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    DGAP-Adhoc  239  0 Kommentare Bayer Aktiengesellschaft: Bayer erzielt Einigungen in maßgeblichen Monsanto-Verfahrenskomplexen - Seite 2



    Beilegung der Roundup(TM)-Verfahren


    Die mehrstufige Vereinbarung zu Roundup(TM) umfasst mehrere Elemente. Die Vereinbarungen werden die große Mehrheit der aktuellen Fälle an Bundes- und bundesstaatlichen Gerichten in den USA beilegen - einschließlich der Kläger, die ihre Klagen schon eingereicht haben, und der Parteien, die bereits einen Rechtsbeistand beauftragt, aber noch keine Klage bei Gericht eingereicht haben. Diejenigen, die sich an dem Vergleich beteiligen, werden dazu verpflichtet, ihre Klagen zurückzuziehen bzw. nicht einzureichen. Die Bandbreite von 8,8 Milliarden bis 9,6 Milliarden US-Dollar deckt sowohl die bereits unterzeichneten Vereinbarungen ab als auch diejenigen, die noch verhandelt werden. Außerdem spiegelt sie die Tatsache wider, dass die Zahl der Anspruchsteller, die diesen Vereinbarungen zufolge für eine Entschädigung infrage kommen, erst dann feststeht, wenn die Klärung der Ansprüche weit fortgeschritten ist. Bei den Ansprüchen, über die noch verhandelt wird, geht es größtenteils um Fälle, die auf TV-Werbung zurückzuführen sind und in denen Klägerkanzleien wenige oder gar keine Informationen zum medizinischen Zustand ihrer Mandanten zur Verfügung gestellt haben, und/oder um Fälle, bei denen Kanzleien involviert sind, die nur einen kleinen Bestand haben.



    Die drei Fälle, die vor Gericht verhandelt wurden - Johnson, Hardeman und Pilliod - werden weiter die Berufungsverfahren durchlaufen und sind nicht Teil des Vergleichs. Der weitere Prozessverlauf ist für das Unternehmen wichtig, weil die Berufungsverfahren rechtlich eine Orientierung für mögliche künftige Verfahren geben werden.



    Mögliche künftige Fälle werden durch eine Vereinbarung geregelt, welche die Zustimmung des Gerichts benötigt. Im Rahmen der Vereinbarung wird unter anderem eine Gruppe möglicher künftiger Kläger eingerichtet sowie ein unabhängiges Wissenschaftsgremium (Class Science Panel) gebildet. Das Gremium wird entscheiden, ob Roundup(TM) das Non-Hodgkin-Lymphom (NHL) verursachen kann, und falls ja, welche Expositionsniveaus hierfür mindestens erreicht sein müssen. Sowohl die Gruppe möglicher künftiger Kläger als auch das Unternehmen werden an die Entscheidung des Gremiums zur Frage der generellen Kausalität gebunden sein. Dadurch wird diese Entscheidung anstelle von Jury-Verfahren wieder in die Hände sachkundiger Wissenschaftler gegeben. Sollte das Wissenschaftsgremium zu dem Schluss kommen, dass es keinen Kausalzusammenhang zwischen Roundup(TM) und NHL gibt, wird es den Mitgliedern der Gruppe verwehrt sein, in künftigen Verfahren gegen das Unternehmen das Gegenteil zu behaupten. Die Entscheidung des Wissenschaftsgremiums dürfte mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Mitglieder der Gruppe möglicher künftiger Kläger dürfen ihre Ansprüche bis zur Entscheidung des Wissenschaftsgremiums nicht weiter geltend machen und keinen Strafschadenersatz fordern. Die Zahlung für diese Vereinbarung mit der Gruppe ist auf 1,25 Milliarden US-Dollar beschränkt.

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