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    Abgasskandal  603  0 Kommentare Dieselskandal: Manipulierte Fiat Ducato- und Iveco Daily-Motoren in Wohnmobilen des Herstellers Dethleffs

    Wohnmobile des Herstellers Dethleffs sind wegen Fiat-Motoren vom Abgasskandal betroffen

    Nach VW, Mercedes und anderen Automobilherstellern sieht es nun auch nach einer Beteiligung der italienischen Hersteller Fiat und Iveco am Dieselskandal aus. Vor allem Wohnmobile, die auf dem Fiat Ducato beruhen, sind betroffen. Der deutsche Reisemobile- und Caravan-Hersteller Dethleffs hat viele seiner Wohnmobile mit den Fahrgestellen Fiat Ducato und Iveco Daily gebaut und steckt nun im Abgasskandal.

    Viele Reisemobile des Herstellers Dethleffs basieren auf den Fahrzeugmodellen Fiat Ducato und Iveco Daily. Daher ist davon auszugehen, dass Dethleffs-Wohnmobile mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 aus den Baujahren 2014 bis 2019 mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen sind.

    Halten Fahrzeuge nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte ein, sind sie nicht genehmigungsfähig und es drohen den Fahrzeughaltern Fahrverbote und Stilllegungen. Verbraucher, die in Besitz eines illegal manipulierten Wohnmobils sind, haben Anspruch auf Schadensersatz.

    Fiat Ducato und Iveco Daily: Betroffene Motortypen in Wohnmobilen von Dethleffs

    Unter anderem diese Dieselmotortypen, die im Fiat Ducato mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 verbaut und zwischen 2014 und 2019 produziert wurden, stehen im Verdacht, über unzulässige Abschalteinrichtungen zu verfügen:

    • 2,0 Liter Multijet

    • 2,0 Liter

    • 2,2 Liter Multijet II

    • 2,3 Liter

    • 2,3 Liter Multijet

    • 2,3 Liter Multijet II

    • 3,0 Liter

    Seit 2011 gehört Iveco zu Fiat Industrial und produziert Basisfahrzeuge für unterschiedliche Wohnmobiltypen. Auch Dethleffs nutzt den Iveco Daily zum Umbau zu Reisemobilen. Dabei kommen auch der Fiat Family B-Motor sowie die Typen Light Duty und Heavy Duty zum Einsatz.

    Vom Dieselskandal betroffene Reisemobile des Herstellers Dethleffs

    Unter anderem diese Wohnmobilmodelle des Herstellers Dethleffs aus den Baujahren 2014 bis 2019 enthalten Dieselmotoren von Iveco oder Fiat mit der Abgasnorm Euro 5 oder 6 und damit wahrscheinlich auch eine illegale Abschalteinrichtung:

    • Dethleffs 4-Travel T 6966-4

    • Dethleffs 4-Travel T 7156-4

    • Dethleffs Advantage T 5901

    • Dethleffs Advantage T 6701

    • Dethleffs Advantage I 7051

    • Dethleffs Alpa A 6820-2

    • Dethleffs Alpa A 7820-2

    • Dethleffs Alpa A 9820-2

    • Dethleffs Alpa I 7820-2

    • Dethleffs Esprit Comfort A 6820-2

    • Dethleffs Esprit Comfort A 7870-2

    • Dethleffs Esprit T 7150

    • Dethleffs Esprit I 7150-2

    • Dethleffs Globeline T 7073

    • Dethleffs Globetrotter XL I 7850

    • Dethleffs Magic Edition I 003

    • Dethleffs Pulse I 7051

    • Dethleffs Trend T 6717

    • Dethleffs Trend T 7057

    • Dethleffs Trend I 7057

    Folgen des Wohnmobil-Dieselskandals für Verbraucher

    Der Abgasskandal bei Pkw hat gezeigt, dass betroffene Fahrzeuge stark an Wert verlieren. Gerade für Besitzer von manipulierten Wohnmobilen dürfte dies sehr ärgerlich sein, da diese aufgrund der hohen Anschaffungskosten hohe Wertverluste in Kauf nehmen müssen. 

    Zudem drohen Fahrverbote und Stilllegungen. Wohnmobile mit manipulierten Motoren stoßen deutlich mehr Schadstoffe aus und sind damit nicht genehmigungsfähig. Eine Untersagung des Betriebs oder eine Stilllegung des Wohnmobils ist aber erst möglich, wenn es einen verpflichtenden Rückruf für das jeweilige Wohnmobil gibt und der Wohnmobilbesitzer trotz Rückruf des zuständigen Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) keine Änderungen am Fahrzeug vornehmen lässt. Für Fiat Ducato-Motoren in Wohnmobilen des Herstellers Dethleffs sind bislang keine verpflichtenden Rückrufe bekannt, für die Iveco Daily-Wohnmobile gab es hingegen bereits eine Rückrufaktion.

