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    Abgasskandal  337  0 Kommentare Kann man das Softwareupdate verweigern?

    Verpflichtende Softwareupdates bringen Dieselfahrer in eine Zwickmühle: Sie riskieren neue Mängel oder eine Stilllegung des Fahrzeugs.

    Die deutschen Autobauer mussten schon zahlreiche amtliche Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) im Abgasskandal durchführen. Wer durch einen solchen amtlichen Rückruf erfährt, dass in seinem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde, stellt sich die Frage, ob er dem Rückruf folgen muss. Sind die Softwareupdates im Abgasskandal verpflichtend oder kann man die Nachrüstung auch verweigern?

    Die Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamts sind für die Hersteller verpflichtend und müssen von ihnen organisiert werden. Die Autokonzerne fordern betroffene Kunden per Anschreiben auf, ihr Dieselfahrzeug zur Nachrüstung in eine Werkstatt zu bringen. Der Rückruf ist für den Fahrzeughalter verpflichtend – außer es handelt sich um eine „freiwillige Servicemaßnahme“, die optional durchgeführt werden kann.

    Droht ohne Softwareupdate eine Stillegung des Fahrzeugs?

    In der Werkstatt wird meistens ein Softwareupdate auf die Motorsteuerung aufgespielt. In einigen Fällen werden auch Bauteile ausgetauscht. Der Werkstattbesuch zum Softwareupdate ist für den Autobesitzer kostenlos – hat aber oft negative Auswirkungen. Dieselfahrer berichten von einem erhöhten Spritverbrauch, einer geringeren Motorleistung oder sogar von Motorschäden durch das Update.

    Wer von einem amtlichen Rückruf betroffen ist, hat jetzt ein Problem: Das Aufspielen der Software ist verpflichtend – obwohl die negativen Folgen noch nicht abzusehen sind. Verweigert man das Softwareupdate, droht eine Stilllegung des Fahrzeugs durch die Zulassungsbehörde. Die EU-Industriekommissarin Elzbieta Bienkowska hat für Dieselfahrzeuge ohne Softwareupdate eine Stilllegung gefordert – und einige vom VW-Abgasskandal betroffene Fahrzeuge wurden bereits stillgelegt.

    Außerdem kann betroffenen Dieselautos die HU-Plakette verweigert oder die Umweltplakette entzogen werden. Im Rahmen der Hauptuntersuchung wird nämlich auch der Abgasausstoß untersucht. Wenn das Fahrzeug die gesetzlichen Grenzwerte nicht einhält, gibt es keine Plakette. Ein vom Abgasskandal betroffenes Dieselfahrzeug emittiert schließlich mehr Stickoxide als gesetzlich erlaubt – in manchen Fällen sogar trotz des Updates.

    Warum Verbraucheranwälte vom Softwareupdate abraten

    Die Deutsche Umwelthilfe und der ADAC haben durch Nachmessungen bei nachgerüsteten VW-Modellen festgestellt, dass die zulässigen Stickoxidwerte auf der Straße auch nach dem Softwareupdate noch immer weit überschritten wurden. Das bestätigt auch eine Studie des Kraftfahrt-Bundesamts. Die Deutsche Umwelthilfe hat bereits Klage gegen das KBA eingereicht, weil sie die Softwareupdates für nicht ausreichend hält.

    Zudem können die umgerüsteten Fahrzeuge nach dem Update neue Mängel aufweisen, für die der Hersteller keine Garantie übernimmt. Wer aufgrund dieser neuen Mängel Schadensersatz einfordern will, muss beweisen, dass sie auf das Update zurückzuführen sind – was schwierig sein dürfte.

    Es kommt auch vor, dass betroffene Fahrzeuge nach dem Softwareupdate über weitere unzulässige Abschalteinrichtungen verfügen. So wurde am 14. September 2020 bekannt, dass VW in Deutschland 2.600 Dieselfahrzeuge noch einmal zurückrufen musste, weil das erste Softwareupdate die Stickstoffemissionen nicht ausreichend reduziert hat. Der erneute KBA-Rückruf bezog sich auf ein Eos Cabrio aus den Baujahren 2010 bis 2015.

    Das Dilemma der Dieselfahrer im Abgasskandal

    Vom Abgasskandal betroffene Dieselbesitzer stehen jetzt vor einem Dilemma: Wer zur Hauptuntersuchung muss, verliert ohne Nachrüstung womöglich die Zulassung – und wer dem Rückruf des KBA Folge leistet, riskiert neue Mängel an seinem Fahrzeug. Falls die Zulassungsstelle mit einer Stilllegung des Fahrzeugs droht, sollten Betroffene zügig handeln und Widerspruch einlegen – am besten mit Hilfe eines erfahrenen Anwalts. Bis zur endgültigen Entscheidung kann auch eine einstweilige Anordnung beantragt werden, um die Stilllegung zu verhindern.

    Haben Sie eine Aufforderung zum Softwareupdate erhalten? Dann kontaktieren Sie die erfahrenen Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN. Wir beraten Sie gern in einem ersten kostenlosen Gespräch, welche Schritte jetzt sinnvoll sein können. Nutzen Sie dafür unser Kontaktformular, schreiben Sie eine E-Mail an info@rueden.de oder rufen Sie uns an: 030 – 200 590 770.


    Johannes von Rüden
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    Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON RUEDEN. Die Verbraucherschutzkanzlei ist auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert. Daneben bearbeitet die Kanzlei vor allem Verfahren aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Verkehrs- und Arbeitsrecht. Sie wird häufig von Medien zitiert. Die mehr als 16 Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen oft als kompetente Ansprechpartner für Medien zur Verfügung. Sie betreibt unter rueden.de/blog einen Newsblog. Johannes von Rüden verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Weitere Informationen unter rueden.de
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    Verfasst von Johannes von Rüden
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