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    Baugewerbe  124  0 Kommentare Gerade in der Pandemie: keine Einschränkung von befristeten Arbeitsverträgen! Flexibilität notwendig

    Berlin (ots) - "Die geplante Einschränkung der sachgrundlosen Befristung von
    Arbeitsverhältnissen geht an der Realität in der Bauwirtschaft komplett vorbei
    und nimmt uns den letzten Rest an Flexibilität. Denn im Bauhauptgewerbe ist die
    gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung weiterhin verboten." Mit diesen Worten
    kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe,
    Felix Pakleppa, den entsprechenden Gesetzentwurf.

    Pakleppa weiter: "Dass die Bauunternehmer Personalkapazitäten aufbauen und damit
    Menschen eine dauerhafte Perspektive geben, haben sie in den vergangenen 10
    Jahren eindrucksvoll bewiesen, schließlich stieg die Zahl der Beschäftigten in
    unserer Branche um fast 200.000 an. Dennoch gibt es Situationen, in denen
    kurzfristig mehr Personal notwendig ist. Die in anderen Branchen, wie z.B. im
    Ausbaugewerbe, mögliche Leiharbeit, steht unseren Betrieben nicht zur Verfügung.
    Die einzige Möglichkeit auf Auftragsspitzen zu reagieren, sind daher befristete
    Arbeitsverträge.

    In unserer Branche sind befristete Arbeitsverträge auch der Türöffner für
    langfristige Beschäftigungsverhältnisse. Viele Arbeitnehmer haben über eine
    befristete Beschäftigung den Weg in ihren Job gefunden. Der vom
    Arbeitsministerium vorgelegte Entwurf schränkt Unternehmen aber unnötig ein,
    nimmt ihnen Flexibilität und führt zu mehr Bürokratie. Genau das Gegenteil
    sollte der Fall sein: Die Unternehmen brauchen angesichts der derzeitigen
    pandemischen Krise mehr Flexibilität und nicht weniger - insbesondere, da sich
    das wirtschaftliche Klima gerade deutlich verschlechtert."

    Pressekontakt:

    Dr. Ilona K. Klein
    Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    Zentralverband Deutsches Baugewerbe
    Kronenstr. 55-58
    10117 Berlin
    Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
    Mobil: 0049 172 2144601
    eMail mailto:klein@zdb.de

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/33001/4890974
    OTS: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe




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