Wenn ein Antidiskriminierungsgesetz diskriminiert
Seit Juni 2020 gilt in Berlin das von der rot-rot-grünen Regierung beschlossene Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG), das in seiner Form deutschlandweit einmalig ist: es ermöglicht nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Verbänden, wegen einer vorgeblichen Diskriminierung gegen die Polizei vorzugehen. Die Behörde – und in der Konsequenz der einzelne Beamte – muss dann nachweisen, jemand nicht diskriminierend behandelt
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Ein Beitrag von Redaktion.