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    Verwaltungsgerichtshof  129  0 Kommentare Ausgangsbeschränkungen bleiben in Kraft

    MÜNCHEN (dpa-AFX) - Nach dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof hat auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die im Freistaat geltenden Ausgangsbeschränkungen wegen der Corona-Krise fürs Erste bestätigt. Die zuständigen Richter lehnten es am Montag ab, diese durch einstweilige Anordnung vorläufig außer Vollzug zu setzen, wie das Gericht mitteilte. Die Entscheidungen in einem Hauptsacheverfahren stehen allerdings, ebenso wie beim Verfassungsgerichtshof, noch aus.

    Zur Eindämmung des Coronavirus gelten in Bayern seit dem 21. März umfangreiche Ausgangsbeschränkungen. Die Antragsteller vor dem Verwaltungsgerichtshof hatten argumentiert, diese Eingriffe seien gesetzlich nicht gedeckt. Der Senat stellte allerdings fest, dass "die angegriffene Verordnung aller Voraussicht nach eine hinreichende gesetzliche Grundlage findet". Die vorgesehenen verbindlichen Einschränkungen der Grundfreiheiten seien "angesichts der infektionsrechtlichen Bedrohungslage gerechtfertigt".

    Der Verwaltungsgerichtshof nimmt die Staatsregierung aber in die Pflicht: Es müsse "laufend" überprüft werden, inwieweit die Einschränkungen aufrechterhalten werden müssen (BayVGH, Beschluss vom 30. März 2020, Az.: 20 NE 20.632)./ctt/DP/fba






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