VW-Dieselgate 2.0
"Report Mainz" berichtet über weitere Manipulationen beim EA288 (FOTO) - Seite 2
2020 in einem Gutachten als temperaturabhängige Abschalteinrichtung als
eindeutig unzulässig eingestuft. Die Einschätzung der EU-Generalanwältin Eleanor
Sharpston, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie
dazu führen, dass die Grenzwerte beim Emissionsausstoß nicht eingehalten werden,
hat weitreichende Auswirkungen und betrifft nicht nur Fahrzeuge mit dem
Dieselmotor des Typs EA189, sondern eben auch Modelle mit dem VW-Nachfolgemotor
EA288.
Das Interessante: Auf Anfrage von "Report Mainz" teilte VW hierzu mit, dass man
diese Abschaltung für legal halte, da sie dem "Motorschutz" diene. "Es ist das
erste Mal, dass die Volkswagen AG die Thermofenster zugibt. Denn noch vor einem
Jahr hat der Konzern diese bestritten. Wir sehen darin eine klare vorsätzliche
sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB, da die Fahrzeuge nur in einem
Temperaturbereich, in dem Prüfstands-Messungen durchgeführt werden, sauber sind,
um eine Typgenehmigung zu erreichen. Im Straßenverkehr gilt dies aber nicht",
betont Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Der "Report Mainz" geht auch kritisch mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ins
Gericht. Beim Golf 7 mit dem Motorentyp EA288 stellte das KBA laut dem Bericht
beispielsweise fest, dass dieser auf der Straße rund zehnmal so viel Stickoxide
ausstößt wie auf dem Prüfstand. Aber dennoch liege kein Manipulationsverdacht
vor. Der Vorteil laut Dr. Hartung: Das Landgericht Offenburg (Urteil vom
29.07.2020, Az.: 3 O 39/20) hat der Volkswagen AG insofern eine herbe Niederlage
im Dieselgate 2.0 beigebracht und wegen der Abgasmanipulationen am Euro
6-Skandalmotor EA288 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826
BGB verurteilt, obwohl der streitgegenständliche VW Sharan noch keinem
offiziellen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts unterliegt beziehungsweise
unterlag. Das Fehlen eines amtlichen Rückrufs müsse Kläger also nicht von ihrem
Weg vor Gericht abhalten.
Zum Auftakt von Dieselgate 2.0 hatte übrigens das Landgericht Regensburg die
Zykluserkennung beim EA288 als sittenwidrige Schädigung gewertet (Urteil vom
06.02.2020, Az.: 73 O 1181/19). Dem Kläger wurde für seinen VW Golf 7 ein
Schadenersatz von 9.149 Euro zuzüglich Zinsen zugesprochen. Seither haben
verschiedene Gerichte geschädigten Verbrauchern für die Manipulationen an den
EA288-Fahrzeugen Schadensersatz zugesprochen. Rechtsanwalt Dr. Hartung: "Das
lässt sich auch auf andere Fälle mit dem VW-Skandalmotor EA288 mit der Abgasnorm
Euro 6 übertragen, sodass geschädigte Verbraucher immer größere Chancen haben,
bei Dieselgate 2.0 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung wegen den
Abgasmanipulationen Schadensersatz zu erhalten. Der individuelle Klageweg ist
das aussichtsreichste Vorgehen."
Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft hat eine spezielle Website zur neuen
EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und
Skoda auf, die sehr wahrscheinlich vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die
Liste ist unter http://www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei
zugänglich. "Beim Dieselgate 2.0 sprechen wir von vielen Millionen Fahrzeugen.
Motoren mit dem Kürzel EA 288 finden sich in zahlreichen Baureihen aller Marken
des Volkswagen-Konzerns. Die Dieselmotoren sind nahezu in jedem Dieselfahrzeug
als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit dem Jahr 2015 flächendeckend verbaut
worden. Der Schaden geht in die Milliarden und kann die Ausmaße, die wir vom
ersten Skandalmotor EA189 kennen, noch weit in den Schatten stellen", stellt
Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung heraus.
Pressekontakt:
Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: mailto:kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
Internet: http://www.hartung-rechtsanwaelte.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/135256/4779612
OTS: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Gericht. Beim Golf 7 mit dem Motorentyp EA288 stellte das KBA laut dem Bericht
beispielsweise fest, dass dieser auf der Straße rund zehnmal so viel Stickoxide
ausstößt wie auf dem Prüfstand. Aber dennoch liege kein Manipulationsverdacht
vor. Der Vorteil laut Dr. Hartung: Das Landgericht Offenburg (Urteil vom
29.07.2020, Az.: 3 O 39/20) hat der Volkswagen AG insofern eine herbe Niederlage
im Dieselgate 2.0 beigebracht und wegen der Abgasmanipulationen am Euro
6-Skandalmotor EA288 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826
BGB verurteilt, obwohl der streitgegenständliche VW Sharan noch keinem
offiziellen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts unterliegt beziehungsweise
unterlag. Das Fehlen eines amtlichen Rückrufs müsse Kläger also nicht von ihrem
Weg vor Gericht abhalten.
Zum Auftakt von Dieselgate 2.0 hatte übrigens das Landgericht Regensburg die
Zykluserkennung beim EA288 als sittenwidrige Schädigung gewertet (Urteil vom
06.02.2020, Az.: 73 O 1181/19). Dem Kläger wurde für seinen VW Golf 7 ein
Schadenersatz von 9.149 Euro zuzüglich Zinsen zugesprochen. Seither haben
verschiedene Gerichte geschädigten Verbrauchern für die Manipulationen an den
EA288-Fahrzeugen Schadensersatz zugesprochen. Rechtsanwalt Dr. Hartung: "Das
lässt sich auch auf andere Fälle mit dem VW-Skandalmotor EA288 mit der Abgasnorm
Euro 6 übertragen, sodass geschädigte Verbraucher immer größere Chancen haben,
bei Dieselgate 2.0 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung wegen den
Abgasmanipulationen Schadensersatz zu erhalten. Der individuelle Klageweg ist
das aussichtsreichste Vorgehen."
Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft hat eine spezielle Website zur neuen
EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und
Skoda auf, die sehr wahrscheinlich vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die
Liste ist unter http://www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei
zugänglich. "Beim Dieselgate 2.0 sprechen wir von vielen Millionen Fahrzeugen.
Motoren mit dem Kürzel EA 288 finden sich in zahlreichen Baureihen aller Marken
des Volkswagen-Konzerns. Die Dieselmotoren sind nahezu in jedem Dieselfahrzeug
als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit dem Jahr 2015 flächendeckend verbaut
worden. Der Schaden geht in die Milliarden und kann die Ausmaße, die wir vom
ersten Skandalmotor EA189 kennen, noch weit in den Schatten stellen", stellt
Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung heraus.
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