checkAd

     594  0 Kommentare Deutsche Umwelthilfe warnt Diesel-Kläger vor Annahme des Vergleichsangebots der Volkswagen AG

    Berlin (ots) - Kunden sollten keine allgemeine Abgeltungsklausel in einem
    Vergleich akzeptieren - Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu den
    rechtswidrigen Abgasmanipulationen steht noch aus - DUH rechnet mit
    gerichtlicher Klarstellung, dass die bei niedrigen Außentemperaturen immer noch
    aktivierten Abschalteinrichtungen als illegal bewertet und die Fahrzeuge
    nachgerüstet oder gar stillgelegt werden müssen

    Im Zusammenhang mit den gescheiterten Vergleichsverhandlungen im Rahmen des von
    der Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv geführten
    Musterfeststellungsverfahrens gegen Volkswagen warnt die Deutsche Umwelthilfe
    (DUH) die Kläger vor dem Abschluss individueller Vergleiche mit Volkswagen.

    Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Nach dem Betrug von über 10
    Millionen Dieselkunden europaweit könnte VW nun die in der
    Musterfeststellungsklage versammelten VW-Besitzer ein weiteres Mal über den
    Tisch ziehen. Bei Millionen Betrugs-Dieseln ist ein schlichtes Software-Update
    aufgespielt worden, welches aber immer noch Abschalteinrichtungen enthält. Gegen
    diesen vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigten Vorgang klagt die DUH vor dem
    Europäischen Gerichtshof. Wenn der EuGH die Rechtsauffassung der DUH bestätigt,
    sind Hardware-Nachrüstungen oder gar Stilllegungen der Autos die mögliche
    Konsequenz. Wir raten daher dringend davor ab, ein Angebot anzunehmen, in dem
    alle zukünftigen Ansprüche ausgeschlossen sind. Vielmehr sollten die Kunden auf
    einen Austausch des auf der Straße unwirksamen Abgaskatalysators auf Kosten von
    VW bestehen."

    Hintergrund ist eine noch ausstehende Entscheidung des Europäischen
    Gerichtshofes (Az.: C-873/19). Dieser ist im Rahmen eines Verfahren der DUH
    durch das Verwaltungsgericht Schleswig (Beschluss vom 20.11.2019, Az.: 3 A
    113/18) mit der Frage der Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen befasst. Die
    Abschalteinrichtungen bewirken, dass die vorgeschriebene Abgasreinigung bei
    bestimmten niedrigen Außentemperaturen deutlich reduziert wird, was zu einem
    hohen Anstieg der gesundheitsschädlichen Stickoxidemissionen führt. Sollte der
    EuGH diese Praxis als regelwidrig bewerten, könnten verpflichtende
    Hardware-Nachrüstungen oder gar eine Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge die
    Folge sein. Mit einer allgemeinen Abgeltungsklausel könnten sich Verbraucher
    aller Rechte berauben, die sie in einem solchen Fall gegenüber Volkswagen haben.

    Pressekontakt:

    Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
    0171 3649170, resch@duh.de

    DUH-Pressestelle:

    Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
    030 2400867-20, presse@duh.de

    www.duh.de , www.twitter.com/umwelthilfe ,
    www.facebook.com/umwelthilfe , www.instagram.com/umwelthilfe

    Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/22521/4522342
    OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.



    news aktuell
    0 Follower
    Autor folgen
    Verfasst von news aktuell
    Deutsche Umwelthilfe warnt Diesel-Kläger vor Annahme des Vergleichsangebots der Volkswagen AG Kunden sollten keine allgemeine Abgeltungsklausel in einem Vergleich akzeptieren - Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu den rechtswidrigen Abgasmanipulationen steht noch aus - DUH rechnet mit gerichtlicher Klarstellung, dass die bei …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer