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     150  0 Kommentare Sierra schließt überzeichnete Privatplatzierung ohne Brokerbeteiligung ab

    Surrey, British Columbia – 23. Februar 2021, Sierra Growth Corp. („Sierra“ oder das „Unternehmen“) (CSE: SGRO) (OTC: SIERF) (FWB: F91Q) gibt bekannt, dass das Unternehmen eine Privatplatzierung ohne Brokerbeteiligung abschließen konnte und über den Verkauf von 12.519.000 Einheiten zum Preis von 0,06 Dollar pro Einheit einen Erlös in Höhe von 751.140 91 Dollar erzielt hat. Die Einheiten bestehen jeweils aus einer Stammaktie und einem Stammaktienkaufwarrant. Jeder Warrant kann innerhalb von zwei Jahren nach dem Abschluss der Platzierung zum Preis von 0,08 Dollar ausgeübt werden, wobei eine Vorverlegung des Ausübungsdatums 30 Tage nach Ankündigung möglich ist, falls der Kurs der Aktien des Unternehmens an zehn aufeinander folgenden Handelstagen einen Wert von 0,25 Dollar übersteigt.

     

    Sierra-CEO Sonny Janda erklärt: „Dank dieser überzeichneten Finanzierung sind wir von Sierra in der Lage, unsere faszinierenden neuen Projekte im Westen des US-Bundesstaates Nevada weiter auszubauen. Geplant ist, zu Frühlingsbeginn 2021 mit den Explorationsarbeiten zu starten. Ich freue mich schon darauf, die Marktteilnehmer in den kommenden Wochen über die genauen Einzelheiten dieses Explorationsprogramms zu informieren.“

     

    Die im Rahmen dieser Platzierung ausgegebenen Wertpapiere unterliegen einer gesetzlichen Haltedauer von vier Monaten und einem Tag, welche am 19. Juni 2021 endet. Das Unternehmen wird Provisionen (Finders’ Fees) in Höhe von 3.498,60 Dollar bezahlen. Der Erlös aus der Platzierung wird in die Exploration und in das allgemeine Working Capital fließen.

     

    Bestimmte Direktoren des Unternehmens haben sich ebenfalls an der Privatplatzierung beteiligt und gelten daher als mit dem Unternehmen verbundene Parteien“ (entspricht dem englischen Begriff „related parties“, der in der Vorschrift Multilateral Instrument 61-101 Protection of Minority Security Holders in Special Transactions zum Schutz der Minderheitsaktionäre im Rahmen von besonderen Transaktionen/„MI 61-101“ definiert ist).

     

    Diese Privatplatzierung ist von den Erfordernissen der formellen Bewertung und Genehmigung durch die Minderheitsaktionäre laut Vorschrift MI 61-101 ausgenommen, da weder der faire Marktwert der an diese Direktoren ausgegebenen Aktien noch der von diesen entrichtete Betrag 25 % der Marktkapitalisierung des Unternehmens übersteigen wird.

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