Wie sich das Bundesverfassungsgericht um die Entscheidung drückt
Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge zum Bundeslockdown hinsichtlich der Ausgangssperre abgelehnt. Das ist zunächst keine Aussage über die Verfassungskonformität der Bundesnotbremse, die bleibt ja im Hauptsacheverfahren weiterhin offen. Grundlage für die Ablehnung der Eilanträge ist das etwas verwirrende Prinzip der „Doppelhypothese“, das in solchen Fällen zur Anwendung kommt. Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich dabei in der
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Ein Beitrag von Air Türkis.