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DFV Deutsche Familienversicherung AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
DGAP-Ad-hoc: DFV Deutsche Familienversicherung AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Kapitalmaßnahme Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR |
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DFV Deutsche Familienversicherung AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
Frankfurt am Main, 6. Juli 2020 - Der Vorstand der DFV Deutsche Familienversicherung AG (ISIN DE000A2NBVD5 / WKN A2NBVD) ("Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von gegenwärtig EUR 26.523.240,00 um bis zu EUR 2.652.320,00 auf bis zu EUR 29.175.560,00 durch Ausgabe von bis zu 1.326.160 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 2,00 und voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2020 ("Neue Aktien"), gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des vorhandenen genehmigten Kapitals 2018 zu erhöhen ("Kapitalerhöhung"). Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft wurde ausgeschlossen.