checkAd

    Audi Abgasskandal  282  0 Kommentare LG Nürnberg-Fürth spricht Besitzer eines Audi A6 3.0 TDI mit Urteil vom 29.03.2021 Schadensersatz in Höhe von rund 53.000 Euro zu

    Nürnberg (ots) - Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat am 29.03.2021, Az.: 4 O
    1730/20, eine weitere wichtige Entscheidung im sogenannten Audi Abgasskandal
    erlassen und einem durch die Nürnberger Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner
    Rechtsanwälte vertretenen Audi A6-Fahrer Schadensersatz in Höhe von rund
    53.000,00 EUR zuerkannt. "Auch Besitzer von Fahrzeugen der Marken Audi, Porsche
    und VW mit 3,0 Liter Dieselmotoren sollten sich daher nicht auf die
    Rückrufaktionen verweisen lassen, sondern Schadensersatz verlangen", empfehlen
    Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Bank- und
    Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus
    Nürnberg.

    Der Volkswagen-Konzern hat nicht nur bei den durch die Volkswagen AG
    hergestellten Dieselmotoren des Typs EA189 "getrickst".Gerade in letzter Zeit
    kommt immer mehr ans Licht, dass auch die mit einem 3,0 Liter V6 Motor
    bestückten Premium-Modelle des Konzerns mit unzulässigen Abschalteinrichtungen
    versehen sind. Bereits seit Längerem werden auch Fahrzeuge der Marken Audi,
    Porsche und VW, in denen die federführend durch die Audi AG entwickelten
    Dieselmotoren mit der Typenbezeichnung EA896 und EA897 verbaut sind, in die
    Werkstatt gerufen. Dementsprechend erhielt auch der Kläger in dem Verfahren vor
    dem LG Nürnberg-Fürth unter dem Betreff "Rückruf 23X6" ein Rückrufschreiben,
    womit er zur Durchführung eines Software-Updates aufgefordert wurde.

    Nachdem sich die Audi AG im außergerichtlichen Bereich grundsätzlich nicht
    vergleichsbereit zeigt, erhob die Kanzlei Dr. Hoffmann und Partner Rechtsanwälte
    für ihren Mandanten eine Schadensersatzklage vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth.
    "Nach Überprüfung der uns vorliegenden Bescheide, wurden durch das
    Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abhängig vom Modelltyp verschiedenste Dinge bei den
    3-Liter Motoren bemängelt", stellt Rechtsanwalt Göpfert fest. Nach Auffassung
    der Nürnberger Rechtsanwälte stehen bereits aufgrund der vom KBA aufgefundenen
    illegalen Abschalteinrichtungen auch für die betroffenen Kunden von Audi,
    Porsche und VW die notwendigen Tatsachen zur Verfügung, um
    Schadensersatzansprüche erfolgversprechend geltend zu machen.

    Hierbei muss natürlich im jeweiligen Einzelfall genau und sorgfältig gearbeitet
    werden. "Dies haben wir getan. Demgegenüber hielt das Gericht den Vortag der
    Audi AG für unzureichend und ging demgemäß in seiner Entscheidung von einer
    unzulässigen Abschalteinrichtung aus", erläutert der sachbearbeitende
    Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann. Das Landgericht Nürnberg-Fürth stellt in
    seinem Urteil vom 29.03.2021, Az.: 4 O 1730/20, demgemäß fest, dass "im
    Seite 1 von 2




    news aktuell
    0 Follower
    Autor folgen
    Verfasst von news aktuell
    Audi Abgasskandal LG Nürnberg-Fürth spricht Besitzer eines Audi A6 3.0 TDI mit Urteil vom 29.03.2021 Schadensersatz in Höhe von rund 53.000 Euro zu Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat am 29.03.2021, Az.: 4 O 1730/20, eine weitere wichtige Entscheidung im sogenannten Audi Abgasskandal erlassen und einem durch die Nürnberger Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte vertretenen Audi A6-Fahrer …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer