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     108  0 Kommentare Verhandlung im Rechtsstreit um Fernsehwerbung für Online-Kasinos

    MÜNCHEN (dpa-AFX) - Dürfen Online-Kasinos deutschlandweit Werbung machen, auch wenn sie nur in einem Bundesland erlaubt sind? Mit dieser Frage muss sich das Landgericht München I am Montag (14.00 Uhr) befassen. Der Bundesverband der Deutschen Glücksspielunternehmen hat einen privaten Sender verklagt und will ihm verbieten, Werbung für nicht bundesweit erlaubte Online-Kasinos und -Automatenspiele zu machen. Der Sender hält dagegen, dass beides in Schleswig-Holstein erlaubt sei und in der Werbung darauf auch konkret hingewiesen werde.

    Hintergrund ist, dass Schleswig-Holstein das bislang einzige deutsche Bundesland ist, das Lizenzen für Online-Glücksspiele vergeben hat und seinen Bürgern damit erlaubt, im Internet zu zocken. Darum heißt es in Werbespots dafür oft: "Dieses Angebot gilt nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Schleswig-Holstein."

    Die Rechtslage wird sich allerdings voraussichtlich bald entscheidend ändern. Denn im März einigten sich die Ministerpräsidenten der Länder grundsätzlich auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag, der Glücksspiele im Internet wie Online-Poker oder Online-Kasinos erlauben soll. Der Staatsvertrag soll - wenn er von den einzelnen Landesparlamenten ratifiziert wurde - am 1. Juli 2021 in Kraft treten.

    Die Verhandlung vor dem Landgericht München ist eine der ersten, die dort wegen der Corona-Krise per Video-Schalte geführt werden. Dabei ist der Richter im Gerichtssaal anwesend, Kläger- und Klagepartei werden aber per Videochat zugeschaltet./bsj/DP/he






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