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     168  0 Kommentare VW-Dieselbesitzer müssen handeln, bevor es zu spät ist (FOTO)

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    Jetzt Anspruch prüfen!
    http://ots.de/hbPcbq
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    Berlin (ots) -

    - Querverweis: Bildmaterial ist abrufbar unter
    https://www.presseportal.de/pm/135938/4439804 -

    Schon jetzt ist absehbar, dass ab 2020 Wiederverkaufswerte massiv einbrechen
    werden. Klagen von Betroffenen sind noch bis zum 31. Dezember 2019 möglich.
    Klagen können auch diejenigen, die ihren Diesel bereits verkauft haben. Die
    Berliner Online-Klageplattform to-ga.legal ermöglicht nun Klagen ohne
    Kostenrisiko.

    Seitdem der Abgasbetrug von Volkswagen bekannt wurde, steht der Konzern unter
    dem Druck der Behörden und sieht sich enormen Schadensersatzforderungen von
    Dieselkäufern gegenüber. In Deutschland allein sind 2,6 Millionen Diesel mit der
    illegalen Abschaltvorrichtung ausgerüstet. Dennoch verweigert VW bisher jede
    Verantwortung gegenüber den Verbrauchern. Noch verwunderlicher ist, dass über 2
    Millionen berechtigte VW-Besitzer gerichtlich überhaupt nichts gegen den
    Hersteller unternommen haben. Diese Ansprüche drohen am 31. Dezember 2019 zu
    verjähren.

    Wer seine Ansprüche vor diesem Stichtag nicht geltend macht, verliert sie, so
    die vorherrschende Meinung. Hinzu kommt ein weiterer Effekt: Ab Januar 2020,
    also nach Ablauf der Verjährungsfrist, werden auch die Wiederverkaufswerte für
    betroffene Dieselfahrzeuge massiv einbrechen. Nach Erhebungen der Uni Regensburg
    haben bisher nur rund 100.000 Kunden auf Schadensersatz geklagt. Das klingt
    zunächst nach einer großen Menge, tatsächlich sind es aber weniger als 4 Prozent
    der Geschädigten!

    Deutsche Gerichte wenden sich immer öfter gegen Volkswagen

    Ratsam ist es, vor dem 31. Dezember einen Anwalt mit der Einreichung einer Klage
    zu beauftragen. Die Chancen auf Erfolg sind hoch. In über 90 Prozent der Fälle
    wurde zugunsten der Kläger entschieden oder ein Vergleich geschlossen. Das zeigt
    auch die bundesweite Auswertung des Regensburger Jura-Professors Michael Heese.
    Sie ergab, dass VW an 96 der insgesamt 115 deutschen Landgerichte zum Ersatz des
    Schadens verurteilt wurde. Auch die Oberlandesgerichte stellen sich überwiegend
    auf die Seite der Betroffenen.

    Fast durchweg beruht die Schadensersatzforderung darauf, dass Volkswagen die
    Käufer sittenwidrig vorsätzlich geschädigt hat, denn das Unternehmen wusste ja
    von der illegalen Abschaltvorrichtung. Das wurde vom Kraftfahrtbundesamt in
    einem Gutachten bestätigt. Oft kann durch eine Einzelklage ein
    Schadenersatzanspruch in 10-12 Monaten durchgesetzt werden, meist sogar mit
    einem Schadenszins. Im Vergleich dazu plant Volkswagen für die
    Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale eine Dauer von etwa 4 Jahren.
    Danach sind die Fahrzeuge so gut wie nichts mehr wert, denn die Gerichte ziehen
    in den Schadenersatzverfahren fast alle eine Nutzungsentschädigung ab.

    Kein Kostenrisiko durch Prozessfinanzierung

    Warum klagen also trotz dieser guten Aussichten so wenige Geschädigte? Das
    größte Problem sind sicherlich die Klagekosten. Sie sind in Deutschland recht
    hoch und ein Teil davon ist gleich bei Einreichung beim zuständigen Gericht zu
    hinterlegen. Dazu addieren sich die Kosten des Anwalts und schnell sind 2.000
    Euro erreicht. Diese Einstiegshürde kennt VW und rechnet mit der Angst der
    Kunden vor gerichtlichen Verfahren. Diese Angst ist aber im Diesel-Abgasskandal
    derzeit unbegründet. Es gibt sehr günstige Finanzierungen für Einzelverfahren
    gegen den Hersteller. Diese ermöglichen eine Klage komplett ohne Kostenrisiko.
    Onlineplattformen wie die neue Klageplattform toga bieten für qualifizierte
    Fahrzeuge eine Vollabsicherung der Klagekosten. Betroffene geben bequem ihre
    Daten ein (www.toga.legal), bekommen eine Deckungszusage und werden mit
    erfahrenen Anwälten versorgt. Wer will, kann aber auch mit eigenen Anwälten
    zusammenarbeiten. Es genügt die Beantwortung einiger Fragen. toga bietet sogar
    100 Euro Prämie für jeden Dieselfahrer, der über www.toga.legal eine Klage
    finanziert.

    Viele Geschädigte haben mit ihrem VW-Diesel ein hohes Verlustrisiko, wenn sie
    weiter nur abwarten. Die Zeit läuft ab und das Erwachen wird bitter sein.

    OTS: toga
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/135938
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_135938.rss2

    Pressekontakt:
    toga
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    rperes@robertperes.de

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