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    Wieder Schadenersatz für T6-Bulli im VW-Dieselgate-2.0  316  0 Kommentare EA288 mit vier Zylindern der Euro 6-Abgasnorm bleibt im Fokus! (FOTO) - Seite 2



    "Das Gericht ließ auch den Vortrag der Volkswagen AG nicht gelten, dass die
    Zykluserkennung bewirke, dass nach Erreichen der für die optimale
    Funktionsfähigkeit des SCR-Katalysators erforderlichen Betriebstemperatur von
    ca. 200 Grad eine bis dahin hohe Abgasrückführungsrate parallel bestehen bleibe,
    wobei diese keine messbaren Auswirkungen habe", erklärt Dieselexperte Dr. Gerrit
    W. Hartung. Das Gericht habe darin gerade das Vorliegen einer illegalen Funktion
    erkannt, die den Prüfstand erkenne und daran gekoppelt im Neuen Europäischen
    Fahrzeug (NEFZ) eine vom normalen Straßenbetrieb abweichende Abgasbehandlung
    durch Aufrechterhaltung einer hohen Abgasrückführungsrate herbeiführe. Dass dies
    aus Gründen des Motorschutzes geschehe, sei nicht vorgetragen worden. "Daraus
    folgt für das Gericht, dass eine Schadstoffminderung auf dem Prüfstand nur dann
    sinnvoll sei und einen Fahrzeugvergleich verschiedener Hersteller zulasse, wenn
    das zu testende Fahrzeug gerade hinsichtlich der Abgasbehandlung dem Zustand
    entspricht, der auch auf der Straße gegeben sei, da ansonsten eine
    Vergleichbarkeit selbst unter den dem realen Fahrbetrieb fernen, genormten
    Prüfstandbedingungen nicht mehr herzustellen wäre."

    Dr. Hartung sagt weiter: "Das neuerliche Urteil zeigt, dass das VW-Dieselgate
    2.0 noch am Anfang steht, während Dieselgate 1.0 zusätzlich auch noch lange
    nicht erledigt ist. Mehr und mehr Gerichte verurteilen die Volkswagen AG für die
    Manipulationen am vermeintlich sauberen EA288 wegen der vorsätzlicher
    sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB und sprechen den Geschädigten hohe
    Schadensersatzzahlungen zu. Der Weg zu einer wirtschaftlich guten Lösung für
    Dieselfahrer im Dieselgate 2.0 führt also nur über die Gerichte!" Die Dr.
    Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen
    EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und
    Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter
    http://www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei zugänglich.

    Pressekontakt:

    Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Dr. Gerrit W. Hartung
    Humboldtstraße 63
    41061 Mönchengladbach
    Telefon: 02161 68456-0
    E-Mail: mailto:kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
    Internet: http://www.hartung-rechtsanwaelte.de

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/135256/4881899
    OTS: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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