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     379  0 Kommentare EA288 - VW will neue Klagewelle beim Nachfolger des Skandalmotors verhindern - offenbar mit allen Mitteln

    Köln (ots) - Die nächste Klagewelle möchte man bei Volkswagen offenbar im Keim
    ersticken und startet eine Medienkampagne gegen die Verbraucher-Anwälte, die die
    Käufer gegen den Konzern vertreten und bedient sich dabei angestaubter
    Vorurteile.

    Nachdem man es in Wolfsburg nach dem Grundsatzurteil des BGH vom 25.05.2020, Az.
    VI ZR 252/19 trotz vollmundiger Bekundungen immer noch nicht geschafft hat, die
    noch in Klageverfahren befindlichen weiteren 60.000 Kläger wirklich vom Tisch zu
    bekommen, erscheint VW zunehmend unter Druck.

    Bezüglich des Nachfolgers des Skandalmotors EA189 - dem EA288 - geht aus
    internen Dokumenten des Konzern hervor, dass mindestens bis zur 22.
    Kalenderwoche des Jahres 2016 auch in diesen Motoren weiterhin eine illegale
    Abschalteinrichtung zur Manipulation von Abgasemissionen auf dem Teststand
    verbaut wurde (Applikationsrichtlinie mit Fahrkurvenerkennung).

    Doch das interne Papier ist nicht der Phantasie geldgieriger Anwälte entsprungen
    - wie VW glauben machen möchte. Auf seiner Internetseite will der Autohersteller
    weismachen, dass es keine Erfolgsaussichten für eine Schadensersatzklage gegen
    VW bei Fahrzeugen mit dem Motor EA288 gibt.

    Allerdings gibt es bereits Landgerichte, die stattgebende Urteile gefällt haben;
    z.B. LG Düsseldorf Az. 11 O 190/18, Offenburg Az. 3 O 38/18, Regensburg Az. 73 O
    1181/19, München I Az. 3 O 13321/19, Duisburg Az. 1 O 1181/19 sowie das LG
    Heilbronn Az. 6 O 257/19.

    Besonders deutlich wurde hier das LG Offenburg. Hier weist man den VW Konzern im
    Urteil ausdrücklich auf seine Wahrheitspflicht hin:

    "Ergänzend ist in diesem Zusammenhang, dass es auch konkrete Indizien dafür
    gibt, dass die Beklagte bezüglich der Teststandserkennung keinesfalls das
    zuletzt behauptete reine Gewissen hatte....Sie hat in dem Prozess die
    Teststandserkennung zunächst nicht eingeräumt, sondern als pauschal unzutreffend
    bezeichnet....zudem hat die Beklagte die ausdrückliche Frage, ob in dem Fahrzeug
    eine Umschaltlogik verbaut sei , verneint. Eingeräumt wurde die
    Teststandserkennung erst auf ausdrückliche schriftliche Nachfrage des Gerichts,
    wobei zunächst die weitere Frage, ob anknüpfend an die Teststandserkennung
    irgendwelche Änderungen gegenüber dem Normalbetrieb vorgenommen wurden,
    wahrheitswidrig mit Nein beantworten wurden."

    Und auch die Oberlandesgerichte Celle und Oldenburg haben in Beschlüssen
    durchblicken lassen, dass die Argumentation von Volkswagen einige Löcher
    aufweist.

    So stützen sich die zuständigen Senate in Celle und Oldenburg auf eben jene von
    Rogert & Ulbrich in sämtliche EA288-Verfahren eingeführte VW-interne
    "Entscheidungsvorlage zum EA288", in welcher dargelegt wird, wie durch die
    Erkennung von Fahrzyklen, die Abgasemissionen beeinflusst werden.

    Bei genauem Lesen dieser Entscheidungsgrundlage wird nämlich schnell deutlich,
    dass VW auch für den Nachfolgemotor eine Strategie für die Einhaltung der
    Emissionsgrenzwerte entwickelt hat - allerdings ausschließlich auf dem
    Teststand.

    Die nächste Klagewelle im Abgasskandal scheint sich ähnlich aufzubauen wie am
    Beginn des Abgasskandals 2016. Auch da waren die Anwälte von Rogert & Ulbrich
    weitestgehend belächelt worden, gegen den VW Konzern zu klagen. Das allerdings
    hat sich in den letzten Jahren grundlegend geändert.

    Über Rogert & Ulbrich

    Die Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich ist eine renommierte
    Wirtschaftskanzlei mit besonderer Expertise im Verbraucherschutz. Die
    Wirtschaftskanzlei hat sich im Abgasskandal als erfolgreiche Sozietät einen
    Namen gemacht. Die Rechtsanwälte beraten und vertreten bundesweit geschädigte
    Fahrzeugkäufer - darunter Einzelpersonen, Unternehmen und Kommunen. Im Rahmen
    der R|U|S|S Litigation vertraten die Rechtsanwälte Dr. Marco Rogert und Tobias
    Ulbrich die Interessen des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) in der
    Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Mehrere hundert Urteile wurden
    bislang gegen Automobilkonzerne erfolgreich bestritten. Weitere Schwerpunkte der
    Verbraucherschutzkanzlei sind Umweltschutz, Transport- und Logistikrecht sowie
    Finanzen. Aufgrund seiner Ausbildung im internationalen Privatrecht und seinen
    niederländischen Sprachkenntnissen ist Gründungspartner Dr. Rogert die erste
    Adresse bei Rechtsfragen im deutsch-niederländischen Kontext.

    Weitere Informationen: http://www.ru.law

    Pressekontakt:

    Dirk Fuhrhop
    Rechtsanwalt

    Rogert & Ulbrich
    Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
    Ottostr. 12
    50859 Köln

    Telefon: (0049) (0)2234/219 48-0
    E-Mail: mailto:fuhrhop@ru-law.de

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/119896/4732235
    OTS: Rogert & Ulbrich



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