Baugewerbe
Gerade in der Pandemie: keine Einschränkung von befristeten Arbeitsverträgen! Flexibilität notwendig
Berlin (ots) - "Die geplante Einschränkung der sachgrundlosen Befristung von
Arbeitsverhältnissen geht an der Realität in der Bauwirtschaft komplett vorbei
und nimmt uns den letzten Rest an Flexibilität. Denn im Bauhauptgewerbe ist die
gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung weiterhin verboten." Mit diesen Worten
kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe,
Felix Pakleppa, den entsprechenden Gesetzentwurf.
Pakleppa weiter: "Dass die Bauunternehmer Personalkapazitäten aufbauen und damit
Menschen eine dauerhafte Perspektive geben, haben sie in den vergangenen 10
Jahren eindrucksvoll bewiesen, schließlich stieg die Zahl der Beschäftigten in
unserer Branche um fast 200.000 an. Dennoch gibt es Situationen, in denen
kurzfristig mehr Personal notwendig ist. Die in anderen Branchen, wie z.B. im
Ausbaugewerbe, mögliche Leiharbeit, steht unseren Betrieben nicht zur Verfügung.
Die einzige Möglichkeit auf Auftragsspitzen zu reagieren, sind daher befristete
Arbeitsverträge.
In unserer Branche sind befristete Arbeitsverträge auch der Türöffner für
langfristige Beschäftigungsverhältnisse. Viele Arbeitnehmer haben über eine
befristete Beschäftigung den Weg in ihren Job gefunden. Der vom
Arbeitsministerium vorgelegte Entwurf schränkt Unternehmen aber unnötig ein,
nimmt ihnen Flexibilität und führt zu mehr Bürokratie. Genau das Gegenteil
sollte der Fall sein: Die Unternehmen brauchen angesichts der derzeitigen
pandemischen Krise mehr Flexibilität und nicht weniger - insbesondere, da sich
das wirtschaftliche Klima gerade deutlich verschlechtert."
Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
Mobil: 0049 172 2144601
eMail mailto:klein@zdb.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/33001/4890974
OTS: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe
Arbeitsverhältnissen geht an der Realität in der Bauwirtschaft komplett vorbei
und nimmt uns den letzten Rest an Flexibilität. Denn im Bauhauptgewerbe ist die
gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung weiterhin verboten." Mit diesen Worten
kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe,
Felix Pakleppa, den entsprechenden Gesetzentwurf.
Pakleppa weiter: "Dass die Bauunternehmer Personalkapazitäten aufbauen und damit
Menschen eine dauerhafte Perspektive geben, haben sie in den vergangenen 10
Jahren eindrucksvoll bewiesen, schließlich stieg die Zahl der Beschäftigten in
unserer Branche um fast 200.000 an. Dennoch gibt es Situationen, in denen
kurzfristig mehr Personal notwendig ist. Die in anderen Branchen, wie z.B. im
Ausbaugewerbe, mögliche Leiharbeit, steht unseren Betrieben nicht zur Verfügung.
Die einzige Möglichkeit auf Auftragsspitzen zu reagieren, sind daher befristete
Arbeitsverträge.
In unserer Branche sind befristete Arbeitsverträge auch der Türöffner für
langfristige Beschäftigungsverhältnisse. Viele Arbeitnehmer haben über eine
befristete Beschäftigung den Weg in ihren Job gefunden. Der vom
Arbeitsministerium vorgelegte Entwurf schränkt Unternehmen aber unnötig ein,
nimmt ihnen Flexibilität und führt zu mehr Bürokratie. Genau das Gegenteil
sollte der Fall sein: Die Unternehmen brauchen angesichts der derzeitigen
pandemischen Krise mehr Flexibilität und nicht weniger - insbesondere, da sich
das wirtschaftliche Klima gerade deutlich verschlechtert."
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