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    DGAP-Adhoc  177  0 Kommentare HanseYachts Aktiengesellschaft: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG - Seite 2

    Ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der HanseYachts AG löst nach § 92 Abs. 1 AktG eine gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Einladung der Aktionäre zu einer Hauptversammlung aus. Der Vorstand wird unverzüglich zur ordentlichen Hauptversammlung einladen. In dieser wird der Vorstand auch den Verlust der Hälfte des Grundkapitals anzeigen und die Lage der Gesellschaft erörtern. Eine Einladung einschließlich der Tagesordnung wird form- und fristgerecht bekannt gemacht werden.

    Zur Heilung des Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals und Stärkung der Eigenkapitalsituation beabsichtigt der Vorstand nach Zustimmung des Aufsichtsrats, eine Sachkapitalerhöhung gegen Einlage von Zahlungsansprüchen aus Darlehen der Aurelius-Gruppe sowie eine kompensierende Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht der übrigen Aktionäre jeweils aus dem genehmigten Kapital durchzuführen.

    Die Aurelius Equity Opportunities SE & Co. KGaA und HY Beteiligungs GmbH haben ihre Bereitschaft signalisiert, Darlehensrückzahlungsansprüche gegenüber der HanseYachts AG im Nennwert von bis zu ca. 12 Mio. Euro gegen börsenkursnahe Ausgabe neuer Aktien in die Gesellschaft einzubringen. Mit der Durchführung einer kompensierenden Barkapitalerhöhung, bezüglich derer die Aurelius Equity Opportunities SE & Co. KGaA und HY Beteiligungs GmbH auf die Ausübung von Bezugsrechten verzichten würden, soll den übrigen Aktionären die Möglichkeit gegeben werden, ebenfalls neue Aktien zu denselben oder günstigeren Konditionen zu zeichnen und ihre Beteiligungsquote aufrecht zu erhalten.

    Die Details zu den beabsichtigten Kapitalerhöhungen werden gesondert bekanntgemacht, sobald diese feststehen.

    HanseYachts AG

    Der Vorstand


    29.09.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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