DGAP-Adhoc
HanseYachts Aktiengesellschaft: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG
DGAP-Ad-hoc: HanseYachts Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Jahresergebnis/Sonstiges
Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG |
Sachkapitalerhöhung gegen Einbringung von Forderungen im Nennwert von bis zu ca. 12 Mio. Euro und kompensierende Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital geplant
Der Vorstand der HanseYachts AG hat heute im Zuge der Arbeiten zur Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019/2020 festgestellt, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Ursächlich hierfür ist eine heute vorgenommene außerordentliche und nicht zahlungswirksame Teilabschreibung auf die Beteiligung unter der die französischen Bootsbauaktivitäten gebündelt sind.
Die vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie durchgeführte Überprüfung der Werthaltigkeit des Vermögensportfolios führt zu einer Wertminderung des in der Bilanz der HanseYachts AG zum 30. Juni 2020 ausgewiesenen Beteiligungsbuchwerts um 13,9 Mio. Euro sowie in der Konzernbilanz zu einer Wertminderung des im Rahmen der Erstkonsolidierung aufgedeckten Firmenwertes (Goodwill) um 11,7 Mio. Euro. Die Wertminderung belastet das Ergebnis im Einzel- und Konzernabschluss, führt aber nicht zu Liquiditätsabflüssen. Gründe hierfür liegen im Wesentlichen darin, dass sich bedingt durch die Corona-Pandemie die ursprünglichen Geschäftserwartungen in die Zukunft verschoben haben und sich der für Zwecke der Bewertung herangezogene Abzinsungsfaktor WACC nach Steuern im Vorjahresvergleich stark erhöht hat. Schließlich konnten die bei der betroffenen Beteiligung eingeleiteten Maßnahmen zur Kostensenkung noch nicht in vollem Umfang umgesetzt werden, weswegen die langfristen Ertragsaussichten leicht negativer eingeschätzt werden als im Vorjahr. Das Konzernergebnis für das Geschäftsjahr 2019/2020 weicht insbesondere auf Grund der Wertminderung signifikant vom Vorjahr ab (Konzernverlust 2019/2020 -15,9 Mio. Euro, Konzernergebnis 2018/2019 + 3,3 Mio. Euro).