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    DGAP-Adhoc  208  0 Kommentare Drägerwerk AG & Co. KGaA: Dräger fordert Inhaber der Genussscheine der Serie D zur Abgabe eines Verkaufsangebots auf

    DGAP-Ad-hoc: Drägerwerk AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
    Drägerwerk AG & Co. KGaA: Dräger fordert Inhaber der Genussscheine der Serie D zur Abgabe eines Verkaufsangebots auf

    01.03.2021 / 10:00 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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    Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 MAR

    Drägerwerk AG & Co. KGaA: Dräger fordert Inhaber der Genussscheine der Serie D zur Abgabe eines Verkaufsangebots auf

     

    Die Drägerwerk AG & Co. KGaA fordert die Inhaber der Genussscheine der Serie D (ISIN DE0005550719, WKN 555071) dazu auf, Dräger ein Angebot zum Verkauf dieser Genussscheine zu einem Kurs von jeweils 542,00 Euro zu unterbreiten.

    Sämtliche 566.819 Genussscheine der Serie D wurden am 24. März 2020 gemäß § 6 Abs. 3 der Genussscheinbedingungen unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 24 Monaten zum Ende des Kalenderjahres 2022 gekündigt. Die Genussscheine werden am 2. Januar 2023 zum Preis von je 546,20 Euro zurückgeführt. Inhaber der Genussscheine haben bereits jetzt die Möglichkeit die Genussscheine vorzeitig zum Preis von 542,00 Euro Dräger zum Rückkauf anzubieten. Der Angebotspreis liegt somit rund 9 Euro über dem Schlusskurs der Genussscheine der Serie D an der Frankfurter Wertpapierbörse vom letzten Handelstag vor der Angebotsveröffentlichung.

    Die Angebotsperiode beginnt am 01. März 2021 (einschließlich) und endet am 19. März 2021 um 17:00 Uhr (CET). Inhaber dieser Genussscheine erhalten in den kommenden Tagen eine Benachrichtigung von Ihrer Depotbank zum individuellen Ablauf zur Abgabe eines Verkaufsangebots. Die Ergebnisse dieses Angebots werden kurz nach Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Dräger plant einen Betrag von bis zu 100 Millionen Euro für den Rückkauf der Genussscheine aufzuwenden, wobei dieser Betrag im freien Ermessen von Dräger erhöht werden kann. Dräger wird diesen Betrag mittels bestehender Liquidität finanzieren.

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