Aumann und MBB räumen Fehler in den Konzernabschlüssen ein
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung hat fehlerhafte Ausweise von einmaligen Transaktionskosten im Rahmen des Börsengangs bei Aumann und damit auch bei der Beteiligungs-Gesellschaft MBB
festgestellt. Dies teilen die Unternehmen mit. „Im Rahmen einer Stichprobenprüfung des Konzernabschlusses der Aumann AG stellte die DPR fest, dass der Ausweis von einmaligen Transaktionskosten im
Rahmen des Börsengangs der Aumann AG im ...
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