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    DGAP-Adhoc  239  0 Kommentare Bayer Aktiengesellschaft: Bayer erzielt Einigungen in maßgeblichen Monsanto-Verfahrenskomplexen - Seite 3



    Das Unternehmen hat alternativ in Betracht gezogen, in den Roundup(TM)-Fällen weiter zu prozessieren, bevor es sich für einen Vergleich entschieden hat. Nach seiner Risikobewertung wären die Kosten eines potenziell negativen Ausgangs weiterer Rechtsstreitigkeiten aber wahrscheinlich weit höher ausgefallen als beim jetzigen Vergleich - verursacht durch eine jahrelange Fortsetzung der Werbekampagnen durch die Klägeranwälte, eine weiter steigende Zahl der Kläger, mehr als 20 Prozesse pro Jahr und ungewisse Jury-Entscheidungen sowie die damit verbundenen Schäden für die Reputation und das Geschäft.



    Für Kunden wie Landwirte und andere professionelle Nutzer, deren Lebensunterhalt von glyphosatbasierten Herbiziden abhängt, wird sich durch die jetzt bekannt gegebene Einigung nichts an der Verfügbarkeit von Roundup(TM)-Produkten ändern.

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    Beilegung von Dicamba-Verfahren


    Darüber hinaus hat Bayer eine Einigung in Zusammenhang mit den bereits kommunizierten Produkthaftungsklagen wegen Verwehungen von Dicamba erzielt, in denen es um vermeintliche Ernteschäden geht. Das Unternehmen wird insgesamt bis zu 400 Millionen US-Dollar bezahlen, um die konsolidierten Gerichtsverfahren (Multi District Litigation) beizulegen, die am U.S. District Court for the Eastern District of Missouri anhängig sind und Klagen für die Erntejahre 2015 bis 2020 umfassen. Anspruchsteller müssen Beweise für Schäden am Ernteertrag vorlegen und dafür, dass diese durch Dicamba verursacht wurden. Das Unternehmen erwartet einen Beitrag der mitverklagten BASF zu diesem Vergleich.



    Der einzige Fall zu Verwehungen von Dicamba, der vor Gericht verhandelt wurde (Bader Farms) ist nicht Teil der Einigung. Das Unternehmen hält das Urteil im Fall Bader Farms für unvereinbar mit den vorgelegten Beweisen sowie mit der geltenden Rechtslage. Das Unternehmen hat erstinstanzlich Rechtsbehelfe (Post-Trial Motions) eingelegt und wird, wenn nötig, in Berufung gehen.



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    Beilegung von Verfahren zu PCB


    Bayer hat außerdem eine Reihe von Vereinbarungen getroffen, um den wesentlichen Teil des Verfahrenskomplexes zu den Auswirkungen von PCB (Polychlorierte Biphenyle) in Gewässern beizulegen. Monsanto hatte PCB rechtmäßig hergestellt, stellte die Produktion aber 1977 ein. Durch eine Vereinbarung wird eine Gruppe möglicher Kläger eingerichtet, die sämtliche Lokalverwaltungen mit EPA-Genehmigungen für PCB-haltige Wasserableitungen umfasst. Bayer wird dieser Gruppe insgesamt etwa 650 Millionen US-Dollar zahlen, was noch der Zustimmung des Gerichts bedarf.

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