checkAd

     524  0 Kommentare Bayer-Aktie: 3 negative News

    Die Bayer (WKN: BAY001)-Aktie ist derzeit günstig bewertet. Doch in bestimmten Fällen stellt sich die Frage, ob Bayers Vorgehen noch zeitgemäß ist. So tendiert die Bevölkerung zunehmend in Richtung Umweltschutz und dem geringeren Einsatz von Insektiziden und Herbiziden.

    Das Bayer-Management geht dagegen, wie das Beispiel Glyphosat zeigt, eher mit dem Kopf durch die Wand. Ob Härte statt Einsicht der richtige Weg ist, ist fraglich. Bisher hat sich die Methode nicht ausgezahlt, wie die vielen Klagen und die Aktienkursentwicklung belegen.

    Anzeige 
    Handeln Sie Ihre Einschätzung zu Bayer AG!
    Long
    26,50€
    Basispreis
    0,19
    Ask
    × 14,78
    Hebel
    Short
    30,01€
    Basispreis
    0,20
    Ask
    × 14,07
    Hebel
    Präsentiert von

    Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie bei Klick auf das Disclaimer Dokument. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

    Auch die neuesten Meldungen machen die gleiche Problematik deutlich.

    1. Bayer verliert Insektizid-Rechtsstreit

    Nicht nur im Fall Glyphosat, sondern auch bei Insektiziden setzt Bayer eher auf Klagen statt Anpassungen. So schränkte die EU-Kommission den Einsatz bestimmter Insektizide bereits 2013 ein. 2018 ordnete das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg eine weitere Einsatzbeschränkung von drei Insektiziden an. Das Verbot galt nun überall, außer in Gewächshäusern. Dabei handelt es sich um Imidacloprid von Bayer, Thiamethoxam von Syngenta und Clothianidin von Takeda Chemical und Bayer.

    Bayer legte Berufung ein und scheiterte. So hat nun auch der Europäische Gerichtshof das teilweise Verbot der drei Insektizide bestätigt. Hauptgrund ist das ausgelöste Bienensterben. Die Mittel dürfen jetzt bei bestimmten Kulturen nicht weiter eingesetzt werden. Das Gericht spricht von „hohen, akuten Risiken für Bienen“. Bienen sind für die Bestäubung vieler Pflanzen wichtig, doch in den letzten Jahren ist ihr Bestand in Deutschland wieder deutlich gestiegen.

    2. Klagen gegen Bayer-Verhütungspille  

    Ein weiteres Problem ist die Verhütungspille „Yasminelle“. Sie gelang über die frühere Schering-Übernahme in Bayers-Portfolio. Das Problem: In Einzelfällen löst sie Thrombosen aus. Nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte sind etwa neun bis zwölf von 10.000 Frauen betroffen. Dies entspricht einem Anteil von 0,09 bis 0,12 %.

    Bei Pillen der ersten Generation sind es fünf bis sieben von 10.000 Frauen, was einer Quote von 0,05 bis 0,07 % entspricht. Auch wenn es sich statistisch gesehen um wenige Fälle handelt, leiden die Betroffenen meist sehr. So erlitt eine Frau 2009 infolge der Einnahme einen Kreislaufzusammenbruch mit Herzstillstand und eine beidseitige Lungenembolie. Seitdem klagt sie gegen Bayer. Am 25. Juni 2021 wird hierzu ein Urteil erwartet. Verliert Bayer, könnten weitere Klagen folgen.

    In den USA beteiligten sich 10.600 Frauen an einer Sammelklage. Bayer musste hier insgesamt 2,1 Mrd. US-Dollar Schadenersatz leisten.

    3. Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sinkt

    In Deutschland geht der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln weiter zurück. 2020 sank der Umsatz um 3,9 % auf 1,15 Mrd. Euro. Besonders bei Insektiziden sank der Erlös deutlich um 16,4 %. Dieser Rückgang wirkt sich auch negativ auf Bayer aus.

    Der Artikel Bayer-Aktie: 3 negative News ist zuerst erschienen auf The Motley Fool Deutschland.

    Ist diese Aktie das „nächste Netflix“ (und ein Corona-Gewinner)?

    Wegen Corona-Isolation nimmt zurzeit ein Trend doppelt an Fahrt auf, der frühe Investoren so glücklich machen könnte wie die Netflix-Investoren der ersten Stunde: Gaming.

    Netflix hat seine Aktionäre bereits auf diese Entwicklung vorbereitet „Wir konkurrieren mit diesem disruptiven Trend… und wir werden ihn vermutlich verlieren…!“. Dieses Unternehmen ist in den Augen unserer Analysten eine Top-Gaming-Empfehlung, und könnte Netflix als König des Next-Gen-Entertainment entthronen. In unserem Bericht möchten wir dir gerne alle Einzelheiten über diese Top-Empfehlung an die Hand geben.

