EA288 - VW will neue Klagewelle beim Nachfolger des Skandalmotors verhindern - offenbar mit allen Mitteln
Köln (ots) - Die nächste Klagewelle möchte man bei Volkswagen offenbar im Keim
ersticken und startet eine Medienkampagne gegen die Verbraucher-Anwälte, die die
Käufer gegen den Konzern vertreten und bedient sich dabei angestaubter
Vorurteile.
Nachdem man es in Wolfsburg nach dem Grundsatzurteil des BGH vom 25.05.2020, Az.
VI ZR 252/19 trotz vollmundiger Bekundungen immer noch nicht geschafft hat, die
noch in Klageverfahren befindlichen weiteren 60.000 Kläger wirklich vom Tisch zu
bekommen, erscheint VW zunehmend unter Druck.
ersticken und startet eine Medienkampagne gegen die Verbraucher-Anwälte, die die
Käufer gegen den Konzern vertreten und bedient sich dabei angestaubter
Vorurteile.
Nachdem man es in Wolfsburg nach dem Grundsatzurteil des BGH vom 25.05.2020, Az.
VI ZR 252/19 trotz vollmundiger Bekundungen immer noch nicht geschafft hat, die
noch in Klageverfahren befindlichen weiteren 60.000 Kläger wirklich vom Tisch zu
bekommen, erscheint VW zunehmend unter Druck.
Bezüglich des Nachfolgers des Skandalmotors EA189 - dem EA288 - geht aus
internen Dokumenten des Konzern hervor, dass mindestens bis zur 22.
Kalenderwoche des Jahres 2016 auch in diesen Motoren weiterhin eine illegale
Abschalteinrichtung zur Manipulation von Abgasemissionen auf dem Teststand
verbaut wurde (Applikationsrichtlinie mit Fahrkurvenerkennung).
Doch das interne Papier ist nicht der Phantasie geldgieriger Anwälte entsprungen
- wie VW glauben machen möchte. Auf seiner Internetseite will der Autohersteller
weismachen, dass es keine Erfolgsaussichten für eine Schadensersatzklage gegen
VW bei Fahrzeugen mit dem Motor EA288 gibt.
Allerdings gibt es bereits Landgerichte, die stattgebende Urteile gefällt haben;
z.B. LG Düsseldorf Az. 11 O 190/18, Offenburg Az. 3 O 38/18, Regensburg Az. 73 O
1181/19, München I Az. 3 O 13321/19, Duisburg Az. 1 O 1181/19 sowie das LG
Heilbronn Az. 6 O 257/19.
Besonders deutlich wurde hier das LG Offenburg. Hier weist man den VW Konzern im
Urteil ausdrücklich auf seine Wahrheitspflicht hin:
"Ergänzend ist in diesem Zusammenhang, dass es auch konkrete Indizien dafür
gibt, dass die Beklagte bezüglich der Teststandserkennung keinesfalls das
zuletzt behauptete reine Gewissen hatte....Sie hat in dem Prozess die
Teststandserkennung zunächst nicht eingeräumt, sondern als pauschal unzutreffend
bezeichnet....zudem hat die Beklagte die ausdrückliche Frage, ob in dem Fahrzeug
eine Umschaltlogik verbaut sei , verneint. Eingeräumt wurde die
Teststandserkennung erst auf ausdrückliche schriftliche Nachfrage des Gerichts,
wobei zunächst die weitere Frage, ob anknüpfend an die Teststandserkennung
irgendwelche Änderungen gegenüber dem Normalbetrieb vorgenommen wurden,
wahrheitswidrig mit Nein beantworten wurden."
Und auch die Oberlandesgerichte Celle und Oldenburg haben in Beschlüssen
durchblicken lassen, dass die Argumentation von Volkswagen einige Löcher
aufweist.
So stützen sich die zuständigen Senate in Celle und Oldenburg auf eben jene von
Rogert & Ulbrich in sämtliche EA288-Verfahren eingeführte VW-interne
"Entscheidungsvorlage zum EA288", in welcher dargelegt wird, wie durch die
Erkennung von Fahrzyklen, die Abgasemissionen beeinflusst werden.
Bei genauem Lesen dieser Entscheidungsgrundlage wird nämlich schnell deutlich,
dass VW auch für den Nachfolgemotor eine Strategie für die Einhaltung der
Emissionsgrenzwerte entwickelt hat - allerdings ausschließlich auf dem
Teststand.
Die nächste Klagewelle im Abgasskandal scheint sich ähnlich aufzubauen wie am
Beginn des Abgasskandals 2016. Auch da waren die Anwälte von Rogert & Ulbrich
weitestgehend belächelt worden, gegen den VW Konzern zu klagen. Das allerdings
hat sich in den letzten Jahren grundlegend geändert.
Über Rogert & Ulbrich
Die Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich ist eine renommierte
Wirtschaftskanzlei mit besonderer Expertise im Verbraucherschutz. Die
Wirtschaftskanzlei hat sich im Abgasskandal als erfolgreiche Sozietät einen
Namen gemacht. Die Rechtsanwälte beraten und vertreten bundesweit geschädigte
Fahrzeugkäufer - darunter Einzelpersonen, Unternehmen und Kommunen. Im Rahmen
der R|U|S|S Litigation vertraten die Rechtsanwälte Dr. Marco Rogert und Tobias
Ulbrich die Interessen des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) in der
Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Mehrere hundert Urteile wurden
bislang gegen Automobilkonzerne erfolgreich bestritten. Weitere Schwerpunkte der
Verbraucherschutzkanzlei sind Umweltschutz, Transport- und Logistikrecht sowie
Finanzen. Aufgrund seiner Ausbildung im internationalen Privatrecht und seinen
niederländischen Sprachkenntnissen ist Gründungspartner Dr. Rogert die erste
Adresse bei Rechtsfragen im deutsch-niederländischen Kontext.
