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    DGAP-Adhoc  389  0 Kommentare GRENKE AG: GRENKE informiert über entlastende Aussagen und Kritikpunkte des Sonderprüfers der BaFin - Seite 2

    Neben den entlastenden Aussagen enthält der Bericht von Mazars auch wesentliche Kritikpunkte: So hält Mazars es für geboten, die Franchiseunternehmen zu konsolidieren. Kritisiert wurden zudem die nicht erfolgte Offenlegung nahestehender Personen (Related Parties) in früheren Jahresabschlüssen, die Abläufe in Teilen des Kundenkreditgeschäfts der GRENKE Bank und der Prozess der Geldwäscheprävention. Darüber hinaus finden sich in dem Bericht die bereits bekannten Feststellungen im Bereich Interne Revision und Compliance.

    Auf wesentliche Hinweise aus den laufenden Prüfungen hatte die GRENKE AG in den vergangenen Wochen und Monaten bereits reagiert. Unter anderem hat GRENKE zwischenzeitlich begonnen, interne Prozesse maßgeblich weiterzuentwickeln, den Vorstand um einen Chief Risk Officer erweitert und die Ressortverantwortung klarer strukturiert. Nach dem Rücktritt von Vorstandsmitglied Mark Kindermann beabsichtigt der Aufsichtsrat, den Vorstand zu verstärken.

    Bereits im Oktober vergangenen Jahres hatte der Vorstand bekanntgegeben, das Franchisemodell zu beenden und die Franchiseunternehmen in den Konzern zu integrieren. Mit der geplanten gesellschaftsrechtlichen Übernahme der Franchiseunternehmen wird die Gesellschaft sämtliche Geschäftsbeziehungen zur CTP Handels- und Beteiligungs GmbH und zu den anderen Finanzinvestoren beenden.

    Die im Folgenden im Detail aufgeführten Hinweise von Mazars stellen einen Zwischenstand dar. Der finale Bericht über die beauftragte Sonderprüfung steht weiterhin aus.


    Keine Hinweise auf Geldwäsche

    Laut Mazars hat sich der Vorwurf der Geldwäsche insgesamt nicht bestätigt. Damit bestätigt Mazars die Zwischenergebnisse der noch laufenden Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, über die GRENKE im Dezember 2020 berichtet hatte.

    Mazars weist jedoch darauf hin, dass die internen Kontrollmaßnahmen der GRENKE AG in Bezug auf die Geldwäscheprävention in Teilen nicht effektiv seien und die sachliche wie auch personelle Ausstattung der Funktion des Geldwäschebeauftragten wesentliche Mängel aufweise.

    Kein Zweifel an der Existenz des Leasing-Geschäfts

    Mazars zufolge gibt es keine Zweifel an der Existenz des Leasing-Geschäfts, das mit seinen Leasingforderungen von 5,6 Mrd. Euro das Kerngeschäft von GRENKE darstellt. Auch dieser Befund bestätigt die Zwischenergebnisse der laufenden KPMG-Prüfung vom Dezember 2020.

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