Das Skandalurteil des Bundesgerichtshof zur Meinungsfreiheit
Unter den fundamentalen Grundrechten einer Demokratie gebührt dem Recht auf freie Meinungsäußerung ein besonders hoher Stellenwert. Nicht ohne Grund sind für seine Einschränkung genau festgelegte Kriterien notwendig. Nach bislang unangefochtener Rechtsauffassung sind diese durch das Strafrecht definiert. Niemand soll willkürlich und nach Lust und Laune eine andere Meinung verbieten oder unterdrücken können! Seit einem Urteil
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Ein Beitrag von Georg Gafron.