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     210  0 Kommentare VW Skandal - Urteil des EuGHs steht kurz bevor / Gericht in Frankreich will Zulässigkeit der Abschalteinrichtung von VW klären

    Lahr (ots) - Der Diesel-Abgasskandal hat jetzt den Europäischen Gerichtshof EuGH
    in Luxemburg erreicht. Ein französisches Gericht lässt wichtige Fragen im
    Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung
    klären (Az.: C-693/18). Am 23. Januar 2020 hält der Generalanwalt seinen
    Schlussantrag. In der Regel folgt das Gericht in seinem Urteil diesen
    Ausführungen. Damit ist mit einer baldigen Urteilsverkündung zu rechen. Das
    "Tribunal de grande instance de Paris" hatte das sogenannte
    Vorabentscheidungsersuchen im Oktober 2018 dem EuGH vorgelegt. In der
    anonymisierten Vorlage geht es um einen Autohersteller, der in Frankreich
    Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Verkehr gebracht haben
    soll. Dabei ist ein Motor des Typs EA 189 verwendet worden. Damit ist klar, dass
    die Volkswagen AG im Verfahren involviert ist. Dem Verfahren gegen VW haben sich
    1200 Nebenkläger angeschlossen.

    Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Abgasreinigung der Fahrzeuge.
    Autohersteller versuchen mit einem Rückführsystem bei der Abgasreinigung die
    Stickoxid-Emissionen zu senken. Die Rückführung der Abgase in den
    Verbrennungsprozess wird über ein Ventil geregelt. Untersuchungen von
    französischen Gutachtern haben ergeben, dass dieses Ventil nur im Prüfmodus
    dafür sorgt, dass die Abgaswerte und Zulassungsbedingungen erfüllt werden. Im
    normalen Fahrbetrieb hingegen kommt es zu einem erhöhten Stickoxid-Ausstoß. Die
    Fahrzeuge stellen eine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier dar, heißt
    es in dem Ersuchen. Die Fahrzeuge hätten nicht die Zulassung erhalten dürfen, da
    sie die Abgasnormen im Normalbetrieb nicht eingehalten haben. Für die
    französische Justiz ist klar, dass laut der EG-Verordnung 715/2007 jeder
    Hersteller sein Fahrzeug mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 so konstruieren
    muss, dass die zulässigen Emissionswerte unter normalen Betriebsbedingungen
    eingehalten werden. Abschalteinrichtungen sind daher unzulässig. Außer sie
    dienen zum Schutz des Motors.

    Im Kern des Verfahrens muss der EuGH nun zu folgenden Sachverhalten Stellung
    beziehen:
    1. Hat der Autohersteller eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der
    Abgasrückführung verwendet?
    2. Sind die Käufer dadurch über wesentliche Merkmale des Fahrzeugs getäuscht
    worden?
    3. Hat die Abschalteinrichtung zu einem erhöhten Stickoxid-Ausstoß im realen
    Straßenverkehr geführt?
    4. Welche Bedingungen müssen gelten, damit die Abschalteinrichtung zum Schutzes
    des Motors aktiviert werden darf?

    "Wir erwarten die Entscheidung des Gerichtshofs natürlich mit großer Spannung,
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