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    ZDK  119  0 Kommentare Bestellte Autos können weiterhin abgeholt werden

    Bonn (ots) - Nachdem das geänderte Infektionsschutzgesetz nun auch den Bundesrat
    passiert hat, steht zumindest fest, dass bestellte Fahrzeuge auch bei
    Inzidenzwerten über 100 weiterhin bei den Händlern abgeholt werden können. Das
    "Click & Collect"-Verfahren für den Einzelhandel wird also nicht, wie zunächst
    vorgesehen, von der Bundesnotbremse (greift beim Überschreiten eines
    Inzidenzwerts von 100) gestoppt. Darüber hinaus ist bis zu einer Inzidenz von
    150 das Einkaufen mit einer festen Terminbuchung möglich ("Click & Meet"),
    allerdings nur mit einem höchstens 24 Stunden alten negativen Coronatest.
    Außerdem darf nicht mehr als ein Kunde pro 40 Quadratmeter anwesend sein.

    "Wir haben uns im Vorfeld der Gesetzesberatungen auf politischer Ebene erneut
    nachdrücklich dafür eingesetzt, die Autohäuser mit ihren großen
    Ausstellungsräumen, der vergleichsweise geringen Kundenfrequenz und den
    ausgefeilten Hygienekonzepten vom Verkaufsverbot auszunehmen", sagt
    ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. "Dass jetzt zumindest das Online-Geschäft
    weitergeführt werden kann, ist nicht mehr als die Fortschreibung dessen, was
    bisher schon galt. Und das ist nur ein schwacher Trost, weil uns das überaus
    wichtige Frühjahrsgeschäft erneut wegbricht. Wir können nur hoffen, dass wir am
    Ende dieses Jahres nicht über nachhaltige Schäden im Kraftfahrzeuggewerbe werden
    sprechen müssen."

    Pressekontakt:

    Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
    Tel.: 0228/ 91 27 270
    E-Mail: mailto:koester@kfzgewerbe.de

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/7865/4896654
    OTS: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)




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