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    DGAP-Adhoc  163  0 Kommentare MagForce AG schließt mit Apeiron Investment Group Ltd. einen Vertrag über die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen in Höhe von insgesamt 2,5 Mio. EUR ab

    DGAP-Ad-hoc: MagForce AG / Schlagwort(e): Finanzierung
    MagForce AG schließt mit Apeiron Investment Group Ltd. einen Vertrag über die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen in Höhe von insgesamt 2,5 Mio. EUR ab

    10.03.2021 / 20:01 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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    Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

    MagForce AG schließt mit Apeiron Investment Group Ltd. einen Vertrag über die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen in Höhe von insgesamt 2,5 Mio. EUR ab

    Berlin, den 10. März 2021 - Die MagForce AG (Frankfurt, Scale, Xetra: MF6, ISIN: DE000A0HGQF5), ein auf dem Gebiet der Nanotechnologie führendes Medizintechnik-Unternehmen mit Fokus auf den Bereich der Onkologie, hat heute mit der Apeiron Investment Group Ltd. ("Apeiron") eine Wachstumsfinanzierung über Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtvolumen von 2,5 Mio. EUR abgeschlossen. Die Verzinsung beträgt 5,0% und die Laufzeit 24 Monate. Die Anleihe soll in drei Tranchen gezogen werden, wobei die erste Tranche in Kürze und die beiden folgenden bis Ende April 2021 gezogen werden sollen.

    Die Schuldverschreibungen sind in Stammaktien der Gesellschaft wandelbar und werden in Tranchen an die Apeiron ausgegeben. Das gesamte Emissionsvolumen besteht aus 100 Wandelschuldverschreibungen mit einem Nominalwert von je EUR 25.000. Die Wandelschuldverschreibungen werden in Form von Namensschuldverschreibungen ausgegeben. Die Wandelschuldverschreibungen sind frei übertragbar. Die Übertragung muss bei der Gesellschaft registriert werden, bevor der Erwerber seine Rechte aus den Wandelschuldverschreibungen ausüben kann. Der Wandlungspreis beträgt EUR 4,00. Die Laufzeit der Wandelschuldverschreibungen beträgt 24 Monate ab dem Datum der Ausgabe der letzten Tranche der Wandelschuldverschreibungen. Am Fälligkeitstag muss die Gesellschaft alle Teile einer Tranche von Wandelschuldverschreibungen zurückzahlen, die am Fälligkeitstag noch nicht gewandelt wurden.

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