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     165  0 Kommentare Klagen gegen Bundes-Notbremse vor Verfassungsgericht

    (aktualisiert nach Steinmeier-Unterzeichnung)

    BERLIN/KARLSRUHE (dpa-AFX) - Schon vor der Bundesratsentscheidung über die sogenannte Bundes-Notbremse ist am Donnerstag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe der erste Eilantrag dagegen eingegangen. Rechtsanwalt Claus Pinkerneil mit Kanzleien in Berlin und München teilte mit, Verfassungsbeschwerde eingelegt zu haben. Ebenfalls am Donnerstag kündigten die Freien Wähler Verfassungsbeschwerde an. Die FDP hat ebenfalls einen solchen Schritt angekündigt, genauso wie der SPD-Bundestagsabgeordnete Florian Post.

    Ihm gehe es vor allem darum, dass das Gesetz die Maßnahmen weitestgehend (verwaltungs)gerichtlicher Kontrolle entziehe, dass der Inzidenzwert als alleiniger Maßstab ungeeignet sei und dass insbesondere Ausgangsbeschränkungen unverhältnismäßig seien, sagte Pinkerneil der Deutschen Presse-Agentur. Pinkerneil sagte, er bereite weitere Verfassungsbeschwerden unter anderem für Gastronomen vor.

    Die Freien Wähler wollen gleich mit einer doppelten Verfassungsbeschwerde gegen die Bundes-Notbremse vorgehen. Man wolle damit die "Freiheitsrechte" der Bürger verteidigen, sagte der Bundesvorsitzende Hubert Aiwanger am Donnerstag bei der Vorstellung der ersten Klageschrift in Berlin. Damit wenden sich die Freien Wähler zunächst gegen die bundeseinheitliche nächtliche Ausgangssperre in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100.

    Mit einer zweiten Verfassungsbeschwerde wollen die Freien Wähler dann die geplante Notbremsen-Regel für den Handel zu Fall bringen. Sie kündigten am Donnerstagvormittag an, zunächst abzuwarten, ob Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterzeichnet und damit in Kraft setzt, was schließlich im Laufe des Tages passierte. Die Freien Wähler sitzen in Bayern zusammen mit der CSU in der Regierung.

    Der SPD-Bundestagsabgeordnete Florian Post hat ebenfalls angekündigt vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Er habe gegen das Infektionsschutzgesetz gestimmt, twitterte er bereits am Mittwoch nach dem Bundestagsbeschluss. "Zudem werde ich am Freitag BVerfG-Klage einreichen. Es gibt Möglichkeiten, jenseits von Ausgangssperren", schrieb er weiter.

    FDP-Chef Christian Lindner hatte schon in der vergangenen Woche mit einer Klage gedroht. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Bundestag, Marco Buschmann, schrieb am Donnerstag bei Twitter: "Ausgangssperren sind unverhältnismäßig und ihre Wirksamkeit halten wir für fragwürdig." Mit anderen Abgeordneten der FDP-Fraktion werde er beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde einreichen./ctt/DP/nas





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