Ein Urteil gegen die angemaßte Macht von Correctiv
Mit seiner Entscheidung im Verfahren Tichys Einblick gegen die Organisation Correctiv urteilte der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe am Mittwoch per Eilentscheidung zugunsten von TE (Aktenzeichen: 6 U 36/20). Der Rechtsstreit behandelte formal einen einzelnen Fall eines vermeintlichen ‚Faktenchecks’ von Correctiv: die Plattform hatte einem TE-Beitrag auf Facebook den virtuellen Button „teilweise falsch“ angeheftet. Zu
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Ein Beitrag von Redaktion.