Cancom, Encavis, Freenet, Software AG & Co. - Aktien
Neues zu Shortseller-Positionen
Wer Aktien leer verkauft, das sogenannte Shortselling, muss bestimmte Transparenzpflichten erfüllen. Geregelt sind diese in der EU-Leerverkaufsverordnung, die ein zweistufiges Transparenzsystem
vorsieht. Ab einer Höhe der Netto-Leerverkaufsposition von 0,5 Prozent des ausgegebenen Aktienkapitals muss diese über eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger offengelegt werden.Die heute
veröffentlichten Leerverkaufs-Positionen:Aktie: ...
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