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Vonovia SE: Mindestannahmeschwelle bei Deutsche Wohnen-Übernahmeangebot voraussichtlich nicht erreicht
DGAP-Ad-hoc: Vonovia SE / Schlagwort(e): Übernahmeangebot |
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Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch
Vonovia SE: Mindestannahmeschwelle bei Deutsche Wohnen-Übernahmeangebot voraussichtlich nicht erreicht
Bochum, 23. Juli 2021
Die Vonovia SE ("Vonovia") wird nach derzeitigem Stand die Mindestannahmequote ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots an die Aktionäre der Deutsche Wohnen AG ("Deutsche Wohnen") voraussichtlich nicht erreichen. Hierbei wird angenommen, dass es nicht zu wesentlichen Erhöhungen der Annahmequote innerhalb der verbleibenden Nachbuchungsfrist kommt, die bis heute Abend, 18:00 Uhr, läuft.
Nach den aktuell vorliegenden Informationen wurde das am 23. Juni 2021 veröffentlichte Angebot, dessen Annahmefrist am 21. Juli 2021, 24:00 Uhr MESZ, auslief, für rund 47,62 % der Deutsche Wohnen-Aktien angenommen (unter Berücksichtigung der Deutsche Wohnen-Aktien, die von Vonovia bereits unmittelbar gehalten werden).
Wesentliche Bedingung für den Vollzug des Angebots ist das Erreichen der Mindestannahmeschwelle von über 50 % (wie in Ziffer 11.1.1 der Angebotsunterlage definiert).
Vonovia wird die Zahl der während der regulären Annahmefrist in das Angebot eingelieferten Aktien der Deutsche Wohnen voraussichtlich am 26. Juli 2021 veröffentlichen.
Vonovia ist weiterhin der Auffassung, dass ein Zusammenschluss mit der Deutsche Wohnen strategisch sinnvoll ist und Mehrwert für die Aktionäre beider Unternehmen schafft. Vonovia sieht den Angebotspreis von EUR 52 je Deutsche Wohnen-Aktie weiter als angemessen an und wird die ihr zur Verfügung stehenden Optionen, wie zum Beispiel einen Verkauf der derzeit bereits von Vonovia gehaltenen Aktien an der Deutsche Wohnen, den Erwerb weiterer Aktien oder ein erneutes öffentliches Angebot sorgfältig prüfen.
Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch
Vonovia SE: Mindestannahmeschwelle bei Deutsche Wohnen-Übernahmeangebot voraussichtlich nicht erreicht
Bochum, 23. Juli 2021
Die Vonovia SE ("Vonovia") wird nach derzeitigem Stand die Mindestannahmequote ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots an die Aktionäre der Deutsche Wohnen AG ("Deutsche Wohnen") voraussichtlich nicht erreichen. Hierbei wird angenommen, dass es nicht zu wesentlichen Erhöhungen der Annahmequote innerhalb der verbleibenden Nachbuchungsfrist kommt, die bis heute Abend, 18:00 Uhr, läuft.
Nach den aktuell vorliegenden Informationen wurde das am 23. Juni 2021 veröffentlichte Angebot, dessen Annahmefrist am 21. Juli 2021, 24:00 Uhr MESZ, auslief, für rund 47,62 % der Deutsche Wohnen-Aktien angenommen (unter Berücksichtigung der Deutsche Wohnen-Aktien, die von Vonovia bereits unmittelbar gehalten werden).
Wesentliche Bedingung für den Vollzug des Angebots ist das Erreichen der Mindestannahmeschwelle von über 50 % (wie in Ziffer 11.1.1 der Angebotsunterlage definiert).
Vonovia wird die Zahl der während der regulären Annahmefrist in das Angebot eingelieferten Aktien der Deutsche Wohnen voraussichtlich am 26. Juli 2021 veröffentlichen.
Vonovia ist weiterhin der Auffassung, dass ein Zusammenschluss mit der Deutsche Wohnen strategisch sinnvoll ist und Mehrwert für die Aktionäre beider Unternehmen schafft. Vonovia sieht den Angebotspreis von EUR 52 je Deutsche Wohnen-Aktie weiter als angemessen an und wird die ihr zur Verfügung stehenden Optionen, wie zum Beispiel einen Verkauf der derzeit bereits von Vonovia gehaltenen Aktien an der Deutsche Wohnen, den Erwerb weiterer Aktien oder ein erneutes öffentliches Angebot sorgfältig prüfen.
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