    KBA-Rückruf mit dem Code 13T für Iveco Daily-Wohnmobile

    Den ersten Rückruf vom KBA für Wohnmobile im Dieselskandal gab es im Februar 2021. Unter der Rückrufnummer 010493 gab das KBA bekannt, dass eine Software im Motor des Iveco Daily zu einer Verschlechterung bei der Stickoxid-Reduzierung führe. Eine Abschalteinrichtung verhindert also die normgerechte Abgasreinigung. Betroffene Wohnmobilhalter werden in einem Rückrufschreiben mit dem Rückruf-Code 13T vom Hersteller Iveco aufgefordert, ihr Reisemobil in die Werkstatt zu bringen.

    Dem Rückruf des KBA ist zu entnehmen, dass in Deutschland vermutlich 872 Fahrzeuge betroffen sind, weltweit sind es 20.085 Fahrzeuge der Baujahre 2015 bis 2019. Behoben werden soll die Manipulation des Motors durch eine „Aktualisierung des Datensatzes des Motorsteuergeräts“. Das heißt, in der Werkstatt soll bei den betroffenen Fahrzeugen ein Update der Motorsteuerung durchgeführt werden.

    Diese Rechte haben Verbraucher mit manipulierten Wohnmobilen

    Besitzer von Wohnmobilen können anhand ihrer Fahrzeugpapiere sehen, welcher Motor in ihrem Reisemobil verbaut wurde. Stellt sich heraus, dass man im Besitz eines Dieselskandal-Wohnmobils ist, hat man Anspruch auf Schadensersatz. Fahrzeughalter haben zwei Möglichkeiten:

    Das Reisemobil zurückgeben: Betroffene Fahrzeughalter können ihr Wohnmobil an den Hersteller zurückgeben und erhalten eine Entschädigungssumme. Diese setzt sich aus dem Kaufpreis des Wohnmobils abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Meist fällt die Nutzungsentschädigung allerdings geringer aus als der Wertverlust des Wohnmobils im Dieselskandal.

    Das Reisemobil behalten: Wollen Fahrzeughalter ihr Wohnmobil behalten, können sie einen Teil des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz durchsetzen. Durch den Abgasskandal verliert das Wohnmobil an Wert, weshalb die Motorenhersteller Fiat oder Iveco den Wertverlust ausgleichen müssen. In der Regel erhalten Wohnmobilbesitzer so 20 bis 25 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises als Schadensersatz zurück.

    Auch wenn es sich bei Fiat und Iveco um keine deutschen Hersteller handelt, können Verbraucher die Autobauer auch hierzulande verklagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes hervor.

    Will man sein manipuliertes Reisemobil an den Hersteller zurückgeben, ist es ratsam, sich frühzeitig gegen den Betrug zur Wehr zu setzen. Je länger Betroffene warten, desto geringer fällt der Schadensersatz aus, da mit jedem weiteren Tag die Anspruchshöhe auf Schadensersatz sinkt.

    Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN bietet kostenlose Erstberatung

    Betroffene Wohnmobilbesitzer sollten sich unbedingt von einem Anwalt beraten lassen. Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN prüft in einer kostenfreien Erstberatung, ob Ihr Wohnmobil vom Abgasskandal betroffen ist und ob Ihnen Schadensersatz zusteht. Die VON RUEDEN-Anwälte haben sich auf den Abgasskandal spezialisiert und bereits mehr als 14.000 Mandanten gegen Automobilhersteller vertreten. Rufen Sie uns gerne unter der 030 – 200 590 770 an, um sich unverbindlich und kostenlos über Ihre Rechte im Wohnmobil-Abgasskandal zu informieren.


    Johannes von Rüden
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    Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON RUEDEN. Die Verbraucherschutzkanzlei ist auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert. Daneben bearbeitet die Kanzlei vor allem Verfahren aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Verkehrs- und Arbeitsrecht. Sie wird häufig von Medien zitiert. Die mehr als 16 Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen oft als kompetente Ansprechpartner für Medien zur Verfügung. Sie betreibt unter rueden.de/blog einen Newsblog. Johannes von Rüden verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Weitere Informationen unter rueden.de
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    Verfasst von Johannes von Rüden
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