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    Kfz-Gewerbe  129  0 Kommentare Doppelprüfung von AU-Messgeräten abschaffen

    Bonn (ots) - Die unsinnige Doppelprüfung von AU-Messgeräten durch Eichamt und
    Kalibrierlabor gehört abgeschafft. Dafür setzt sich der Zentralverband Deutsches
    Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) in Berlin ein.

    "Alle bereits seit mehreren Jahren in Zusammenarbeit mit den
    Überwachungsinstitutionen unternommenen Bemühungen durch das Kfz-Gewerbe, die
    Doppelprüfung von Eichung und Kalibrierung abzuschaffen, sind bisher sowohl beim
    Bundeswirtschaftsministerium als auch auf Länderebene ins Leere gelaufen", sagt
    ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk. "Alle reden von
    Bürokratieabbau, doch hier wiehert der Amtsschimmel seit Jahren besonders laut,
    und keiner hört es. Wer schon einen Gürtel trägt, muss nicht auch noch
    Hosenträger haben."

    Zum Hintergrund: Wer eine Abgasuntersuchung (AU) ordnungsgemäß durchführen will,
    muss dafür Messgeräte einsetzen, die fristgerecht von der zuständigen
    Eichbehörde geeicht und zusätzlich von einem akkreditierten Kalibrierlabor
    kalibriert sind. Was das bedeutet, machen folgende Fakten deutlich: Allein in
    den 35 000 anerkannten AU-Werkstätten müssen rund 65 000 bis 70 000 Messgeräte
    wiederkehrend geeicht und kalibriert werden. Hinzu kommen noch rund 30 000
    Messgeräte in Technischen Prüfstellen und bei den Überwachungsorganisationen.
    Laut einer ZDK-Berechnung führt dies zu einer Mehrbelastung von mindestens 8,5
    Millionen Euro bei allen berechtigten Untersuchungsstellen.

    Den Weg aus dem Dilemma weist ein ZDK-Vorschlag: Im ersten Schritt sollten die
    bisherigen "Kann-Vorschriften" des Mess- und Eichgesetzes (MessEG § 37 Abs. 3)
    zunächst so angewendet werden, dass zumindest die zweimalige Überprüfung der
    Abgasmessgeräte vor Ort ausgeschlossen wird. Die Eichbehörden auf Länderebene
    müssten angewiesen werden, aktuelle Kalibriernachweise von akkreditierten
    Kalibrierlaboren im Rahmen der Eichung zu berücksichtigen (Anwendung des MessEG
    § 37 Abs. 3). "Indem die Eichbehörden die Kalibriernachweise anerkennen,
    erfüllen sie auch ihre Aufgabe der Marktüberwachung", so ZDK-Vizepräsident
    Hülsdonk. Eine Prüfung oder Eichung vor Ort wäre überflüssig. Von diesem
    Lösungsansatz verspricht sich der ZDK eine spürbare Entlastung bei allen
    Untersuchungsstellen, ohne dass es zu Nachteilen für den Verbraucher käme. Im
    zweiten Schritt sollte der § 37 Abs. 3 des Mess- und Eichgesetzes dahingehend
    geändert werden, die bisherigen "Kann-Vorschriften" in eine von den Eichbehörden
    verpflichtend anzuwendende Vorschrift zu überführen. "Parallel zu den Gesprächen
    auf Länderebene werden wir das Bundeswirtschaftsministerium auffordern, diesen
    Weg zu gehen", so Wilhelm Hülsdonk. "Wer ständig über Bürokratieabbau spricht,
    kann hier beweisen, dass er es ernst damit meint. In diesem konkreten Fall lässt
    sich ganz schnell für die dringend notwendige Entlastung der überwiegend kleinen
    und mittelständischen Unternehmen im Kraftfahrzeuggewerbe sorgen", betont der
    Bundesinnungsmeister.

    Pressekontakt:
    Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
    Tel.: 0228/91 27 270
    E-Mail: koester@kfzgewerbe.de
    Internet: www.kfzgewerbe.de

    Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/7865/4466117
    OTS: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe



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