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    DGAP-News  145  0 Kommentare ADO Properties S.A.: Erfolgreicher Abschluss des Rump Placements - Seite 2



    Diese Veröffentlichung ist und wird nicht innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan veröffentlicht, weitergegeben oder übermittelt. Diese Veröffentlichung stellt kein Angebot von Wertpapieren oder eine Einladung zur Abgabe eines Angebots zum Erwerb von Wertpapieren der ADO Properties in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder jeglicher anderer Jurisdiktion in der ein solches Angebot, Verkauf oder Einladung zur Abgabe eines Angebots vor einer Registrierung oder Qualifizierung nach den jeweiligen Wertpapiergesetzen unrechtmäßig ist. Die Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, dürfen und werden vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen nicht in Australien, Kanada oder Japan, oder an, auf Rechnung oder zu Gunsten eines Staatsangehörige(n), Gebietsansässige(n) oder Bürger(s) von Australien, Kanada oder Japan angeboten oder verkauft werden.



    Die von ADO Properties angebotenen Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von der Registrierung gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "U.S. Securities Act") ausgenommen. Diese Publikation darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten verteilt werden, außer an qualifizierte institutionelle Käufer (qualified institutional buyers) gemäß Rule 144A des U.S. Securities Act ("Rule 144A"). Darüber hinaus darf diese Publikation außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika nur direkt oder indirekt an Nicht-US-amerikanische Personen (non-U.S. persons) im Sinne der Regulation S des U.S. Securities Act ("Regulation S") weitergegeben werden.



    Im Vereinigten Königreich wird dieses Dokument nur an Personen verteilt und richtet sich nur an Personen, die (i) Anlageexperten (Investment Professionals) im Sinne von Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 des Vereinigten Königreichs (in der jeweils gültigen Fassung) (die "FPO") oder (ii) Personen im Sinne von Artikel 49(2)(a) bis (d) der FPO, (iii) außerhalb des Vereinigten Königreichs, oder (iv) an die eine Einladung oder Aufforderung zur Ausübung einer Investitionstätigkeit (im Sinne von Abschnitt 21 des FPO) im Zusammenhang mit der Ausgabe oder dem Verkauf von Wertpapieren anderweitig rechtmäßig kommuniziert oder zur Kommunikation veranlasst werden kann (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Dieses Veröffentlichung ist nur an Relevante Personen gerichtet und keine Person, die nicht eine Relevante Person ist, darf auf Grund dieser Veröffentlichung tätig werden oder auf diese vertrauen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Veröffentlichung bezieht, ist nur für Relevante Personen erhältlich und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen werden.

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    DGAP-News ADO Properties S.A.: Erfolgreicher Abschluss des Rump Placements - Seite 2 DGAP-News: ADO Properties S.A. / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung ADO Properties S.A.: Erfolgreicher Abschluss des Rump Placements 21.07.2020 / 14:32 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Erfolgreicher …

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