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RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: 33. Ordentliche Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM AG
DGAP-News: RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Hauptversammlung
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Corporate News
Bad Neustadt a. d. Saale | 9. Juni 2021
33. Ordentliche Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM AG
- Hauptversammlung beschließt die Thesaurierung des Bilanzgewinns
- Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats entlastet
- Marco Walker in den Aufsichtsrat gewählt
- Billigung des Vorstandsvergütungssystems
Auf der heutigen Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM AG folgten die Aktionär:innen dem Vorschlag des Vorstands und Aufsichtsrats, für das abgelaufene Geschäftsjahr 2020 keine Dividende auszuschütten. Diese hatten der Hauptversammlung wegen der fortdauernden Unsicherheiten hinsichtlich der weiteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Ertrags- und Liquiditätslage vorgeschlagen, den Bilanzgewinn in Höhe von rund 193,2 Mio. Euro vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. Die Thesaurierung des Bilanzgewinns soll die Kapital- und Liquiditätsbasis stärken und die Investitionsfähigkeit der RHÖN-KLINIKUM AG sicherstellen.
Auf der Tagesordnung standen neben der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns und der Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds auch die Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands und Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 sowie die Beschlussfassung zum neuen Vergütungssystem für den Vorstand. Die Aktionär:innen stimmten sämtlichen Tagesordnungspunkten zu.
Vorstand und Aufsichtsrat wurden für das Geschäftsjahr 2020 mit klarer Mehrheit entlastet.
Appell an die Politik - Sicherstellung einer sachgerechten medizinischen Versorgung
Neben den Ausführungen über die Entwicklung des Geschäftsjahres 2020 und des ersten Quartals 2021, über die die RHÖN-KLINIKUM AG bereits ausführlich berichtet hat (siehe Corporate News vom 25. März 2021 und vom 6. Mai 2021), ging der Vorstand in seinem Bericht auf die erforderlichen Reformen im deutschen Gesundheitssystem ein.