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    DGAP-Adhoc  145  0 Kommentare Vonovia SE: Vereinbarung mit Deutsche Wohnen SE über Abgabe eines erneuten freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots zu EUR 53 je Aktie geschlossen vorbehaltlich BaFin-Zustimmung

    DGAP-Ad-hoc: Vonovia SE / Schlagwort(e): Übernahmeangebot
    Vonovia SE: Vereinbarung mit Deutsche Wohnen SE über Abgabe eines erneuten freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots zu EUR 53 je Aktie geschlossen vorbehaltlich BaFin-Zustimmung

    01.08.2021 / 22:01 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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    Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch

    Vonovia SE: Vereinbarung mit Deutsche Wohnen SE über Abgabe eines erneuten freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots zu EUR 53 je Aktie geschlossen vorbehaltlich BaFin-Zustimmung

    Bochum, 1. August 2021

    Die Vonovia SE hat sich am 1. August 2021 mit der Deutsche Wohnen in einer auf dem bisherigen Business Combination Agreement aufsetzenden Vereinbarung darauf geeinigt, den Aktionären der Deutsche Wohnen SE erneut ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zum Erwerb ihrer auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Deutsche Wohnen SE mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Deutsche Wohnen SE von EUR 1,00 je Aktie (ISIN: DE000A0HN5C6) (Deutsche Wohnen-Aktien) gegen Zahlung einer erhöhten Geldleistung in Höhe von EUR 53 je Deutsche Wohnen-Aktie in bar zu machen, sofern und sobald dies unter den gesetzlichen Voraussetzungen zulässig ist.

    Ein erneutes öffentliches Übernahmeangebot sowie die Veröffentlichung einer Entscheidung zur Abgabe eines solchen Angebots durch die Bieterin ist vor Ablauf eines Jahres nach Ende der Annahmefrist des ersten Übernahmeangebots nur mit Zustimmung der Zielgesellschaft und Befreiung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) von dieser Sperrfrist zulässig. Die Deutsche Wohnen SE hat diese Zustimmung im Rahmen des neuen Business Combination Agreement erklärt und Vonovia wird nunmehr unverzüglich einen Antrag auf Erteilung der Befreiung durch die BaFin stellen. Die Entscheidung, ob die Sperrfrist aufgehoben wird, liegt im Ermessen der BaFin und wird im Laufe der kommenden Woche erwartet.
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