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    DGAP-Ad-hoc: NFON AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Kapitalerhöhung
    NFON AG beschließt Kapitalerhöhung im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens

    25.03.2021 / 17:49 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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    NFON AG beschließt Kapitalerhöhung im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens

    München, 25. März 2021 - Der Vorstand der NFON AG ("NFON" oder die "Gesellschaft", ISIN: DE000A0N4N52, Frankfurter Wertpapierbörse) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre durchzuführen.

    Die Gesellschaft beabsichtigt, bis zu 1.505.555 neue, auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) ("Neue Aktien") auszugeben, was einer Erhöhung des bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu 10 % entspricht. Der Nettoemissionserlös soll in das weitere Unternehmenswachstum, insbesondere in die Weiterentwicklung des Produktportfolios durch interne Entwicklungsprojekte oder Technologiebeteiligungen, den Ausbau des paneuropäischen Partnernetzwerks sowie Marketingaktivitäten investiert werden.

    Im Zuge der Kapitalmaßnahme ist eine Platzierung von bis zu 1.505.555 Aktien der Gesellschaft bei qualifizierten Anlegern in Deutschland und anderen ausgewählten Jurisdiktionen geplant. Für Zwecke einer effizienten Durchführung der Kapitalmaßnahme stellte ein Ankeraktionär Berenberg als transaktionsbegleitender Bank im Wege einer Wertpapierleihe für die Zwecke der Platzierung eine der Kapitalerhöhung entsprechende Anzahl von Aktien bereit welche nach Durchführung der Barkapitalerhöhung zurückgeführt werden soll.

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