    Klick hier, um den Bericht herunterzuladen – und wir verraten dir den Namen dieser Top-Empfehlung … komplett kostenfrei!

    Mehr Lesen

    Christof Welzel besitzt keine der erwähnten Aktien. The Motley Fool besitzt keine der erwähnten Aktien.

    Motley Fool Deutschland 2021

    Dieser Artikel wurde ursprünglich auf fool.de veröffentlicht.



    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte


    Aktienwelt360
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Aktienwelt360 ist eine Plattform für unternehmensorientierte, langfristige Investoren. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, dass jeder Herr über seine eigenen Finanzen werden und einfach besser investieren kann. Dieser Mission begegnen wir mit Wort, Witz und vor allem: Spaß bei diesem ernsten Thema.
    Mehr anzeigen

    AKTIENWELT360 – RISIKOHINWEIS FÜR KOSTENLOSE EMPFEHLUNGEN Risikohinweise für Aktienwelt360 Hinweis: Die Empfehlungen, die auf der kostenlosen Seite www.aktienwelt360.de veröffentlicht werden, sind Ergebnisse sowohl der angestellten Analysten von Aktienwelt360 als auch freiberuflicher Analysten. Die Empfehlungen stellen Meinungen der Analysten zu diesem Zeitpunkt und keine personalisierte Anlageberatung dar. Wenn Du eine persönliche Finanzberatung wünschst, dann wende Dich bitte an einen Anlageberater. Auf diesen Seiten findest Du Risikohinweise und die Veröffentlichungen gemäß § 85WpHG und Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 („MAR“) für alle Wertpapieranalysen und Empfehlungen von Aktienwelt360 bezüglich aller Unternehmen, die gegenwärtig hierunter fallen. Diese Seiten wurden zuletzt am 5. Januar 2023 aktualisiert. Risikohinweis Die Anlageempfehlungen von Aktienwelt360 enthalten ausgewählte Informationen und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Die Analysen stützen sich auf allgemein zugängliche Informationen und Daten (die „Informationen”), die als zuverlässig gelten. Aktienwelt360 hat die Information jedoch nicht auf ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit geprüft und behauptet nicht die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Insbesondere, aber nicht beschränkt auf in diesen Analysen enthaltene Aussagen, Planungen oder sonstige Einzelheiten bezüglich der untersuchten Unternehmen, deren verbundener Unternehmen, Strategien, konjunkturelle, Markt- und/oder Wettbewerbslage, gesetzlicher Rahmenbedingungen. Obwohl die Analysen mit aller Sorgfalt zusammengestellt werden, können Fehler oder Unvollständigkeiten nicht ausgeschlossen werden. Aktienwelt360, die Anteilseigner und Angestellte behaupten auch nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Aussagen, Einschätzungen, Empfehlungen oder Schlüsse, die aus in den Analysen enthaltenen Informationen abgeleitet werden. Die Anlageempfehlungen stellen weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers dar. Es ist möglich, dass Gesellschafter, Geschäftsleitung oder Angestellte von Aktienwelt360 oder Freiberufler, die auf aktienwelt360.de schreiben, in verantwortlicher Stellung, z. B. als Mitglied des Aufsichtsrats, in den in Analysen genannten Gesellschaften tätig sind oder eine Investitionsposition darin haben. Die in Anlageempfehlungen enthaltenen Meinungen können ohne Ankündigung geändert werden. Alle Rechte vorbehalten. Erklärung gemäß § 85 WpHG iVm der MAR sowie der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/958 („DelVO“) Die Empfehlungen, die auf der kostenlosen Seite www.aktienwelt360.de veröffentlicht werden, sind das Ergebnis sowohl angestellter als auch freiberuflicher Analysten von Aktienwelt360. Die Empfehlungen sind keine „offiziellen“ Empfehlungen der kostenpflichtigen Produkte der Aktienwelt360 GmbH, sondern stellen die Meinungen der Analysten zum betreffenden Zeitpunkt dar. Im Artikel benutzte Bewertungsmethodologie Die Bewertung, die der Anlageempfehlung für das jeweils analysierte Unternehmen zugrunde liegt, stützt sich auf allgemein anerkannte und weit verbreitete Methoden der fundamentalen Analyse, wie z. B. Discounted-Cash-Flow (DCF)-Modell, Terminal-Multiple-Bewertung, Peer-Gruppen-Vergleich, „Sum of the parts“-Modell oder ähnliche, häufige und weit verbreitete fundamentale Bewertungsmethoden. Das Ergebnis dieser fundamentalen Bewertung wird als Basis der Empfehlung benutzt, obwohl es auch abhängig von der Einschätzung des Analysten