DLA Piper-Studie zu virtuellen Verhandlungen im Zuge von COVID-19 mit positivem Fazit
Hamburg (ots) - DLA Piper hat eine empirische Studie zu virtuellen
Gerichtsverhandlungen durchgeführt, deren Ergebnisse jetzt vorliegen: Die im
Zuge der Eindämmungsmaßnahmen gegen COVID-19 immer häufiger wahrgenommene
prozessuale Option, Gerichtsverhandlungen auch im Wege der Videokonferenz
abzuhalten, stößt auf breite Zustimmung. Allerdings sind noch - insbesondere
technisch bedingte - Kinderkrankheiten zu überstehen, auch bedarf es einer
speziellen Vorbereitung auf diese ungewohnte Prozesssituation.
Die restriktiven Maßnahmen im Zuge der Coronakrise stellten und stellen auch die
Justiz vor Herausforderungen. Verhandlungen wurden zunächst verschoben, nun
werden sie vermehrt vom Gerichtssaal in den virtuellen Raum verlagert. DLA Piper
hat in seinem globalen Netzwerk 150 Partner zu ihren diesbezüglichen Erfahrungen
befragt, die sich grundsätzlich zufrieden zeigten.
Gerichtsverhandlungen durchgeführt, deren Ergebnisse jetzt vorliegen: Die im
Zuge der Eindämmungsmaßnahmen gegen COVID-19 immer häufiger wahrgenommene
prozessuale Option, Gerichtsverhandlungen auch im Wege der Videokonferenz
abzuhalten, stößt auf breite Zustimmung. Allerdings sind noch - insbesondere
technisch bedingte - Kinderkrankheiten zu überstehen, auch bedarf es einer
speziellen Vorbereitung auf diese ungewohnte Prozesssituation.
Die restriktiven Maßnahmen im Zuge der Coronakrise stellten und stellen auch die
Justiz vor Herausforderungen. Verhandlungen wurden zunächst verschoben, nun
werden sie vermehrt vom Gerichtssaal in den virtuellen Raum verlagert. DLA Piper
hat in seinem globalen Netzwerk 150 Partner zu ihren diesbezüglichen Erfahrungen
befragt, die sich grundsätzlich zufrieden zeigten.
Alle Umfrageteilnehmer sahen die Autorität des jeweiligen Gerichts
gewährleistet. 86 Prozent der Befragten befanden die eingesetzten
Software-Lösungen für zufriedenstellend. Zoom ist derzeit die meistverwendete
Plattform, auch wenn einige Gerichte diese aufgrund von Sicherheitsbedenken
gesperrt haben. Dahinter folgen Bluejeans und Microsoft Teams. Die Anwendung
Skype wurde mehrmals als zu wenig funktional und zu anfällig für "Freezing"
eingestuft. In einigen Jurisdiktionen wie etwa in China ist die Auswahl der
Anwendungen eingeschränkt.
71 Prozent der Umfrageteilnehmer gaben an, dass die Verfahrensgerechtigkeit
gewahrt wurde. Ein höherer Wert wurde durch die Beschränkung der Teilnehmerzahl
aufgrund von niedrigen Internet-Bandweiten in manchen Jurisdiktionen oder die
Kollision grob unterschiedlicher Zeitzonen verhindert. Virtuelle Verhandlungen
sind zudem für manche Gerichte noch Neuland, wie Fälle mangelhafter technischer
Vorbereitung beweisen. Ferner müssen Eigenheiten virtueller Hearings wie etwa
ein größerer Zeitpuffer aufgrund länger andauernder Befragungen und zusätzlicher
Pausen stärker berücksichtigt werden.
In einigen Ländern, darunter Australien, England und Wales, die Vereinigten
Arabischen Emirate und auch Österreich, waren die technologischen
Voraussetzungen für virtuelle Verhandlungen schon vor der Krise gegeben. Andere
Länder, darunter auch EU-Mitgliedsstaaten, mussten erst die rechtlichen
Vorkehrungen treffen, bevor am 5. Mai die erste virtuelle Verhandlung
stattfinden konnte.
Vorreiter in der globalen Entwicklung sind internationale Schiedsgerichte, die
aufgrund der Autonomie der Streitparteien, der Flexibilität der Abläufe und
nicht zuletzt auch aus Zeit- und Kostenersparnis schon seit einigen Jahren
verstärkt auf virtuelle Verhandlungen zurückgreifen.
Die Erfahrungen der befragten Anwälte zeigen, dass die Schiedsgerichte die
Technologie besonders gut beherrschen und auch die Teilnahme von mehreren
Dutzend Personen oder die Einbindung von Übersetzern keine Probleme darstellen.
Dies bestätigt auch Dr. Daniel Sharma, Partner im Frankfurter Büro von DLA Piper
und spezialisiert auf Schiedsverfahren, aus der eigenen Praxis.
"Virtuelle Verhandlungen sind eine Möglichkeit, Gerichtsprozesse und
Schiedsverhandlungen schneller und kostengünstiger durchzuführen. Wir haben
jüngst - abgesehen von einigen technischen Problemen - gute Erfahrungen mit
einer der ersten Online-Verhandlungen beim Landgericht München gemacht", so
Prof. Dr. Stefan Engels und Dr. Michael Stulz-Herrnstadt, beide Partner im
Hamburger Büro von DLA Piper. "Wir gehen davon aus, dass virtuelle Verhandlungen
auch nach der COVID-19-Pandemie häufiger anberaumt werden. Allerdings: Es bedarf
einer speziellen Vorbereitung auf die besondere Situation."
