Neues Geldwäschegesetz
Bitcoin-Verwahrgeschäft: Erste Bank startet durch
Durch das neue Geldwäschegesetz dürfen ab dem 1. Januar 2020 deutsche Geldinstitute Kryptowährungen verwahren. Die solarisBank, ein Berliner FinTech mit Vollbanklizenz, will als eine der ersten deutschen Banken diesen Schritt gehen.
Michael Offermann, Managing Director für Krypto-Banking der solarisBank, erklärte gegenüber dem Handelsblatt: „Wir beschäftigen uns seit anderthalb Jahren intensiv mit dem Thema Krypto-Verwahrung. Mit der Neuregelung im neuen Geldwäschegesetz ist ein guter Zeitpunkt gekommen, praktisch loszulegen. Schließlich sind wir kein Forschungsinstitut, sondern eine Geschäftsbank.“
In einer Pressemitteilung der solarisBank heißt es: „Als Tochtergesellschaft der solarisBank AG plant die solaris Digital Assets GmbH, die regulatorischen Anforderungen des deutschen Marktes zu erfüllen und die sichere Verwahrung digitaler Assets zu gewährleisten, so dass Kooperationspartner nicht selbst eine Lizenz beantragen müssen.“
Ab 1. Januar 2020 fällt das Krypto-Verwahrgeschäft und der Krypto-Handel unter die Aufsicht der BaFin. Krypto-Börsen und Anbieter von Krypto-Wallets ohne Vollbanklizenz müssen sich um eine entsprechende Krypto-Verwahrlizenz bei der BaFin bewerben. Alternativ können Sie ihr Krypto-Verwahrgeschäft an ein Partnerunternehmen, dass die regulatorischen Anforderungen erfüllt, auslagern.
Autor: Ferdinand Hammer
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