Schadensersatz für Porsche Cayenne 4.2L im Abgasskandal
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Schadensersatz für Cayenne
https://ots.de/BnsygY
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Bremen (ots) - Mit Urteil vom 01.07.2021 sprach das Landgericht Heilbronn dem
Besitzer eines Porsche Cayenne 4.2 Liter V8 Diesels im Abgasskandal
Schadensersatz zu (Aktenzeichen I 3 O 4/21). Die Audi AG und die Porsche AG
wurden dabei als Gesamtschuldner verurteilt.
Schadensersatz für Cayenne
https://ots.de/BnsygY
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Bremen (ots) - Mit Urteil vom 01.07.2021 sprach das Landgericht Heilbronn dem
Besitzer eines Porsche Cayenne 4.2 Liter V8 Diesels im Abgasskandal
Schadensersatz zu (Aktenzeichen I 3 O 4/21). Die Audi AG und die Porsche AG
wurden dabei als Gesamtschuldner verurteilt.
Der von HAHN Rechtsanwälte vertretene Kläger hatte im November 2015 für
83.949,58 Euro das damals sechs Monate alte Fahrzeug erworben. Der Porsche
Cayenne verfügt über einen V8 4.2 Liter Motor mit der Abgasnorm Euro 5. Im
Frühjahr 2020 wurde der Käufer darüber informiert, dass sein Fahrzeug im Zuge
eines vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Rückrufs ein Software-Update
bekommen müsse, um eine unzulässige Abschalteinrichtung zu entfernen. Nach
Durchführung des Updates forderte der Porsche-Fahrer Schadensersatz - sowohl von
der Audi AG als Herstellerin des Motors, als auch von der Porsche AG, die das
Auto produziert und in den Verkehr gebracht hatte.
Er warf den Beklagten vor, dass im Fahrzeug unter anderem eine Aufheizstrategie
verbaut worden sei. Dabei handele es sich um eine unzulässige
Abschalteinrichtung und es habe die Gefahr einer Betriebsuntersagung bestanden.
Das Gericht gab ihm Recht. Das Fahrzeug habe die gesetzlichen Abgaswerte mittels
einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur auf dem Prüfstand eingehalten. Das
Landgericht sprach in dem Zusammenhang von einer bewussten und gewollten
Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamtes.
Der Schadensersatzanspruch des Klägers ergibt sich aus § 826 BGB, nachdem jeder,
der einem anderen in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich
einen Schaden zufügt, diesem zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist.
Verurteilt wurden dabei beide Beklagte als Gesamtschuldner. Die Audi AG habe in
sittenwidriger Weise einen in unzulässiger Weise manipulierten Motor
hergestellt. Der Porsche AG warf das Gericht dagegen vor, in sittenwidriger
Weise ein Fahrzeug hergestellt und in der Verkehr gebracht zu haben, das über
einen in unzulässiger Weise manipulierten Motor verfügte.
Ergebnis des Urteils ist die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Der Kläger kann
den Porsche Cayenne zurückgeben und bekommt den Kaufpreis erstattet. Für bisher
mit dem Wagen gefahrene 45.000 Kilometer muss er sich eine Nutzungsentschädigung
anrechnen lassen. Die tatsächliche Rückzahlung für das über sechs Jahre alte
Fahrzeug liegt somit bei 70.696,36 Euro nebst Zinsen.
HAHN Rechtsanwälte zählt im Abgasskandal um manipulierte 3.0 und 4.2 Liter
Motoren von Audi zu den erfolgreichsten Kanzleien und konnte schon zahlreiche
Erfolge hinsichtlich diverser mit diesen Dieselmotoren ausgestatteter Fahrzeuge
feiern. Dazu gehören neben dem Porsche Cayenne auch der Porsche Macan, der Audi
SQ5, der Audi A6 und weitere. Entsprechenden Fahrzeughaltern bietet die Kanzlei
derzeit einen kostenlosen Betroffenheitscheck an.
Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Lars Murken-Flato
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: mailto:murken@hahn-rechtsanwaelte.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/61631/4970762
OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
83.949,58 Euro das damals sechs Monate alte Fahrzeug erworben. Der Porsche
Cayenne verfügt über einen V8 4.2 Liter Motor mit der Abgasnorm Euro 5. Im
Frühjahr 2020 wurde der Käufer darüber informiert, dass sein Fahrzeug im Zuge
eines vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Rückrufs ein Software-Update
bekommen müsse, um eine unzulässige Abschalteinrichtung zu entfernen. Nach
Durchführung des Updates forderte der Porsche-Fahrer Schadensersatz - sowohl von
der Audi AG als Herstellerin des Motors, als auch von der Porsche AG, die das
Auto produziert und in den Verkehr gebracht hatte.
Er warf den Beklagten vor, dass im Fahrzeug unter anderem eine Aufheizstrategie
verbaut worden sei. Dabei handele es sich um eine unzulässige
Abschalteinrichtung und es habe die Gefahr einer Betriebsuntersagung bestanden.
Das Gericht gab ihm Recht. Das Fahrzeug habe die gesetzlichen Abgaswerte mittels
einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur auf dem Prüfstand eingehalten. Das
Landgericht sprach in dem Zusammenhang von einer bewussten und gewollten
Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamtes.
Der Schadensersatzanspruch des Klägers ergibt sich aus § 826 BGB, nachdem jeder,
der einem anderen in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich
einen Schaden zufügt, diesem zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist.
Verurteilt wurden dabei beide Beklagte als Gesamtschuldner. Die Audi AG habe in
sittenwidriger Weise einen in unzulässiger Weise manipulierten Motor
hergestellt. Der Porsche AG warf das Gericht dagegen vor, in sittenwidriger
Weise ein Fahrzeug hergestellt und in der Verkehr gebracht zu haben, das über
einen in unzulässiger Weise manipulierten Motor verfügte.
Ergebnis des Urteils ist die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Der Kläger kann
den Porsche Cayenne zurückgeben und bekommt den Kaufpreis erstattet. Für bisher
mit dem Wagen gefahrene 45.000 Kilometer muss er sich eine Nutzungsentschädigung
anrechnen lassen. Die tatsächliche Rückzahlung für das über sechs Jahre alte
Fahrzeug liegt somit bei 70.696,36 Euro nebst Zinsen.
HAHN Rechtsanwälte zählt im Abgasskandal um manipulierte 3.0 und 4.2 Liter
Motoren von Audi zu den erfolgreichsten Kanzleien und konnte schon zahlreiche
Erfolge hinsichtlich diverser mit diesen Dieselmotoren ausgestatteter Fahrzeuge
feiern. Dazu gehören neben dem Porsche Cayenne auch der Porsche Macan, der Audi
SQ5, der Audi A6 und weitere. Entsprechenden Fahrzeughaltern bietet die Kanzlei
derzeit einen kostenlosen Betroffenheitscheck an.
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RA Lars Murken-Flato
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: mailto:murken@hahn-rechtsanwaelte.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/61631/4970762
OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB