Verbraucheranwälte widersprechen VW
Hätten das Geld auch gespendet
Berlin (ots) - Die Anwälte, die für den Bundesverband der Verbraucherzentralen
(VZBV) die Vergleichsverhandlungen mit VW geführt haben, wehren sich gegen den
Vorwurf, ihre überhöhten Honorarforderungen hätten den Vergleich platzen lassen.
"Die beteiligten Anwälte waren nicht auf Gewinn aus, wir hätten das Geld sogar
gespendet", sagte Ralph Sauer von der RUSS Litigation am Montag dem
"Tagesspiegel" (Dienstagausgabe).
VW hatte die Gespräche abgebrochen und das mit der Gebührenforderung von 50
Millionen Euro für die VZBV-Anwälte begründet. Sauer betonte jedoch, umgerechnet
auf den einzelnen Fall seien das 100 bis 120 Euro netto gewesen. Das sei die
Untergrenze dessen, was gebührenrechtlich zulässig gewesen wäre.
(VZBV) die Vergleichsverhandlungen mit VW geführt haben, wehren sich gegen den
Vorwurf, ihre überhöhten Honorarforderungen hätten den Vergleich platzen lassen.
"Die beteiligten Anwälte waren nicht auf Gewinn aus, wir hätten das Geld sogar
gespendet", sagte Ralph Sauer von der RUSS Litigation am Montag dem
"Tagesspiegel" (Dienstagausgabe).
VW hatte die Gespräche abgebrochen und das mit der Gebührenforderung von 50
Millionen Euro für die VZBV-Anwälte begründet. Sauer betonte jedoch, umgerechnet
auf den einzelnen Fall seien das 100 bis 120 Euro netto gewesen. Das sei die
Untergrenze dessen, was gebührenrechtlich zulässig gewesen wäre.
"VW hat einen Vorwand gesucht, den Vergleich platzen zu lassen", meint
Dieselanwalt Sauer. Bei einem Vergleich im Musterfeststellungsverfahren hätten
sich die Verbraucher nämlich überlegen können, ob sie den Vergleich annehmen
oder ob sie nicht doch lieber in einem Einzelverfahren, eventuell mit
Unterstützung eines Prozessfinanzierers klagen. Da inzwischen immer mehr
Gerichte zugunsten der Verbraucher entscheiden würden, könnte eine Einzelklage
lukrativer sein. Allerdings besteht eine solche Wahl nur, wenn das
Massenverfahren beendet wird.
So lange es läuft, sind die Kunden, die sich dem Verfahren angeschlossen haben,
an den Musterprozess gebunden und können nicht auf eigene Faust klagen. Sie
haben jetzt nur die Wahl, das Vergleichsangebot von Volkswagen anzunehmen oder
es auszuschlagen. "Das, was VW jetzt gemacht hat, ist ein übler Trick", meint
Sauer.
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/entschaedigung-fuer-vw-dieselkunden-verbr
aucherschuetzer-fordern-geld-fuer-alle/25552978.html
Inhaltliche Rückforderungen richten Sie bitte an: Der Tagesspiegel,
Wirtschaftsredaktion, Telefon: 030/29021-14614
Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chefin vom Dienst
Patricia Wolf
Telefon: 030-29021 14013
E-Mail: cvd@tagesspiegel.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/2790/4522672
OTS: Der Tagesspiegel
Dieselanwalt Sauer. Bei einem Vergleich im Musterfeststellungsverfahren hätten
sich die Verbraucher nämlich überlegen können, ob sie den Vergleich annehmen
oder ob sie nicht doch lieber in einem Einzelverfahren, eventuell mit
Unterstützung eines Prozessfinanzierers klagen. Da inzwischen immer mehr
Gerichte zugunsten der Verbraucher entscheiden würden, könnte eine Einzelklage
lukrativer sein. Allerdings besteht eine solche Wahl nur, wenn das
Massenverfahren beendet wird.
So lange es läuft, sind die Kunden, die sich dem Verfahren angeschlossen haben,
an den Musterprozess gebunden und können nicht auf eigene Faust klagen. Sie
haben jetzt nur die Wahl, das Vergleichsangebot von Volkswagen anzunehmen oder
es auszuschlagen. "Das, was VW jetzt gemacht hat, ist ein übler Trick", meint
Sauer.
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/entschaedigung-fuer-vw-dieselkunden-verbr
aucherschuetzer-fordern-geld-fuer-alle/25552978.html
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