Weitere Informationen: http://www.ru.law
Pressekontakt:
Dirk Fuhrhop
Rechtsanwalt
Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Ottostr. 12
50859 Köln
Telefon: (0049) (0)2234/219 48-0
E-Mail: mailto:fuhrhop@ru-law.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/119896/4732235
OTS: Rogert & Ulbrich
internen Dokumenten des Konzern hervor, dass mindestens bis zur 22.
Kalenderwoche des Jahres 2016 auch in diesen Motoren weiterhin eine illegale
Abschalteinrichtung zur Manipulation von Abgasemissionen auf dem Teststand
verbaut wurde (Applikationsrichtlinie mit Fahrkurvenerkennung).
Doch das interne Papier ist nicht der Phantasie geldgieriger Anwälte entsprungen
- wie VW glauben machen möchte. Auf seiner Internetseite will der Autohersteller
weismachen, dass es keine Erfolgsaussichten für eine Schadensersatzklage gegen
VW bei Fahrzeugen mit dem Motor EA288 gibt.
Allerdings gibt es bereits Landgerichte, die stattgebende Urteile gefällt haben;
z.B. LG Düsseldorf Az. 11 O 190/18, Offenburg Az. 3 O 38/18, Regensburg Az. 73 O
1181/19, München I Az. 3 O 13321/19, Duisburg Az. 1 O 1181/19 sowie das LG
Heilbronn Az. 6 O 257/19.
Besonders deutlich wurde hier das LG Offenburg. Hier weist man den VW Konzern im
Urteil ausdrücklich auf seine Wahrheitspflicht hin:
"Ergänzend ist in diesem Zusammenhang, dass es auch konkrete Indizien dafür
gibt, dass die Beklagte bezüglich der Teststandserkennung keinesfalls das
zuletzt behauptete reine Gewissen hatte....Sie hat in dem Prozess die
Teststandserkennung zunächst nicht eingeräumt, sondern als pauschal unzutreffend
bezeichnet....zudem hat die Beklagte die ausdrückliche Frage, ob in dem Fahrzeug
eine Umschaltlogik verbaut sei , verneint. Eingeräumt wurde die
Teststandserkennung erst auf ausdrückliche schriftliche Nachfrage des Gerichts,
wobei zunächst die weitere Frage, ob anknüpfend an die Teststandserkennung
irgendwelche Änderungen gegenüber dem Normalbetrieb vorgenommen wurden,
wahrheitswidrig mit Nein beantworten wurden."
Und auch die Oberlandesgerichte Celle und Oldenburg haben in Beschlüssen
durchblicken lassen, dass die Argumentation von Volkswagen einige Löcher
aufweist.
So stützen sich die zuständigen Senate in Celle und Oldenburg auf eben jene von
Rogert & Ulbrich in sämtliche EA288-Verfahren eingeführte VW-interne
"Entscheidungsvorlage zum EA288", in welcher dargelegt wird, wie durch die
Erkennung von Fahrzyklen, die Abgasemissionen beeinflusst werden.
Bei genauem Lesen dieser Entscheidungsgrundlage wird nämlich schnell deutlich,
dass VW auch für den Nachfolgemotor eine Strategie für die Einhaltung der
Emissionsgrenzwerte entwickelt hat - allerdings ausschließlich auf dem
Teststand.
Die nächste Klagewelle im Abgasskandal scheint sich ähnlich aufzubauen wie am
Beginn des Abgasskandals 2016. Auch da waren die Anwälte von Rogert & Ulbrich
weitestgehend belächelt worden, gegen den VW Konzern zu klagen. Das allerdings
hat sich in den letzten Jahren grundlegend geändert.
Über Rogert & Ulbrich
Die Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich ist eine renommierte
Wirtschaftskanzlei mit besonderer Expertise im Verbraucherschutz. Die
Wirtschaftskanzlei hat sich im Abgasskandal als erfolgreiche Sozietät einen
Namen gemacht. Die Rechtsanwälte beraten und vertreten bundesweit geschädigte
Fahrzeugkäufer - darunter Einzelpersonen, Unternehmen und Kommunen. Im Rahmen
der R|U|S|S Litigation vertraten die Rechtsanwälte Dr. Marco Rogert und Tobias
Ulbrich die Interessen des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) in der
Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Mehrere hundert Urteile wurden
bislang gegen Automobilkonzerne erfolgreich bestritten. Weitere Schwerpunkte der
Verbraucherschutzkanzlei sind Umweltschutz, Transport- und Logistikrecht sowie
Finanzen. Aufgrund seiner Ausbildung im internationalen Privatrecht und seinen
niederländischen Sprachkenntnissen ist Gründungspartner Dr. Rogert die erste
Adresse bei Rechtsfragen im deutsch-niederländischen Kontext.
Weitere Informationen: http://www.ru.law
Pressekontakt:
Dirk Fuhrhop
Rechtsanwalt
Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Ottostr. 12
50859 Köln
Telefon: (0049) (0)2234/219 48-0
E-Mail: mailto:fuhrhop@ru-law.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/119896/4732235
OTS: Rogert & Ulbrich