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     178  0 Kommentare Schadensersatz für Porsche Cayenne 4.2L im Abgasskandal

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    Schadensersatz für Cayenne
    https://ots.de/BnsygY
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    Bremen (ots) - Mit Urteil vom 01.07.2021 sprach das Landgericht Heilbronn dem
    Besitzer eines Porsche Cayenne 4.2 Liter V8 Diesels im Abgasskandal
    Schadensersatz zu (Aktenzeichen I 3 O 4/21). Die Audi AG und die Porsche AG
    wurden dabei als Gesamtschuldner verurteilt.

    Der von HAHN Rechtsanwälte vertretene Kläger hatte im November 2015 für
    83.949,58 Euro das damals sechs Monate alte Fahrzeug erworben. Der Porsche
    Cayenne verfügt über einen V8 4.2 Liter Motor mit der Abgasnorm Euro 5. Im
    Frühjahr 2020 wurde der Käufer darüber informiert, dass sein Fahrzeug im Zuge
    eines vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Rückrufs ein Software-Update
    bekommen müsse, um eine unzulässige Abschalteinrichtung zu entfernen. Nach
    Durchführung des Updates forderte der Porsche-Fahrer Schadensersatz - sowohl von
    der Audi AG als Herstellerin des Motors, als auch von der Porsche AG, die das
    Auto produziert und in den Verkehr gebracht hatte.

    Er warf den Beklagten vor, dass im Fahrzeug unter anderem eine Aufheizstrategie
    verbaut worden sei. Dabei handele es sich um eine unzulässige
    Abschalteinrichtung und es habe die Gefahr einer Betriebsuntersagung bestanden.

    Das Gericht gab ihm Recht. Das Fahrzeug habe die gesetzlichen Abgaswerte mittels
    einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur auf dem Prüfstand eingehalten. Das
    Landgericht sprach in dem Zusammenhang von einer bewussten und gewollten
    Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamtes.

    Der Schadensersatzanspruch des Klägers ergibt sich aus § 826 BGB, nachdem jeder,
    der einem anderen in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich
    einen Schaden zufügt, diesem zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist.

    Verurteilt wurden dabei beide Beklagte als Gesamtschuldner. Die Audi AG habe in
    sittenwidriger Weise einen in unzulässiger Weise manipulierten Motor
    hergestellt. Der Porsche AG warf das Gericht dagegen vor, in sittenwidriger
    Weise ein Fahrzeug hergestellt und in der Verkehr gebracht zu haben, das über
    einen in unzulässiger Weise manipulierten Motor verfügte.

    Ergebnis des Urteils ist die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Der Kläger kann
    den Porsche Cayenne zurückgeben und bekommt den Kaufpreis erstattet. Für bisher
    mit dem Wagen gefahrene 45.000 Kilometer muss er sich eine Nutzungsentschädigung
    anrechnen lassen. Die tatsächliche Rückzahlung für das über sechs Jahre alte
    Fahrzeug liegt somit bei 70.696,36 Euro nebst Zinsen.

    HAHN Rechtsanwälte zählt im Abgasskandal um manipulierte 3.0 und 4.2 Liter
    Motoren von Audi zu den erfolgreichsten Kanzleien und konnte schon zahlreiche
    Erfolge hinsichtlich diverser mit diesen Dieselmotoren ausgestatteter Fahrzeuge
    feiern. Dazu gehören neben dem Porsche Cayenne auch der Porsche Macan, der Audi
    SQ5, der Audi A6 und weitere. Entsprechenden Fahrzeughaltern bietet die Kanzlei
    derzeit einen kostenlosen Betroffenheitscheck an.

    Pressekontakt:

    Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
    RA Lars Murken-Flato
    Marcusallee 38
    28359 Bremen
    Fon: +49-421-246850
    Fax: +49-421-2468511
    E-Mail: mailto:murken@hahn-rechtsanwaelte.de

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/61631/4970762
    OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB



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    Schadensersatz für Porsche Cayenne 4.2L im Abgasskandal Mit Urteil vom 01.07.2021 sprach das Landgericht Heilbronn dem Besitzer eines Porsche Cayenne 4.2 Liter V8 Diesels im Abgasskandal Schadensersatz zu (Aktenzeichen I 3 O 4/21). Die Audi AG und die Porsche AG wurden dabei als Gesamtschuldner …

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