Stellungnahme zur Berichterstattung von NDR, WDR und SZ zum Produkt-Test SCHUFA CheckNow
Wiesbaden (ots) - Freiwillig // Gesetzeskonform // Transparent //
Verbraucherfreundlich // Aktiver Datenschutz
NDR, WDR und die Süddeutsche Zeitung berichten aktuell über das sich in der
Testphase befindliche Produkt SCHUFA CheckNow. Mit dem nachfolgenden Fragen- und
Antwortkatalog liefern wir zusätzliche Informationen und verweisen ergänzend auf
die von der SCHUFA am 16.11.2020 herausgegebene Pressemitteilung (https://www.sc
hufa.de/ueber-uns/presse/pressemitteilungen/schufa-checknow-erweitert-moeglichke
iten-bonitaetspruefung-kontodatenanalyse-auftrag-verbrauchers.jsp) , die
ebenfalls einen Fragen- und Antwortkatalog enthält; insbesondere zu rechtlichen
Fragestellungen.
Auf welcher Rechtsgrundlage basiert das Angebot der SCHUFA?
Verbraucherfreundlich // Aktiver Datenschutz
NDR, WDR und die Süddeutsche Zeitung berichten aktuell über das sich in der
Testphase befindliche Produkt SCHUFA CheckNow. Mit dem nachfolgenden Fragen- und
Antwortkatalog liefern wir zusätzliche Informationen und verweisen ergänzend auf
die von der SCHUFA am 16.11.2020 herausgegebene Pressemitteilung (https://www.sc
hufa.de/ueber-uns/presse/pressemitteilungen/schufa-checknow-erweitert-moeglichke
iten-bonitaetspruefung-kontodatenanalyse-auftrag-verbrauchers.jsp) , die
ebenfalls einen Fragen- und Antwortkatalog enthält; insbesondere zu rechtlichen
Fragestellungen.
Auf welcher Rechtsgrundlage basiert das Angebot der SCHUFA?
Das neue Angebot der SCHUFA basiert auf der zweiten
EU-Zahlungsdiensterichtlinie, kurz PSD2. Sie soll den Zahlungsverkehr in der EU
für Verbraucher bequemer und sicherer machen und zugleich den Wettbewerb
fördern. Ein wesentliches Ziel der Richtlinie ist, dass der Kontoinhaber selbst
(!) darüber entscheiden kann, wer Zugriff auf die Kontodaten haben soll. Der
Einblick von anderen Unternehmen über das kontoführende Kreditinstitut hinaus
(sogen. Drittunternehmen) ist explizit gewollt, ist nicht neu und wird bereits
umfangreich von zahlreichen Dienstleistern angeboten.
Verbraucher sollen dadurch in den Genuss mehrwertiger Services und Angebote
kommen, die sie bisher nicht wahrnehmen konnten. Zu solchen Angeboten zählen zum
Beispiel die digitale Erstellung einer Haushaltsrechnung, die Nutzung anderer
Zahlungsdienstleister, die Verwaltung von mehreren Bankkonten bei Drittanbietern
oder eben eine zusätzliche Bonitätsbewertung.
Welchen Nutzen bietet SCHUFA CheckNow?
Mit SCHUFA CheckNow können Verbraucher, die auf Basis der bisherigen
Risikoprüfung von einem Produkt- oder Kreditanbieter keinen Vertrag erhalten
haben, zusätzliche Informationen aus ihrem Konto freigegeben und damit ihre
Bonitätsbewertung ggf. verbessern.
Was ist Gegenstand des aktuellen Tests bezüglich des zusätzlichen Angebots der
Datenspeicherung bei der SCHUFA?
Im aktuellen Test wird insbesondere die Klickstrecke getestet. Hier kommt es
darauf an, Transparenz, Verbraucherfreundlichkeit und Convenience
zusammenzuführen. Ferner testen wir die Akzeptanz einer freiwilligen
Einwilligung in die weitere Speicherung der Daten für einen Zeitraum von zwölf
Monaten.
Welchen Nutzen hätte ein Verbraucher von der längerfristigen Speicherung bei der
SCHUFA?
Ziel ist es, dass der Verbraucher die Möglichkeit erhält, dass positive
Kontoinformationen auch für zukünftige Transaktionen und Bonitätsabfragen
genutzt werden können. Mit der freiwilligen Speicherung der Daten bei der SCHUFA
kann der Verbraucher weitere zukünftige Kontozugriffe durch Dritte vermeiden und
seine Daten dennoch für ihn vorteilhaft in eine SCHUFA-Bonitätsbewertung
einfließen lassen. Für den Verbraucher hat das den Vorteil, dass er nicht bei
jeder Transaktion den Kontozugriff zulassen muss, so lange er die Daten noch für
aktuell hält.
Wesentlicher Vorteil ist hierbei, dass die Kontoanalyse nur einmal bei der
SCHUFA stattfindet und für weitere Bonitätsberechnungen die detaillierten
Kontodaten NICHT weitergegeben werden, sondern nur eine Bonitätsauskunft. Dies
bedeutet für den Verbraucher einen deutlich besseren Schutz seiner sensiblen
Daten.
Welche Daten sollen bei der SCHUFA auf Basis der erteilten Einwilligung
gespeichert werden?
Der Kreis der bei der SCHUFA gespeicherten Kontodaten beschränkt sich
ausschließlich auf die zur Bonitätsbewertung und Betrugsbekämpfung relevanten
Daten und enthält gerade keine besonders sensiblen Daten, die bei Kontozugriffen
ansonsten zugänglich sind und erst selektiert werden müssen.