Über DLA Piper
DLA Piper zählt mit Büros in über 40 Ländern in Afrika, Asien, Australien,
Europa, dem Nahen Osten sowie Nord- und Südamerika zu den weltweit führenden
Wirtschaftskanzleien. In Deutschland ist DLA Piper an den Standorten Frankfurt,
Hamburg, Köln und München mit mehr als 240 Anwältinnen und Anwälten vertreten.
In bestimmten Jurisdiktionen können diese Informationen als Anwaltswerbung
angesehen werden. Weitere Informationen unter: http://www.dlapiper.com
Pressekontakt:
Für weitere Informationen:
Rolf Kopel, Senior PR & Communications Manager, DLA Piper
Tel.: +49 69 271 33 368 oder E-Mail: rolf.kopel@dlapiper.com
Jessica Hahn, PR & Communications Coordinator, DLA Piper
Tel.: +49 89 23 23 72 112 oder E-Mail: jessica.hahn@dlapiper.com
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/127129/4609366
OTS: DLA Piper
gewährleistet. 86 Prozent der Befragten befanden die eingesetzten
Software-Lösungen für zufriedenstellend. Zoom ist derzeit die meistverwendete
Plattform, auch wenn einige Gerichte diese aufgrund von Sicherheitsbedenken
gesperrt haben. Dahinter folgen Bluejeans und Microsoft Teams. Die Anwendung
Skype wurde mehrmals als zu wenig funktional und zu anfällig für "Freezing"
eingestuft. In einigen Jurisdiktionen wie etwa in China ist die Auswahl der
Anwendungen eingeschränkt.
71 Prozent der Umfrageteilnehmer gaben an, dass die Verfahrensgerechtigkeit
gewahrt wurde. Ein höherer Wert wurde durch die Beschränkung der Teilnehmerzahl
aufgrund von niedrigen Internet-Bandweiten in manchen Jurisdiktionen oder die
Kollision grob unterschiedlicher Zeitzonen verhindert. Virtuelle Verhandlungen
sind zudem für manche Gerichte noch Neuland, wie Fälle mangelhafter technischer
Vorbereitung beweisen. Ferner müssen Eigenheiten virtueller Hearings wie etwa
ein größerer Zeitpuffer aufgrund länger andauernder Befragungen und zusätzlicher
Pausen stärker berücksichtigt werden.
In einigen Ländern, darunter Australien, England und Wales, die Vereinigten
Arabischen Emirate und auch Österreich, waren die technologischen
Voraussetzungen für virtuelle Verhandlungen schon vor der Krise gegeben. Andere
Länder, darunter auch EU-Mitgliedsstaaten, mussten erst die rechtlichen
Vorkehrungen treffen, bevor am 5. Mai die erste virtuelle Verhandlung
stattfinden konnte.
Vorreiter in der globalen Entwicklung sind internationale Schiedsgerichte, die
aufgrund der Autonomie der Streitparteien, der Flexibilität der Abläufe und
nicht zuletzt auch aus Zeit- und Kostenersparnis schon seit einigen Jahren
verstärkt auf virtuelle Verhandlungen zurückgreifen.
Die Erfahrungen der befragten Anwälte zeigen, dass die Schiedsgerichte die
Technologie besonders gut beherrschen und auch die Teilnahme von mehreren
Dutzend Personen oder die Einbindung von Übersetzern keine Probleme darstellen.
Dies bestätigt auch Dr. Daniel Sharma, Partner im Frankfurter Büro von DLA Piper
und spezialisiert auf Schiedsverfahren, aus der eigenen Praxis.
"Virtuelle Verhandlungen sind eine Möglichkeit, Gerichtsprozesse und
Schiedsverhandlungen schneller und kostengünstiger durchzuführen. Wir haben
jüngst - abgesehen von einigen technischen Problemen - gute Erfahrungen mit
einer der ersten Online-Verhandlungen beim Landgericht München gemacht", so
Prof. Dr. Stefan Engels und Dr. Michael Stulz-Herrnstadt, beide Partner im
Hamburger Büro von DLA Piper. "Wir gehen davon aus, dass virtuelle Verhandlungen
auch nach der COVID-19-Pandemie häufiger anberaumt werden. Allerdings: Es bedarf
einer speziellen Vorbereitung auf die besondere Situation."
Über DLA Piper
DLA Piper zählt mit Büros in über 40 Ländern in Afrika, Asien, Australien,
Europa, dem Nahen Osten sowie Nord- und Südamerika zu den weltweit führenden
Wirtschaftskanzleien. In Deutschland ist DLA Piper an den Standorten Frankfurt,
Hamburg, Köln und München mit mehr als 240 Anwältinnen und Anwälten vertreten.
In bestimmten Jurisdiktionen können diese Informationen als Anwaltswerbung
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Tel.: +49 69 271 33 368 oder E-Mail: rolf.kopel@dlapiper.com
Jessica Hahn, PR & Communications Coordinator, DLA Piper
Tel.: +49 89 23 23 72 112 oder E-Mail: jessica.hahn@dlapiper.com
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/127129/4609366
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