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    DGAP-Adhoc  239  0 Kommentare Bayer Aktiengesellschaft: Bayer erzielt Einigungen in maßgeblichen Monsanto-Verfahrenskomplexen





    DGAP-Ad-hoc: Bayer Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Rechtssache/Vergleich


    Bayer Aktiengesellschaft: Bayer erzielt Einigungen in maßgeblichen Monsanto-Verfahrenskomplexen


    24.06.2020 / 18:45 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




    Bayer erzielt Einigungen in maßgeblichen Monsanto-Verfahrenskomplexen

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    Leverkusen, 24. Juni 2020 - Bayer hat eine Reihe von Vereinbarungen getroffen, die maßgebliche Rechtsstreitigkeiten von Monsanto in den USA im Wesentlichen beilegen werden - darunter die Produkthaftungsverfahren in Sachen Roundup(TM) (Wirkstoff: Glyphosat) und die Verfahren zu Verwehungen von Dicamba sowie zu PCB in Gewässern. Dies teilte Bayer am Mittwoch mit. Im Mittelpunkt steht die Lösung im Verfahrenskomplex zu Roundup(TM), die etwa 75 Prozent der aktuellen Roundup(TM)-Verfahren zum Abschluss bringen wird - mit insgesamt etwa 125.000 eingereichten und nicht eingereichten Klagen. Das Unternehmen erwartet, zur Beilegung der aktuellen Glyphosat-Verfahren sowie für mögliche künftige Fälle insgesamt 10,1 Milliarden bis 10,9 Milliarden US-Dollar (9,1 Milliarden bis 9,8 Milliarden Euro) zu zahlen. Die beigelegten Ansprüche umfassen sämtliche Klägeranwaltskanzleien, welche die Roundup(TM)-Multi-District-Litigation auf Bundesebene oder die Bellwether-Fälle in Kalifornien führend betreiben, und diejenigen, die etwa 95 Prozent der Fälle repräsentieren, für die derzeit eine Verhandlung angesetzt ist. Außerdem begründen sie wichtige Werte und Parameter als Leitlinien für die Beilegung der übrigen Klagen, für welche die Verhandlungen voranschreiten. Durch die Einigung wird auch ein Mechanismus zur effizienten Beilegung möglicher künftiger Klagen eingerichtet. Das Unternehmen wird 8,8 Milliarden bis 9,6 Milliarden US-Dollar zahlen, um die aktuellen Roundup(TM)-Fälle beizulegen. Darin enthalten ist eine Pauschale, mit der Ansprüche abgedeckt werden sollen, die noch nicht beigelegt sind. Hinzu kommen 1,25 Milliarden US-Dollar, um eine separate Vereinbarung für potenzielle künftige Klagen zu ermöglichen. Die Vereinbarung mit der Gruppe möglicher künftiger Kläger bedarf noch der Zustimmung von Richter Vince Chhabria des U.S. District Court for the Northern District of California. Die Vereinbarungen wurden von Vorstand und Aufsichtsrat der Bayer AG unter Mitwirkung des eigens dafür eingerichteten Ausschusses zum Glyphosat-Rechtskomplex einstimmig genehmigt. Sie enthalten keinerlei Eingeständnis einer Schuld oder eines Fehlverhaltens.

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