Kinderwunschbehandlung
Mehr Zuschüsse vom Staat, und welche Kosten sich absetzen lassen (FOTO) - Seite 2
Sachsen-Anhalt, Thüringen, Hessen und Brandenburg. Weitere
Informationen finden Sie unter
www.informationsportal-kinderwunsch.de.
Diese Kosten bei Kinderwunschbehandlung lassen sich absetzen
Egal ob IUI, IVF oder ICSI: Wer einen Teil der Kosten zur
künstlichen Befruchtung selbst tragen muss, kann die Ausgaben in
seiner Steuererklärung angeben. Sie gelten als außergewöhnliche
Belastung, da die Kosten einer künstlichen Befruchtung im Steuerrecht
zu den Krankheitskosten zählen. Alle Kosten rund um die
Kinderwunschbehandlung - dazu zählen die Behandlung selbst, Kosten
für Medikamente sowie die Fahrten zum Frauenarzt oder dem
Kinderwunschzentrum - können von der Steuer abgesetzt werden.
Auch unverheiratete Paare können Kosten ihrer
Kinderwunschbehandlung als außergewöhnliche Belastung absetzen,
nämlich die Kosten für eine In-Vitro-Fertilisation. Das hat der
Bundesfinanzhof 2007 entschieden. Wichtig ist, dass die
Behandlungsmethode mit den Richtlinien der Berufsordnung für Ärzte in
Einklang steht. Der behandelnde Arzt muss demnach davon überzeugt
sein, dass das Paar in einer "festgefügten Partnerschaft" lebt und
der Mann die Vaterschaft anerkennen wird. Es darf nur der Samen des
Partners verwendet werden.
Seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs 2017 sind Aufwendungen
einer unfruchtbaren Frau für eine IVF auch dann als außergewöhnliche
Belastung absetzbar, wenn die Frau in einer gleichgeschlechtlichen
Partnerschaft lebt. Begründung: Die "Empfängnisunfähigkeit einer Frau
ist - unabhängig von Ihrem Familienstand - eine Krankheit" und
Krankheitskosten sind steuerlich absetzbar. Zu diesen gehören, neben
Kosten für Medikamente, Durchführung der IVF in einer Klinik und
eventuelle Fahrten, auch Aufwendungen für die Bereitstellung und
Aufbereitung der Spendersamen (Aktenzeichen VI R 47/15).
Über die VLH
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
erstellt für seine Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt
Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft
den Steuerbescheid und einiges mehr.
Die VLH ist mit einer Million Mitgliedern und rund 3.000
Beratungsstellen Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Die VLH
stellt außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater:
Von drei zertifizierten Beratern aller Lohnsteuerhilfevereine sind
zwei von der VLH.
Gegründet im Jahr 1972, erstellt die VLH für ihre Mitglieder die
Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen
Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.
OTS: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH
newsroom: http://www.presseportal.de/nr/69585
newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_69585.rss2
Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße
Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de/presse
Kinderwunschbehandlung als außergewöhnliche Belastung absetzen,
nämlich die Kosten für eine In-Vitro-Fertilisation. Das hat der
Bundesfinanzhof 2007 entschieden. Wichtig ist, dass die
Behandlungsmethode mit den Richtlinien der Berufsordnung für Ärzte in
Einklang steht. Der behandelnde Arzt muss demnach davon überzeugt
sein, dass das Paar in einer "festgefügten Partnerschaft" lebt und
der Mann die Vaterschaft anerkennen wird. Es darf nur der Samen des
Partners verwendet werden.
Seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs 2017 sind Aufwendungen
einer unfruchtbaren Frau für eine IVF auch dann als außergewöhnliche
Belastung absetzbar, wenn die Frau in einer gleichgeschlechtlichen
Partnerschaft lebt. Begründung: Die "Empfängnisunfähigkeit einer Frau
ist - unabhängig von Ihrem Familienstand - eine Krankheit" und
Krankheitskosten sind steuerlich absetzbar. Zu diesen gehören, neben
Kosten für Medikamente, Durchführung der IVF in einer Klinik und
eventuelle Fahrten, auch Aufwendungen für die Bereitstellung und
Aufbereitung der Spendersamen (Aktenzeichen VI R 47/15).
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Von drei zertifizierten Beratern aller Lohnsteuerhilfevereine sind
zwei von der VLH.
Gegründet im Jahr 1972, erstellt die VLH für ihre Mitglieder die
Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen
Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.
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