereitung der Spendersamen (Aktenzeichen VI R 47/15).

    Über die VLH

    Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
    erstellt für seine Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt
    Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft
    den Steuerbescheid und einiges mehr.

    Die VLH ist mit einer Million Mitgliedern und rund 3.000
    Beratungsstellen Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Die VLH
    stellt außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater:
    Von drei zertifizierten Beratern aller Lohnsteuerhilfevereine sind
    zwei von der VLH.

    Gegründet im Jahr 1972, erstellt die VLH für ihre Mitglieder die
    Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen
    Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

    OTS: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/69585
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_69585.rss2

    Pressekontakt:
    Christina Georgiadis
    Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
    Fritz-Voigt-Str. 13
    67433 Neustadt a.d. Weinstraße

    Tel.: 06321 4901-0
    Fax: 06321 4901-49

    E-Mail: presse@vlh.de
    Web: www.vlh.de/presse
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