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     183  0 Kommentare DLA Piper-Studie zu virtuellen Verhandlungen im Zuge von COVID-19 mit positivem Fazit

    Hamburg (ots) - DLA Piper hat eine empirische Studie zu virtuellen
    Gerichtsverhandlungen durchgeführt, deren Ergebnisse jetzt vorliegen: Die im
    Zuge der Eindämmungsmaßnahmen gegen COVID-19 immer häufiger wahrgenommene
    prozessuale Option, Gerichtsverhandlungen auch im Wege der Videokonferenz
    abzuhalten, stößt auf breite Zustimmung. Allerdings sind noch - insbesondere
    technisch bedingte - Kinderkrankheiten zu überstehen, auch bedarf es einer
    speziellen Vorbereitung auf diese ungewohnte Prozesssituation.

    Die restriktiven Maßnahmen im Zuge der Coronakrise stellten und stellen auch die
    Justiz vor Herausforderungen. Verhandlungen wurden zunächst verschoben, nun
    werden sie vermehrt vom Gerichtssaal in den virtuellen Raum verlagert. DLA Piper
    hat in seinem globalen Netzwerk 150 Partner zu ihren diesbezüglichen Erfahrungen
    befragt, die sich grundsätzlich zufrieden zeigten.

    Alle Umfrageteilnehmer sahen die Autorität des jeweiligen Gerichts
    gewährleistet. 86 Prozent der Befragten befanden die eingesetzten
    Software-Lösungen für zufriedenstellend. Zoom ist derzeit die meistverwendete
    Plattform, auch wenn einige Gerichte diese aufgrund von Sicherheitsbedenken
    gesperrt haben. Dahinter folgen Bluejeans und Microsoft Teams. Die Anwendung
    Skype wurde mehrmals als zu wenig funktional und zu anfällig für "Freezing"
    eingestuft. In einigen Jurisdiktionen wie etwa in China ist die Auswahl der
    Anwendungen eingeschränkt.

    71 Prozent der Umfrageteilnehmer gaben an, dass die Verfahrensgerechtigkeit
    gewahrt wurde. Ein höherer Wert wurde durch die Beschränkung der Teilnehmerzahl
    aufgrund von niedrigen Internet-Bandweiten in manchen Jurisdiktionen oder die
    Kollision grob unterschiedlicher Zeitzonen verhindert. Virtuelle Verhandlungen
    sind zudem für manche Gerichte noch Neuland, wie Fälle mangelhafter technischer
    Vorbereitung beweisen. Ferner müssen Eigenheiten virtueller Hearings wie etwa
    ein größerer Zeitpuffer aufgrund länger andauernder Befragungen und zusätzlicher
    Pausen stärker berücksichtigt werden.

    In einigen Ländern, darunter Australien, England und Wales, die Vereinigten
    Arabischen Emirate und auch Österreich, waren die technologischen
    Voraussetzungen für virtuelle Verhandlungen schon vor der Krise gegeben. Andere
    Länder, darunter auch EU-Mitgliedsstaaten, mussten erst die rechtlichen
    Vorkehrungen treffen, bevor am 5. Mai die erste virtuelle Verhandlung
    stattfinden konnte.

    Vorreiter in der globalen Entwicklung sind internationale Schiedsgerichte, die
    aufgrund der Autonomie der Streitparteien, der Flexibilität der Abläufe und
    nicht zuletzt auch aus Zeit- und Kostenersparnis schon seit einigen Jahren
    verstärkt auf virtuelle Verhandlungen zurückgreifen.

    Die Erfahrungen der befragten Anwälte zeigen, dass die Schiedsgerichte die
    Technologie besonders gut beherrschen und auch die Teilnahme von mehreren
    Dutzend Personen oder die Einbindung von Übersetzern keine Probleme darstellen.
    Dies bestätigt auch Dr. Daniel Sharma, Partner im Frankfurter Büro von DLA Piper
    und spezialisiert auf Schiedsverfahren, aus der eigenen Praxis.

    "Virtuelle Verhandlungen sind eine Möglichkeit, Gerichtsprozesse und
    Schiedsverhandlungen schneller und kostengünstiger durchzuführen. Wir haben
    jüngst - abgesehen von einigen technischen Problemen - gute Erfahrungen mit
    einer der ersten Online-Verhandlungen beim Landgericht München gemacht", so
    Prof. Dr. Stefan Engels und Dr. Michael Stulz-Herrnstadt, beide Partner im
    Hamburger Büro von DLA Piper. "Wir gehen davon aus, dass virtuelle Verhandlungen
    auch nach der COVID-19-Pandemie häufiger anberaumt werden. Allerdings: Es bedarf
    einer speziellen Vorbereitung auf die besondere Situation."

    Über DLA Piper

    DLA Piper zählt mit Büros in über 40 Ländern in Afrika, Asien, Australien,
    Europa, dem Nahen Osten sowie Nord- und Südamerika zu den weltweit führenden
    Wirtschaftskanzleien. In Deutschland ist DLA Piper an den Standorten Frankfurt,
    Hamburg, Köln und München mit mehr als 240 Anwältinnen und Anwälten vertreten.
    In bestimmten Jurisdiktionen können diese Informationen als Anwaltswerbung
    angesehen werden. Weitere Informationen unter: http://www.dlapiper.com

    Pressekontakt:

    Für weitere Informationen:
    Rolf Kopel, Senior PR & Communications Manager, DLA Piper
    Tel.: +49 69 271 33 368 oder E-Mail: rolf.kopel@dlapiper.com

    Jessica Hahn, PR & Communications Coordinator, DLA Piper
    Tel.: +49 89 23 23 72 112 oder E-Mail: jessica.hahn@dlapiper.com

    Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/127129/4609366
    OTS: DLA Piper



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