Mittelstand mahnt dringende Nachbesserungen bei "Novemberhilfen" an
Berlin (ots) - Angesichts besorgter Rückmeldungen von Unternehmen mahnt Der
Mittelstand.BVMW Bundesgeschäftsführer Markus Jerger beim morgigen Corona-Gipfel
von Bund und Ländern dringende Klarstellungen bei den "November-Hilfen" an.
"Viele Mittelständler befürchten, dass sie durch den Rost der Hilfen fallen,
weil sie mehrere Betriebe führen oder an diesen beteiligt sind. Betreibt ein
Unternehmer beispielsweise ein Restaurant und ist gleichzeitig an einem Hotel
beteiligt, dann sind beide Betriebe unmittelbar von einer behördlichen
Schließung betroffen, aber die Hilfen werden nur für das Unternehmen mit den
Haupteinnahmen gewährt. Auf ähnliche Beispiele weist auch der FAMAB
Kommunikationsverband für das Veranstaltungswesen hin. Es darf deshalb bei der
Gewährung der Hilfen weder auf die Rechtsform noch die Beteiligungsverhältnisse
ankommen.
Bund und Länder müssen zudem endlich verbindlich erklären, wie die Hilfen für
angeschlagene Unternehmen im November ausgezahlt und im Dezember unbürokratisch
fortgeführt werden sollen. Es ist schon jetzt schwierig, freie Kapazitäten bei
Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern für die Beantragung der Novemberhilfe zu
finden. Würde auch noch die Berechnungsgrundlage für den Dezember geändert, wäre
der Kollaps bei der Beantragung programmiert."
Pressekontakt:
BVMW Pressesprecher
Eberhard Vogt
Tel.: 030 53320620
Mail: mailto:presse@bvmw.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/51921/4772800
OTS: BVMW
Mittelstand.BVMW Bundesgeschäftsführer Markus Jerger beim morgigen Corona-Gipfel
von Bund und Ländern dringende Klarstellungen bei den "November-Hilfen" an.
"Viele Mittelständler befürchten, dass sie durch den Rost der Hilfen fallen,
weil sie mehrere Betriebe führen oder an diesen beteiligt sind. Betreibt ein
Unternehmer beispielsweise ein Restaurant und ist gleichzeitig an einem Hotel
beteiligt, dann sind beide Betriebe unmittelbar von einer behördlichen
Schließung betroffen, aber die Hilfen werden nur für das Unternehmen mit den
Haupteinnahmen gewährt. Auf ähnliche Beispiele weist auch der FAMAB
Kommunikationsverband für das Veranstaltungswesen hin. Es darf deshalb bei der
Gewährung der Hilfen weder auf die Rechtsform noch die Beteiligungsverhältnisse
ankommen.
Bund und Länder müssen zudem endlich verbindlich erklären, wie die Hilfen für
angeschlagene Unternehmen im November ausgezahlt und im Dezember unbürokratisch
fortgeführt werden sollen. Es ist schon jetzt schwierig, freie Kapazitäten bei
Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern für die Beantragung der Novemberhilfe zu
finden. Würde auch noch die Berechnungsgrundlage für den Dezember geändert, wäre
der Kollaps bei der Beantragung programmiert."
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