ZDK
Bestellte Autos können weiterhin abgeholt werden
Bonn (ots) - Nachdem das geänderte Infektionsschutzgesetz nun auch den Bundesrat
passiert hat, steht zumindest fest, dass bestellte Fahrzeuge auch bei
Inzidenzwerten über 100 weiterhin bei den Händlern abgeholt werden können. Das
"Click & Collect"-Verfahren für den Einzelhandel wird also nicht, wie zunächst
vorgesehen, von der Bundesnotbremse (greift beim Überschreiten eines
Inzidenzwerts von 100) gestoppt. Darüber hinaus ist bis zu einer Inzidenz von
150 das Einkaufen mit einer festen Terminbuchung möglich ("Click & Meet"),
allerdings nur mit einem höchstens 24 Stunden alten negativen Coronatest.
Außerdem darf nicht mehr als ein Kunde pro 40 Quadratmeter anwesend sein.
"Wir haben uns im Vorfeld der Gesetzesberatungen auf politischer Ebene erneut
nachdrücklich dafür eingesetzt, die Autohäuser mit ihren großen
Ausstellungsräumen, der vergleichsweise geringen Kundenfrequenz und den
ausgefeilten Hygienekonzepten vom Verkaufsverbot auszunehmen", sagt
ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. "Dass jetzt zumindest das Online-Geschäft
weitergeführt werden kann, ist nicht mehr als die Fortschreibung dessen, was
bisher schon galt. Und das ist nur ein schwacher Trost, weil uns das überaus
wichtige Frühjahrsgeschäft erneut wegbricht. Wir können nur hoffen, dass wir am
Ende dieses Jahres nicht über nachhaltige Schäden im Kraftfahrzeuggewerbe werden
sprechen müssen."
Pressekontakt:
Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: mailto:koester@kfzgewerbe.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/7865/4896654
OTS: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)
passiert hat, steht zumindest fest, dass bestellte Fahrzeuge auch bei
Inzidenzwerten über 100 weiterhin bei den Händlern abgeholt werden können. Das
"Click & Collect"-Verfahren für den Einzelhandel wird also nicht, wie zunächst
vorgesehen, von der Bundesnotbremse (greift beim Überschreiten eines
Inzidenzwerts von 100) gestoppt. Darüber hinaus ist bis zu einer Inzidenz von
150 das Einkaufen mit einer festen Terminbuchung möglich ("Click & Meet"),
allerdings nur mit einem höchstens 24 Stunden alten negativen Coronatest.
Außerdem darf nicht mehr als ein Kunde pro 40 Quadratmeter anwesend sein.
"Wir haben uns im Vorfeld der Gesetzesberatungen auf politischer Ebene erneut
nachdrücklich dafür eingesetzt, die Autohäuser mit ihren großen
Ausstellungsräumen, der vergleichsweise geringen Kundenfrequenz und den
ausgefeilten Hygienekonzepten vom Verkaufsverbot auszunehmen", sagt
ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. "Dass jetzt zumindest das Online-Geschäft
weitergeführt werden kann, ist nicht mehr als die Fortschreibung dessen, was
bisher schon galt. Und das ist nur ein schwacher Trost, weil uns das überaus
wichtige Frühjahrsgeschäft erneut wegbricht. Wir können nur hoffen, dass wir am
Ende dieses Jahres nicht über nachhaltige Schäden im Kraftfahrzeuggewerbe werden
sprechen müssen."
Pressekontakt:
Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: mailto:koester@kfzgewerbe.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/7865/4896654
OTS: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)