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     177  0 Kommentare Basilea-Aktionäre genehmigen an der Generalversammlung alle Anträge des Verwaltungsrats - Seite 2

    Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie hat Basilea von ihren kommerziellen Partnern bisher keine Hinweise auf negative Auswirkungen auf die Verschreibungen von Cresemba und Zevtera erhalten. Auch die Marktversorgung mit diesen Medikamenten ist nicht beeinträchtigt, und Basilea managt aktiv ihre Lieferketten, um sicherzustellen, dass die Lieferrisiken über einen längeren Zeitraum minimiert werden. Es ist noch zu früh, um potenzielle Auswirkungen auf Basileas laufende klinische Studien zu beurteilen. Basilea folgt den kürzlich veröffentlichten Leitlinien der Gesundheitsbehörden in den USA und in der EU. Bezüglich neuer klinischer Studien mit ihren in der klinischen Entwicklung befindlichen onkologischen Wirkstoffen Derazantinib und Lisavanbulin, deren Beginn für das zweite Halbjahr 2020 geplant ist, arbeitet Basilea weiterhin auf diese Meilensteine hin.

    An der GV genehmigten die Aktionäre den Lagebericht, die Jahresrechnung und die Konzernrechnung für das Geschäftsjahr 2019. Sie stimmten ausserdem dem Vortrag des Bilanzverlusts auf neue Rechnung zu und entlasteten die Mitglieder des Verwaltungsrats sowie der Geschäftsleitung.

    Domenico Scala wurde von den Aktionären als Verwaltungsratspräsident wiedergewählt, ebenso wie die Verwaltungsratsmitglieder Dr. Martin Nicklasson, Dr. Nicole Onetto, Ronald Scott, Steven D. Skolsky und Dr. Thomas Werner. Dr. Nicklasson, Herr Skolsky und Dr. Werner wurden als Mitglieder des Vergütungsausschusses wiedergewählt. Die Ernennung dieser Personen ist gültig bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2021.

    Darüber hinaus genehmigten die Aktionäre den vorgeschlagenen maximalen Gesamtbetrag der Vergütung des Verwaltungsrats für den Zeitraum bis zur ordentlichen Generalversammlung 2021, den maximalen Gesamtbetrag der fixen Vergütung der Geschäftsleitung für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 sowie den maximalen Gesamtbetrag der variablen Vergütung der Geschäftsleitung für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020. Im Rahmen einer nicht-bindenden Konsultativabstimmung hiessen die Aktionäre auch den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2019 gut.

    Die Aktionäre genehmigten ausserdem die vorgeschlagenen Anpassungen der Statuten betreffend Vergütung. Im Einzelnen schaffen diese Anpassungen die Möglichkeit der Ausgabe von Performance/Restricted Share Units im Rahmen von Basileas langfristigem Incentive-Plan, harmonisieren die Budgetperioden für die fixe und variable Vergütung der Geschäftsleitung unter Angleichung an das folgende Geschäftsjahr und schaffen die formelle Grundlage für die Durchführung einer nicht-bindenden Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht an der GV.

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    Basilea-Aktionäre genehmigen an der Generalversammlung alle Anträge des Verwaltungsrats - Seite 2 Basel, 08. April 2020 Basilea Pharmaceutica AG (SIX: BSLN) gab bekannt, dass die Aktionärinnen und Aktionäre an der heutigen ordentlichen Generalversammlung (GV) für das Geschäftsjahr 2019 allen vom Verwaltungsrat vorgeschlagenen Anträgen …

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