Kann der Verbraucher seine Einwilligung auch widerrufen?
Der Verbraucher kann seine Einwilligung hierzu jederzeit widerrufen. Der
Widerruf der Einwilligung führt dann auch zur Löschung der Daten.
Erhält der Verbraucher volle Transparenz darüber, was die SCHUFA speichert?
Durch die kostenlose Datenübersicht nach Art. 15 DS-GVO hat der Verbraucher
volle Transparenz darüber, was die SCHUFA speichert und welche Informationen sie
an andere Unternehmen wann und in welchem Zusammenhang weitergibt.
Pressekontakt:
SCHUFA Holding AG
Media Relations, Kommunikation & Online-Marketing
Ingo A. Koch (Leiter)
Sabine Bernstein (Stv.)
Anna-Lena Rawe
Kormoranweg 5
65201 Wiesbaden
Tel.: +49 611 - 92 78-888
Fax: +49 611 - 92 78-887
E-Mail: mailto:presse@schufa.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/25316/4776238
OTS: SCHUFA Holding AG
EU-Zahlungsdiensterichtlinie, kurz PSD2. Sie soll den Zahlungsverkehr in der EU
für Verbraucher bequemer und sicherer machen und zugleich den Wettbewerb
fördern. Ein wesentliches Ziel der Richtlinie ist, dass der Kontoinhaber selbst
(!) darüber entscheiden kann, wer Zugriff auf die Kontodaten haben soll. Der
Einblick von anderen Unternehmen über das kontoführende Kreditinstitut hinaus
(sogen. Drittunternehmen) ist explizit gewollt, ist nicht neu und wird bereits
umfangreich von zahlreichen Dienstleistern angeboten.
Verbraucher sollen dadurch in den Genuss mehrwertiger Services und Angebote
kommen, die sie bisher nicht wahrnehmen konnten. Zu solchen Angeboten zählen zum
Beispiel die digitale Erstellung einer Haushaltsrechnung, die Nutzung anderer
Zahlungsdienstleister, die Verwaltung von mehreren Bankkonten bei Drittanbietern
oder eben eine zusätzliche Bonitätsbewertung.
Welchen Nutzen bietet SCHUFA CheckNow?
Mit SCHUFA CheckNow können Verbraucher, die auf Basis der bisherigen
Risikoprüfung von einem Produkt- oder Kreditanbieter keinen Vertrag erhalten
haben, zusätzliche Informationen aus ihrem Konto freigegeben und damit ihre
Bonitätsbewertung ggf. verbessern.
Was ist Gegenstand des aktuellen Tests bezüglich des zusätzlichen Angebots der
Datenspeicherung bei der SCHUFA?
Im aktuellen Test wird insbesondere die Klickstrecke getestet. Hier kommt es
darauf an, Transparenz, Verbraucherfreundlichkeit und Convenience
zusammenzuführen. Ferner testen wir die Akzeptanz einer freiwilligen
Einwilligung in die weitere Speicherung der Daten für einen Zeitraum von zwölf
Monaten.
Welchen Nutzen hätte ein Verbraucher von der längerfristigen Speicherung bei der
SCHUFA?
Ziel ist es, dass der Verbraucher die Möglichkeit erhält, dass positive
Kontoinformationen auch für zukünftige Transaktionen und Bonitätsabfragen
genutzt werden können. Mit der freiwilligen Speicherung der Daten bei der SCHUFA
kann der Verbraucher weitere zukünftige Kontozugriffe durch Dritte vermeiden und
seine Daten dennoch für ihn vorteilhaft in eine SCHUFA-Bonitätsbewertung
einfließen lassen. Für den Verbraucher hat das den Vorteil, dass er nicht bei
jeder Transaktion den Kontozugriff zulassen muss, so lange er die Daten noch für
aktuell hält.
Wesentlicher Vorteil ist hierbei, dass die Kontoanalyse nur einmal bei der
SCHUFA stattfindet und für weitere Bonitätsberechnungen die detaillierten
Kontodaten NICHT weitergegeben werden, sondern nur eine Bonitätsauskunft. Dies
bedeutet für den Verbraucher einen deutlich besseren Schutz seiner sensiblen
Daten.
Welche Daten sollen bei der SCHUFA auf Basis der erteilten Einwilligung
gespeichert werden?
Der Kreis der bei der SCHUFA gespeicherten Kontodaten beschränkt sich
ausschließlich auf die zur Bonitätsbewertung und Betrugsbekämpfung relevanten
Daten und enthält gerade keine besonders sensiblen Daten, die bei Kontozugriffen
ansonsten zugänglich sind und erst selektiert werden müssen.
Kann der Verbraucher seine Einwilligung auch widerrufen?
Der Verbraucher kann seine Einwilligung hierzu jederzeit widerrufen. Der
Widerruf der Einwilligung führt dann auch zur Löschung der Daten.
Erhält der Verbraucher volle Transparenz darüber, was die SCHUFA speichert?
Durch die kostenlose Datenübersicht nach Art. 15 DS-GVO hat der Verbraucher
volle Transparenz darüber, was die SCHUFA speichert und welche Informationen sie
an andere Unternehmen wann und in welchem Zusammenhang weitergibt.
Pressekontakt:
SCHUFA Holding AG
Media Relations, Kommunikation & Online-Marketing
Ingo A. Koch (Leiter)
Sabine Bernstein (Stv.)
Anna-Lena Rawe
Kormoranweg 5
65201 Wiesbaden
Tel.: +49 611 - 92 78-888
Fax: +49 611 - 92 78-887
E-Mail: mailto:presse@schufa.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/25316/4776238
OTS: SCHUFA Holding AG