EANS-Hauptversammlung
Wienerberger AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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02.04.2020
Einladung
zu der am Dienstag, den 5. Mai 2020, um 10:00 Uhr
im Wienerberger Haus, Wienerberger AG, Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien
stattfindenden
151. ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre!
Die letzten Wochen standen ganz im Zeichen der globalen COVID-19 Pandemie und
stellten uns alle vor zahlreiche Herausforderungen. Eine dieser
Herausforderungen, vor der die Wienerberger AG steht, ist die Abhaltung bzw.
Durchführung der 151. ordentlichen Hauptversammlung, weil nach den derzeit
geltenden behördlichen Maßnahmen zur Vermeidung der Verbreitung von Covid-19 ein
Betretungs- und Versammlungsverbot betreffend öffentliche Plätze verordnet ist.
Ob dieses Betretungs- und Versammlungsverbot auch noch am 5. Mai 2020 in Kraft
sein wird, können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersagen, gehen aber
aufgrund der medialen Berichterstattung davon aus, dass es bis dahin nicht zu
einer Lockerung der Maßnahmen kommen wird.
Trotz dieser rigorosen, aber verständlichen behördlichen Maßnahmen stehen wir
für Stabilität und Kontinuität und setzen alles daran, die Hauptversammlung am
5. Mai 2020, wenngleich auch unter geänderten Rahmenbedingungen, durchzuführen.
Daher wird diese Hauptversammlung im Einklang mit aktuellen bzw. in Ausarbeitung
befindlichen gesetzlichen und behördlichen Vorgaben heuer virtuell durchgeführt.
Dabei stellt die Wienerberger AG sicher, dass sämtliche Anforderungen,
Empfehlungen und Verfahren zur virtuellen Durchführung der Hauptversammlung
eingehalten bzw. umgesetzt werden.
Aufgrund der derzeitigen Covid-19 Krise behält sich die Wienerberger AG vor die
151. ordentliche Hauptversammlung aus triftigem Grund zu verschieben oder
abzuberaumen.
Der Vorstand
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2019 und des Lageberichts der
Wienerberger AG für das Geschäftsjahr 2019 sowie der Vergütungspolitik für den
Vorstand und den Aufsichtsrat, des Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts, des Corporate-Governance-Berichts, des nichtfinanziellen
Berichts und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2019
ausgewiesenen Bilanzgewinns
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019
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