bezüglich möglicher Industrieveränderungen, Alternativen möglicher zukünftigen Entwicklungen, Ergebnissen der Unternehmensstrategie, Wettbewerbsdruck usw. angepasst wird. Die letztendliche Meinung des Analysten sollte nicht ausschließlich im Modell betrachtet werden, sondern eher als das wahrscheinlichste Ergebnis vieler möglicher zukünftiger Auswirkungen. Unabhängig von der verwendeten Bewertungsmethode besteht das Risiko, dass das Investitionsergebnis nicht erreicht wird, z. B. aufgrund unvorhergesehener Veränderungen der Nachfrage nach den Produkten des Unternehmens, Änderungen des Managements, der Technologie, der konjunkturellen Entwicklung, der Zinsentwicklung, der operativen und/oder Materialkosten, des Wettbewerbsdrucks, des Aufsichtsrechts, des Wechselkurses, der Besteuerung, usw. Bei Anlagen in ausländischen Märkten und Instrumenten gibt es weitere Risiken, etwa aufgrund von Wechselkursänderungen oder Änderungen der politischen und sozialen Bedingungen. Diese Ausarbeitung reflektiert die Meinung des jeweiligen Verfassers zum Zeitpunkt ihrer Erstellung. Eine Änderung der Bewertung zugrundeliegenden fundamentalen Faktoren kann nachträglich dazu führen, dass die Bewertung nicht mehr zutreffend ist. Ob und in welchem zeitlichen Abstand eine Aktualisierung dieser Ausarbeitung erfolgt, ist vorab nicht festgelegt worden. Es wurden zusätzliche interne und organisatorische Vorkehrungen zur Prävention oder Behandlung von Interessenkonflikten getroffen. Die Ergebnisse der Analysen sowie die Meinungen der Analysten werden den analysierten Unternehmen vor der Veröffentlichung nicht offengelegt. Alle Preise von Finanzinstrumenten, die in der jeweiligen Anlageempfehlung angegeben werden, sind Schlusskurse des dem jeweiligen ausgewiesenen Veröffentlichungsdatums vorangegangen Börsenhandelstages, soweit nicht ausdrücklich ein anderer Zeitpunkt genannt wird. Anlageempfehlung: Erwartete Entwicklung der Gesamtperformance des Finanzinstruments bis zum angegebenen Kursziel, nach Meinung des dieses Finanzinstrument betreuenden Analysten. Marktschlagende: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren stärker als der jeweilige Vergleichsindex steigen wird. Profitabel: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren weniger als der jeweilige Vergleichsindex steigen wird, aber mehr als null. Negativ: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren fallen wird. Handelsregeln und Offenlegungen von Analysten und Dritten in Verbindung mit der Aktienwelt360 GmbH Wenn ein Analyst (Mitarbeiter sowie Freiberufler) von Aktienwelt360 über eine Aktie schreibt, von der er oder sie selbst eine Position besitzt oder davon anderweitig profitiert, dann wird dieser Umstand am Ende eines Artikels oder Berichts erwähnt. Wir haben Aktienempfehlung in unseren kostenpflichtigen Newslettern und wir legen auch diese Empfehlungen offen, wenn wir darüber auf unserer kostenlos zugänglichen Website schreiben (aktienwelt360.de). Um unseren zahlenden Mitgliedern gegenüber fair zu bleiben, legen wir diese Empfehlungen mindestens 30 Tage ab der ersten Veröffentlichung der Empfehlung nicht in unserem kostenlosen Content offen. Nach dieser Frist von 30 Tagen werden wir auch diese Empfehlungen offenlegen. Zusätzlich zu den oben erwähnten Anforderungen unterliegen wir zusätzlichen Handelsbeschränkungen und Richtlinien. Diese Beschränkungen verlangen, dass die Angestellten von Aktienwelt360: - jede Aktie, die sie besitzen, mindestens zehn volle Handelstage besitzen müssen. (Daytrading ist nicht zugelassen – als ob wir das überhaupt wollten!) - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen. - unsere Compliance-Abteilung informieren müssen, wenn sie eine Aktie kaufen oder verkaufen, egal ob sie darüber geschrieben haben oder nicht. Wir arbeiten auch mit freiberuflichen Autoren, die: - jede Aktie, die sie besitzen und über die sie bei Aktienwelt360 schreiben, mindestens zehn volle Handelstage halten müssen. - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen.
    Verfasst von Aktienwelt360
    Bayer-Aktie: 3 negative News Die Bayer (WKN: BAY001)-Aktie ist derzeit günstig bewertet. Doch in bestimmten Fällen stellt sich die Frage, ob Bayers Vorgehen noch zeitgemäß ist. So tendiert die Bevölkerung zunehmend in Richtung Umweltschutz und dem geringeren Einsatz von …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer