Audi Abgasskandal
LG Nürnberg-Fürth spricht Besitzer eines Audi A6 3.0 TDI mit Urteil vom 29.03.2021 Schadensersatz in Höhe von rund 53.000 Euro zu
Nürnberg (ots) - Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat am 29.03.2021, Az.: 4 O
1730/20, eine weitere wichtige Entscheidung im sogenannten Audi Abgasskandal
erlassen und einem durch die Nürnberger Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner
Rechtsanwälte vertretenen Audi A6-Fahrer Schadensersatz in Höhe von rund
53.000,00 EUR zuerkannt. "Auch Besitzer von Fahrzeugen der Marken Audi, Porsche
und VW mit 3,0 Liter Dieselmotoren sollten sich daher nicht auf die
Rückrufaktionen verweisen lassen, sondern Schadensersatz verlangen", empfehlen
Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Bank- und
Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus
Nürnberg.
Der Volkswagen-Konzern hat nicht nur bei den durch die Volkswagen AG
hergestellten Dieselmotoren des Typs EA189 "getrickst".Gerade in letzter Zeit
kommt immer mehr ans Licht, dass auch die mit einem 3,0 Liter V6 Motor
bestückten Premium-Modelle des Konzerns mit unzulässigen Abschalteinrichtungen
versehen sind. Bereits seit Längerem werden auch Fahrzeuge der Marken Audi,
Porsche und VW, in denen die federführend durch die Audi AG entwickelten
Dieselmotoren mit der Typenbezeichnung EA896 und EA897 verbaut sind, in die
Werkstatt gerufen. Dementsprechend erhielt auch der Kläger in dem Verfahren vor
dem LG Nürnberg-Fürth unter dem Betreff "Rückruf 23X6" ein Rückrufschreiben,
womit er zur Durchführung eines Software-Updates aufgefordert wurde.
Nachdem sich die Audi AG im außergerichtlichen Bereich grundsätzlich nicht
vergleichsbereit zeigt, erhob die Kanzlei Dr. Hoffmann und Partner Rechtsanwälte
für ihren Mandanten eine Schadensersatzklage vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth.
"Nach Überprüfung der uns vorliegenden Bescheide, wurden durch das
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abhängig vom Modelltyp verschiedenste Dinge bei den
3-Liter Motoren bemängelt", stellt Rechtsanwalt Göpfert fest. Nach Auffassung
der Nürnberger Rechtsanwälte stehen bereits aufgrund der vom KBA aufgefundenen
illegalen Abschalteinrichtungen auch für die betroffenen Kunden von Audi,
Porsche und VW die notwendigen Tatsachen zur Verfügung, um
Schadensersatzansprüche erfolgversprechend geltend zu machen.
Hierbei muss natürlich im jeweiligen Einzelfall genau und sorgfältig gearbeitet
werden. "Dies haben wir getan. Demgegenüber hielt das Gericht den Vortag der
Audi AG für unzureichend und ging demgemäß in seiner Entscheidung von einer
unzulässigen Abschalteinrichtung aus", erläutert der sachbearbeitende
Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann. Das Landgericht Nürnberg-Fürth stellt in
seinem Urteil vom 29.03.2021, Az.: 4 O 1730/20, demgemäß fest, dass "im
1730/20, eine weitere wichtige Entscheidung im sogenannten Audi Abgasskandal
erlassen und einem durch die Nürnberger Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner
Rechtsanwälte vertretenen Audi A6-Fahrer Schadensersatz in Höhe von rund
53.000,00 EUR zuerkannt. "Auch Besitzer von Fahrzeugen der Marken Audi, Porsche
und VW mit 3,0 Liter Dieselmotoren sollten sich daher nicht auf die
Rückrufaktionen verweisen lassen, sondern Schadensersatz verlangen", empfehlen
Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Bank- und
Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus
Nürnberg.
Der Volkswagen-Konzern hat nicht nur bei den durch die Volkswagen AG
hergestellten Dieselmotoren des Typs EA189 "getrickst".Gerade in letzter Zeit
kommt immer mehr ans Licht, dass auch die mit einem 3,0 Liter V6 Motor
bestückten Premium-Modelle des Konzerns mit unzulässigen Abschalteinrichtungen
versehen sind. Bereits seit Längerem werden auch Fahrzeuge der Marken Audi,
Porsche und VW, in denen die federführend durch die Audi AG entwickelten
Dieselmotoren mit der Typenbezeichnung EA896 und EA897 verbaut sind, in die
Werkstatt gerufen. Dementsprechend erhielt auch der Kläger in dem Verfahren vor
dem LG Nürnberg-Fürth unter dem Betreff "Rückruf 23X6" ein Rückrufschreiben,
womit er zur Durchführung eines Software-Updates aufgefordert wurde.
Nachdem sich die Audi AG im außergerichtlichen Bereich grundsätzlich nicht
vergleichsbereit zeigt, erhob die Kanzlei Dr. Hoffmann und Partner Rechtsanwälte
für ihren Mandanten eine Schadensersatzklage vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth.
"Nach Überprüfung der uns vorliegenden Bescheide, wurden durch das
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abhängig vom Modelltyp verschiedenste Dinge bei den
3-Liter Motoren bemängelt", stellt Rechtsanwalt Göpfert fest. Nach Auffassung
der Nürnberger Rechtsanwälte stehen bereits aufgrund der vom KBA aufgefundenen
illegalen Abschalteinrichtungen auch für die betroffenen Kunden von Audi,
Porsche und VW die notwendigen Tatsachen zur Verfügung, um
Schadensersatzansprüche erfolgversprechend geltend zu machen.
Hierbei muss natürlich im jeweiligen Einzelfall genau und sorgfältig gearbeitet
werden. "Dies haben wir getan. Demgegenüber hielt das Gericht den Vortag der
Audi AG für unzureichend und ging demgemäß in seiner Entscheidung von einer
unzulässigen Abschalteinrichtung aus", erläutert der sachbearbeitende
Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann. Das Landgericht Nürnberg-Fürth stellt in
seinem Urteil vom 29.03.2021, Az.: 4 O 1730/20, demgemäß fest, dass "im