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    DGAP-Ad-hoc: Advanced Bitcoin Technologies AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Kryptowährung / Blockchain


    Advanced Bitcoin Technologies AG: Landgericht Frankfurt am Main weist Widerrufsklage gegen savedroid AG ab


    18.03.2020 / 11:58 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


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    Advanced Bitcoin Technologies AG: Landgericht Frankfurt am Main weist Widerrufsklage gegen savedroid AG ab


    Frankfurt am Main, 18. März 2020 - Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine Klage von Herrn Emmanuil Chionoudakis gegen die savedroid AG auf Rückabwicklung eines Vertrages über den Erwerb von SVD-Token abgewiesen. Herr Chionoudakis hatte im Rahmen des ICO (Initial Coin Offering) der savedroid AG zunächst für 49.000 Euro SVD-Token gekauft und im Nachgang wegen einer angeblich unzureichenden Widerrufsbelehrung geklagt. Das Landgericht kam hingegen in seinem Urteil vom 12. März 2020 zum Ergebnis, dass der Widerruf zu spät erfolgt und daher verfristet war, so dass es auf die Frage einer ordnungsgemäßen Belehrung über das Widerrufsrecht nicht mehr ankomme. Andere Anspruchsgrundlagen, auf die der Kläger seine Forderung stützen könnte, sind nach Auffassung des Gerichts nicht ersichtlich. Aufgrund der Klageabweisung hat Herr Chionoudakis die Verfahrenskosten in Höhe von rund 9.500 Euro zu tragen. Gegen das Urteil können noch innerhalb eines Monats Rechtsmittel eingelegt werden.



    "Das Urteil des Landgerichts ist von Bedeutung, weil es das erste in einer Reihe von ähnlich gelagerten Fällen ist", sagt Dr. Yassin Hankir, Vorstandsvorsitzender der Advanced Bitcoin Technologies AG und savedroid-Gründer. Die Advanced Bitcoin Technologies AG (WKN: A2YPJ2 / ISIN: DE000A2YPJ22 / Börsenkürzel: ABT) hält insgesamt 98,62% der Anteile der savedroid AG.



    Die savedroid AG hatte im ersten Quartal 2018 einen ICO (Initial Coin Offering) durchgeführt. Dabei wurden sogenannte Utility-Token namens SVD-Token zum Kauf angeboten. Das sind virtuelle Gutscheine zur Einlösung für Dienstleistungen des Unternehmens. Im Zuge des ICOs hatte die savedroid AG jeden Token-Käufer vor dem Abschluss der Kauftransaktion rechtskonform via eines standardisierten Prozesses über die Widerrufsbelehrung aufgeklärt und die explizite Zustimmung eines jeden Token-Käufers zur Widerrufsbelehrung eingeholt. Dennoch hatten im Nachgang des ICO einige wenige Token-Käufer Widerrufsklagen eingereicht.



    Über Advanced Bitcoin Technologies AG

    Die Advanced Bitcoin Technologies AG ist eine Holding-Gesellschaft, die es sich zum Ziel gemacht hat, die Welten der Fiat- und Kryptowährungen miteinander zu verbinden und Geschäfts- und Privatkunden sichere und einfache Finanztransaktionen zu ermöglichen. Ihre Beteiligungen entwickeln zukunftsweisende Produkte und Dienstleistungen sowohl für den B2C -Bereich als auch für B2B2C-Anforderungen. Zur Advanced Bitcoin Technologies AG gehören die savedroid AG sowie die savedroid FL GmbH in Liechtenstein, die savedroid NL B.V. in den Niederlanden und die savedroid LUX S.A. in Luxemburg zu jeweils 98,62%. Mit ihrer Börsennotierung im Freiverkehr der Börse Düsseldorf verfolgt die Advanced Bitcoin Technologies AG die Mission, Investoren am globalen Trend im Bereich Kryptowährungen partizipieren zu lassen.

    Mehr Informationen: www.abt-ag.com



    Investor-Relations- und Pressekontakt

    Dr. Yassin Hankir

    Vorstandsvorsitzender

    Neue Mainzer Straße 84

    60311 Frankfurt am Main

    +49-(0)69-20739721
    ir@abt-ag.com
    www.abt-ag.com











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