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    DGAP-News  141  0 Kommentare Zwischenmitteilung der HolidayCheck Group AG für das erste Quartal 2020







    DGAP-News: HolidayCheck Group AG


    / Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung






    Zwischenmitteilung der HolidayCheck Group AG für das erste Quartal 2020








    08.05.2020 / 07:33




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    Zwischenmitteilung der HolidayCheck Group AG für das erste Quartal 2020



    München, 8. Mai 2020 - Die weltweite Ausbreitung von COVID-19 und die damit einhergehenden, umfassenden Reisebeschränkungen vieler Länder sowie die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, haben die Nachfrage nach Urlaubsreisen in den vergangenen Wochen fast vollständig zum Erliegen gebracht. Dadurch mussten zahlreiche im Jahr 2019 und im ersten Quartal 2020 gebuchte und für das laufende Jahr geplante Reisen, wieder storniert werden. Dies führte zu einem erheblichen Umsatz- und Ergebnisrückgang der HolidayCheck Group AG im ersten Quartal 2020. Auf diese Effekte hat die HolidayCheck Group AG bereits im Nachtragsbericht für das Geschäftsjahr 2019 hingewiesen - bisher unter der Annahme von Reisebeschränkungen bis Mitte Juli 2020. Obwohl die aktuelle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bisher nur bis Mitte Juni 2020 gilt, geht die Gesellschaft trotzdem je nach Destination von deutlich längeren Reisebeschränkungen aus. Mit einer Freigabe und/oder Nachfrage nach weltweiter Reisetätigkeit wird konkret nun erst ab dem November 2020 gerechnet.



    Ferner wurde im Nachtragsbericht für das Geschäftsjahr 2019 deutlich auf das Abwertungsrisiko von Assets hingewiesen. Auf Basis der nun konkretisierten Auswirkungen von COVID-19 wurden außerplanmäßige Impairmenttests, unter anderem bei der niederländischen WebAssets-Gruppe, durchgeführt. Diese zeigen, dass - unter den gegebenen Reisebeschränkungen - weitere Investitionen in den Umbau von Zoover (ein Teil der WebAssets-Gruppe) wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll sind. Daher gab die Gesellschaft bereits am Dienstag bekannt, die noch nicht abgeschriebenen Buchwerte, sowie den Geschäfts- oder Firmenwert vollumfänglich außerplanmäßig abzuschreiben.

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