Wirecard bleibt „einzigartig” in vieler Hinsicht
Öffnen sich die EY-Berichte auch für Aktionäre?
Der „Fall Wirecard” ist in vieler Hinsicht ein trauriger Rekordfall für den DAX und den Frankfurter Aktienmarkt. Nun könnte eine weitere Besonderheit hinzu kommen. Einem Bericht der
Nachrichtenagentur dpa-AFX zufolge könnte es nun zu einem neuen Novum bei Wirecard kommen: Der Anwendung eines Paragraphen aus dem Handelsgesetzbuch, der vielleicht sogar den Aktionären einen Blick
in die Abschlussberichte der Wirtschaftsprüfer von ...
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