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    DGAP-News  158  0 Kommentare OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-AG: Außerordentliche Hauptversammlung der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft beschließt Kapitalerhöhung; weiterer Meilenstein zur Sc

    DGAP-News: OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Kapitalmaßnahme
    OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-AG: Außerordentliche Hauptversammlung der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft beschließt Kapitalerhöhung; weiterer Meilenstein zur Sc

    15.06.2021 / 15:47
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    PRESSEMITTEILUNG

     

    Außerordentliche Hauptversammlung der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft beschließt Kapitalerhöhung; weiterer Meilenstein zur Schaffung einer nachhaltigen Kapitalstruktur erreicht; Neuausrichtung des Börsenmantels erfolgreich abgeschlossen

     

    • Außerordentliche Hauptversammlung beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung in Höhe von bis zu EUR 1.723.011,00 und stimmt Schaffung von Genehmigtem Kapital zu
    • Sämtliche Beschlussvorschläge mit großer Mehrheit angenommen
    • Konzeptionelle Neuausrichtung des traditionsreichen, seit Jahren inaktiven Börsenmantels ist damit erfolgreich abgeschlossen
    • Künftiges Geschäftsmodell ist die Beteiligung an innovativen Unternehmen des Mittelstands und renditestarken Immobilienprojekten im deutschsprachigen Raum

     

    Hamburg, 15. Juni 2021. Auf der heute virtuell abgehaltenen außerordentlichen Hauptversammlung der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft (ISIN: DE0006864101, WKN: 686410, „OAB AG", "das Unternehmen"), stimmten rund 97 Prozent des vertretenen Grundkapitals für die vorgeschlagene Bezugsrechtskapitalerhöhung in Höhe von bis zu EUR 1.723.011,00. Darüber hinaus hat die außerordentliche Hauptversammlung mit ebenfalls rund 96 Prozent des vertretenen Grundkapitals der Schaffung zweier neuer Genehmigter Kapitalien in Höhe von 50 Prozent des Grundkapitals nach durchgeführter Barkapitalerhöhung mit der Möglichkeit des Ausschlusses von Bezugsrechten insbesondere für Sachkapitalerhöhungen zugestimmt.

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